Beiträge von steveo282

    Hallo,

    derzeit beschäftigen mich mehrere Probleme mit meiner Wohnung.
    Diese wären Stichpunktartig:

    - Der Rolladen des Schlafzimmers klappert im geschlossenen Zustand extrem laut, da an der Führungsschiene wohl die Gummieinlage zur Dämpfung fehlt und dieser dadurch Spiel hat.

    - Ich habe im Sommer eine neue Wohnungstüre, wie alle anderen Mitwohnung im Haus auch, bekommen. Da der Türrahmen derart verzogen ist, dass oben und unten ein Spalt zum Türrahmen besteht, zieht es oft rein. Der Vermieter hat bei Einbau zugesichtert, dass bis Weihnachten 2014 der Spalt durch aufbringen einer Leiste behoben wird. Bislang ist nichts passiert.

    - Als der Mietvertrag im April 2014 geschlossen wurde, hieß es, das Kellerabteil würde mir nachgereicht werden. Das ist auch so im Mietvertrag vermerkt. Der Vermieter beabsichtige den Keller zu renovieren und würde ihn mir daher vorerst nicht übergeben. Bislang sind nicht einmal Renovierungsmaßnahmen absehbar.

    Wie soll ich diese Probleme angehen? Ein schreiben mit Mietminderung aufsetzen und dem Vermieter eine Frist geben bis wann diese Mängel behoben sind? Wieviel Zeit soll ich hierbei einräumen? Wie hoch soll die prozentuale Mietminderung ausfallen?

    Gruß
    Stephan

    Hi,

    ich bin zum 1. Mai in meine neue Wohung eingezogen. Bei Erstbesichtigung konnte ich keinen Nikotingeruch feststellen.
    Nachdem ich die Wohnung weiß gestrichen habe, nehme ich, vorallem immer dann wenn ich nach Hause komme, im Flur einen Nikotingestank wahr. In den restlichen Räumen scheint das nicht so der Fall zu sein.
    Des weiteren scheint es im Badezimmer eine undichtes Rohr o.ä. zu geben, das ein muffigen Geruch verbreitet (konnte die Quelle nicht ausmachen). Nun die Frage:
    #1: Wenn ich den Flur nochmals mit einem Nikotin-Deckweiss streiche, muss ich auch für die Kosten aufkommen oder kann hier der VM in die Pflicht genommen werden.
    #2: Selbiges zur Geruchsquelle im Bad. Muss ich für die Kosten der Geruchsneutralisierung aufkommen oder steht hier der VM in der Pflicht einen Fachmann zu schicken.

    MfG,
    Stephan

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