Rechtliches Vorgehen - gemeinsamer Mietvertrag, Mitbewohnerin zahlt nicht

  • Hallo,

    ich habe bereits viel in den Foren gesucht, aber da ich rechtlich leider absolut keine Ahnung habe konnte ich nicht zu allem eine Antwort bekommen in meinem Fall.

    Zum 31. August 2013 sind meine Ex-Mitbewohnerin und ich aus der WG mit gemeinsamen Mietvertrag ausgezogen. Anschließend bekamen wir eine vorläufige NK-Abrechnung, die mehr als 1000€ betrug. Auf Nachfrage bekam ich Zeit bis Mitte November um die Hälfte davon bezahlen zu können. Schon damals bekam ich Nachricht, dass meine damalige Mitbewohnerin nicht bezahlt hätte und ich solle bitte zu ihr Kontakt aufnehmen. Dann habe ich bis vor einem Monat nichts gehört und ging davon aus, alles wäre beglichen. Wir bekamen die endgültige NK-Abrechnung und es war sowohl ihr Anteil offen, als neue 11€. Ich bezahlte also die Hälfte der 11€, nahm Kontakt zu meiner ehemaligen Mitbewohnerin und zum Vermieter auf. Die Mitbewohnerin versicherte, sie würde zahlen.

    Heute bekomme ich per Email eine Nachricht, dass ich ja aufgrund des gemeinsamen Vertrages auch rechtlich zu belangen bin und falls bis Ende der Woche das Geld nicht da ist wird er die Sache einem Rechtsanwalt übergeben.

    Nun frage ich mich:
    - muss er nicht zuerst versuchen, bei ihr das Geld mit rechtlichen Schritten einzufordern, bevor er bei mir rechtliche Schritte einleitet?
    - muss er nicht zuerst offiziell mahnen, bevor er einen Anwalt beauftragen kann?
    - muss ich mit einem Schufa Eintrag rechnen und wenn ja, wie schnell?
    - wenn ich das bezahle, welche Möglichkeiten habe ich an das Geld zu kommen? Falls nur über rechtliche Schritte, wer muss dann den Anwalt bezahlen? (dazu: meine ehemalige Mitbewohnerin hat durchaus Geld und ihre Familie ist sehr reich)

    Und last but not least:
    - was mache ich denn jetzt?


    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Hilfe und liebe Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von Abigaijl (5. Mai 2014 um 22:24)

  • Hallo Abigaijl,

    Ihr beide wart gleichberechtigte und gleichverpflichtete Mieter. Dem Vermieter ist es gleich, wen er belangt. Er wird sicherlich denjenigen nehmen, wo es am erfolgversprechendsten ist. Einen evtl. Ausgleich müsst Ihr unter Euch vereinbaren.
    Rechtsstreite zahlt immer der Verlierer. Ob jemand viel oder wenig Geld hat, interessiert den Gesetzgeber nicht.

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    Ich dachte, es wäre relevant, ob sie fähig ist zu zahlen bei einem Rechtsstreit. Denn dann wäre es doch eigentlich offensichtlich, dass sie mir Geld schuldet und sie könnte höchstens aus der Nummer raus, wenn sie Privatinsolvenz anmeldet?!?

    Oder ist das zu naiv gedacht und offenbart nur meine mangelnden juristischen Kenntnisse?

    Und wenn er den verklagt, bei dem er mehr Aussichten hat, das Geld zu bekommen.... woran wird das fest gemacht? Bin das automatisch ich, weil ich bezahlt habe? Dann habe ich ja im Prinzip nen Nachteil durch meine Verlässlichkeit?!? Bei ihr ist definitiv was zu holen... sie hat sogar ein Auto!

    Einmal editiert, zuletzt von Abigaijl (5. Mai 2014 um 23:11)

  • Ach herrje... was interessiert denn dann?

    Vermutlich, ob die NK-Kosten Abrechnung tatsächlich ihr auferlegt werden können. Aber was kann da anderes rauskommen, als das sie das zur Hälfte tragen muss?!?

    Einmal editiert, zuletzt von Abigaijl (5. Mai 2014 um 23:20)

  • Aber was kann da anderes rauskommen, als das sie das zur Hälfte tragen muss?!?


    Über Quoten gibt es sicherlich keinen Vertrag. Ich muss mich nicht wiederholen.


  • Oder ist das zu naiv gedacht und offenbart nur meine mangelnden juristischen Kenntnisse?


    Das ist nichts Außergewöhnliches.

    Fazit: Sie haften beide für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis. Das nennt man auch Gesamtschuldnerische Haftung.

    Dem Gläubiger ist es allein überlassen, diejenige Person für seine Forderung auszuwählen, von welcher er glaubt, das Geld am ehesten zu bekommen.

    Sie können Ihren hälftigen Anteil nur bei Ihren Partner einfordern oder auch einklagen.

  • Ich würde vielleicht mit dem Vermieter sprechen und ihm deine Situation äußern. Vielleicht belangt er nur deine ehemalige Mitbewohnerin, da Du schon die Hälfte gezahlt hast.

    Letztendlich wurde aber schon richtig erwähnt, dass Ihr gesamtschuldnerisch haftet. Im Zweifel hat der Vermieter keine Kenntnis von Eurer Bonität, weshalb er wohl gegen Euch beide Klagen wird.
    Wäre schön blöd, wenn er nur sie zur Zahlung verurteilt wird, aber sie gar kein Geld hat. Da wird sich der Gerichtsvollzieher die Zähne ausbeißen. Dann doch lieber gegen beide. Da ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass er was holt.

    Ich würde mich mal rechtlich beraten lassen, wie hier zu verfahren ist. Vielleicht ist es machbar, den Betrag an den Vermieter zu entrichten und das Geld dann auf gerichtlichen Weg von der Mitbewohnerin zurückzuholen.
    Vergiss nicht, dass dich eine Zahlungsklage auch eine Stange Geld kosten kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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