Beiträge von margarite

    Guten Tag,

    mein Vermieter hat meine Betriebskostenabrechnung von 2013 mir ohne Datumsangabe der Zustellung in meinen Briefkasten Ende April geworfen. Diese erhält eine nicht unerhebliche Nachzahlung. Auf der Rechnung steht jedoch, dass ich bis spätestens Anfang April die Kosten beglichen haben sollte - ein Widerspruch in sich.

    Ich habe also keinen Beweis dafür, dass er mir den Brief erst viel später eingeworfen hat. Denn ich muss die Nachzahlung ja eigentlich nicht leisten, weil er sich länger als ein Jahr Zeit genommen hat. Aber laut Rechnung mit korrekter Nachzahlungsfrist spricht ja alles für ihn.
    Auf Nachfrage hat er mir schriftlich einen späteren Nachzahltermin im Mai zugesagt. Also länger als die 4 Wochen- Nachzahlfrist.

    Wie kann ich jetzt vorgehen, damit ich die Nachzahlung nicht leisten muss?
    Danke!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!