Nikotingeruch nach Anstrich und Bezug

  • Hi,

    ich bin zum 1. Mai in meine neue Wohung eingezogen. Bei Erstbesichtigung konnte ich keinen Nikotingeruch feststellen.
    Nachdem ich die Wohnung weiß gestrichen habe, nehme ich, vorallem immer dann wenn ich nach Hause komme, im Flur einen Nikotingestank wahr. In den restlichen Räumen scheint das nicht so der Fall zu sein.
    Des weiteren scheint es im Badezimmer eine undichtes Rohr o.ä. zu geben, das ein muffigen Geruch verbreitet (konnte die Quelle nicht ausmachen). Nun die Frage:
    #1: Wenn ich den Flur nochmals mit einem Nikotin-Deckweiss streiche, muss ich auch für die Kosten aufkommen oder kann hier der VM in die Pflicht genommen werden.
    #2: Selbiges zur Geruchsquelle im Bad. Muss ich für die Kosten der Geruchsneutralisierung aufkommen oder steht hier der VM in der Pflicht einen Fachmann zu schicken.

    MfG,
    Stephan

  • Ich kann das hier nicht beurteilen. Reden Sie mit dem Vermieter und suchen Sie gemeinsam die Ursache.
    Wenn Sie nach dem ersten Streichen immer noch Geruch wahrnehmen, haben Sie entweder gepfuscht oder die Ursache liegt woanders.

  • Hi,

    ich bin zum 1. Mai in meine neue Wohung eingezogen. Bei Erstbesichtigung konnte ich keinen Nikotingeruch feststellen.
    Nachdem ich die Wohnung weiß gestrichen habe, nehme ich, vorallem immer dann wenn ich nach Hause komme, im Flur einen Nikotingestank wahr. In den restlichen Räumen scheint das nicht so der Fall zu sein.
    Des weiteren scheint es im Badezimmer eine undichtes Rohr o.ä. zu geben, das ein muffigen Geruch verbreitet (konnte die Quelle nicht ausmachen). Nun die Frage:
    #1: Wenn ich den Flur nochmals mit einem Nikotin-Deckweiss streiche, muss ich auch für die Kosten aufkommen oder kann hier der VM in die Pflicht genommen werden.
    #2: Selbiges zur Geruchsquelle im Bad. Muss ich für die Kosten der Geruchsneutralisierung aufkommen oder steht hier der VM in der Pflicht einen Fachmann zu schicken.

    MfG,
    Stephan

    1. Wenn der Geruch in der Tapete festhängt, können Sie auch 100x streichen. Der Geruch könnte bleiben.
    Ansonsten gilt vermutlich auch die Regel "Gemietet, wie gesehen" oder in dem Fall: Wie gerochen.

    2. Vermieter davon in Kenntnis setzen. Er weiß, was zu tun ist.
    Wohnen Sie schon darin? Bei Wohnungen die längere Zeit leer stehen, kann es durchaus zu unangenehmen Gerüchen aus den Anschlüssen kommen. Insbesondere wenn kein (Röhren-)Geruchsverschluss verbaut wurde. Wie sieht der Wasserstand im WC-Becken aus? Auch hier kann es zu Gerüchen kommen, wenn kein Wasser aufgefüllt wurde. Das müsste sich dann aber nach kurzer Zeit legen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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