Moin moin,
ich weiß, vielleicht nicht umbedingt Mietrecht, aber vielleicht weiß ja dennoch jemand weiter.
Also folgendes:
Seit letztem Monat bin ich zur Miete in ein relativ großes Haus eingezogen. Der vermieter meinte zu mir (persönlich, nichts schriftliches o.ä.) Das ich mir die Küche besorgen kann oder aber er kann es machen, da er mit einer Firma schon etwas länger zusammen arbeitet und die wird dann auch aufgebaut. Ich zahle dann Monatlich so um die 59 Euro extra für die Küche.
Da ich in meinem neuem Job eingebunden bin und keine Zeit und lust habe mich mit der Küchenplanung zu befassen und es sich nun nicht teuerer anhörte - klar, mach dann mal. Wieso nicht.
Also habe ich ihm gesagt, das er sich gern kümmern kann.
Küche kam auch an.. Jedoch habe ich vergeblich auf jemanden gewartet, der sie aufbaut. Also hab ich das mal selbst getan. Küche steht nun auch und bis auf den Anschluss des Herdes funktioniert alles. (Hierzu später..)
Nun schau ich in die Post und da leigt ein schreiben drin:
" Sehr geehrter Herr.....
hiermit wird eine schriftliche Vereinbarung für die Einbauküche in Höhe von 1.000 € inkl. einbau (einbau ist durchgestrichen) mit E-Geräten bestehend aus (...) geschlossen, diese wird mtl. mit 59 EUR Ratenzahlung abbezahlt und ist immer mit der Miete fällig.
anschließend der Ratentilgungsplan...
dann SONDERVEREINBARUNG: Es wird vereinbart das die Küche in der Wohnung bleibt bei auszug und dem Nachmieter mit einer Abstandssumme überlassen wird.
"
Nun meine Fragen:
Die Küche kostet laut Rechnung 970 Eur. - Sollte ich Ihn drauf ansprechen und die Schlussrate um 30 Eur. mindern? Denn die Küche wurde ja, wie eig. abgesprochen nicht aufgebaut.
Die Dose für den Anschluss des Herdes ist nicht "Fachmännisch" angebracht - also die Kabel sind nicht so, wie sie sein sollten. (Farben sind nicht an vorhergesehenen Polen angebracht) Ist der Vermieter - oder bin ich dann derjenige, der dafür zu Sorgen hat, das der Herd angeschlossen wird?
Ich zahle die Küche ja ab und somit ist es mein Eigentum - nachdem ich alle Raten beglichen habe - wie kann man dann Vertraglich vereinbaren, das die Küche in der Wohnung bleibt?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lieben Gruß,
der Neu-Mieter..