Bad eingeschränkt nutzbar

  • Hallo,

    folgende Situation:

    Im Bad sind vor der Dusche die Fliesen "eingekracht" - Untersuchung hat ergeben: Kompletter Unterbau bis auf die Dielung ( Altbau) nass. Uns wurde nahegelegt, das Bad nur noch zum Duschen zu benutzen und es ansonsten nicht mehr zu betreten wg. Verletzungsgefahr. ( Boden kann jederzeit an anderen Stellen absinken). Eine Durchbruchgefahr nach unten besteht angeblich nicht. (In einem 2. vorhandenen Bad ist WC und Waschbecken)

    Nun soll das komplette Bad rausgerissen werden... Mit der Vermietungsgesellschaft ist Mietminderung abgesprochen.

    Meine Frage: Wie hoch ist in diesem Fall die Minderung?

    Vielen Dank für eine Auskunft.

  • Zitat

    Meine Frage: Wie hoch ist in diesem Fall die Minderung?

    Das lasst am besten durch einen Fachanwalt für Mietrecht vor Ort prüfen.

    Was Vermieter anbieten und was rechtlich möglich ist, sind 2 paar verschiedene Latschen.

    Vorsicht vor unangemessen hoher Mietminderung!

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