Betriebskostenabrechnung zu spät erhalten - muss ich nachzahlen?

  • Guten Tag,

    mein Vermieter hat meine Betriebskostenabrechnung von 2013 mir ohne Datumsangabe der Zustellung in meinen Briefkasten Ende April geworfen. Diese erhält eine nicht unerhebliche Nachzahlung. Auf der Rechnung steht jedoch, dass ich bis spätestens Anfang April die Kosten beglichen haben sollte - ein Widerspruch in sich.

    Ich habe also keinen Beweis dafür, dass er mir den Brief erst viel später eingeworfen hat. Denn ich muss die Nachzahlung ja eigentlich nicht leisten, weil er sich länger als ein Jahr Zeit genommen hat. Aber laut Rechnung mit korrekter Nachzahlungsfrist spricht ja alles für ihn.
    Auf Nachfrage hat er mir schriftlich einen späteren Nachzahltermin im Mai zugesagt. Also länger als die 4 Wochen- Nachzahlfrist.

    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?
    Danke!

  • Auf Nachfrage hat er mir schriftlich einen späteren Nachzahltermin im Mai zugesagt. Also länger als die 4 Wochen- Nachzahlfrist.
    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?


    Du bist vielleicht lustich. Natürlich hast Du die Nachzahlung innerhalb eines Monats nach Zugang der BetrkAbrechnung zu leisten. Evtl. etwas später, da Dir der VM Nachfrist gewährte.

  • mein Vermieter hat meine Betriebskostenabrechnung von 2013 mir ohne Datumsangabe der Zustellung in meinen Briefkasten Ende April geworfen. [...] Denn ich muss die Nachzahlung ja eigentlich nicht leisten, weil er sich länger als ein Jahr Zeit genommen hat.


    Was ist denn der Abrechnungszeitraum auf dieser [Zitat:] "Betriebskostenabrechnung von 2013"?

  • Zitat

    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?

    Gar nicht wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist.

    Denn dann ist Dir die Abrechnung für 2013 mehr als fristgerecht zugegangen.

    Rechtlich hätte der VM dafür noch bis zum 31.12.2014 Zeit gehabt.

    Zitat

    Auf der Rechnung steht jedoch, dass ich bis spätestens Anfang April die Kosten beglichen haben sollte - ein Widerspruch in sich.

    Richtig. Kannst Du aber ignorieren da die Zahlung ohnehin erst 30 Tage nach Zugang fällig ist, sofern Du denn die Abrechnung noch prüfen bzw. prüfen lassen willst.

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