Schimmel im Wandschrank

  • Hallo Zusammen,

    ich habe aktuell folgendes Problem mit meiner ehemaligen Vermieterin:

    Situation: Leider hat sich in einem Wandschrank unserer ehemaligen Wohnung an der Aussenwand Schimmel gebildet. Diesen Wandschrank haben wir von unserem vorherigen Mieter übernommen. So steht es im Übergabeprotokoll. Kurz nachdem wir ausgezogen sind hat der aktuelle Mieter Schimmel entdeckt. Nachdem wir einen bekannten Architekten die Situation überprüfen lassen haben stellte sich heraus, dass der Wandschrank bauphysikalisch nicht ganz korrekt errichtet worden ist. Luft kann nicht zirkulieren. Jetzt, nachdem wir ausgezogen sind und das Übergabeprotokoll keine Mängel aufweist, weil die Vermieterin versäumt hat in den Wandschrank zu schauen möchte Sie, dass wir den Wandschrank entfernen und den Schimmel beseitigen und die Wand streichen.

    Frage: Kann die Vermieterin diese Arbeit von uns verlangen? Schliesslich sind wir davon ausgegangen, dass dieser Wandschrank ordentlich errichtet worden ist. Hinzu kommt, dass in dem Übergabeprotokoll nichts von Schimmel steht, weil Sie wie gesagt, vergessen hat nachzusehen.

  • Hallo Sixshooter,

    jetzt ist es m.E. zur Reklamation zu spät. Evtl. Schimmel hätte durch Öffnen der Tür entdeckt werden müssen. Von versteckten Mängeln kann man hier m.E. nicht reden.

  • Hallo Sixshooter,

    jetzt ist es m.E. zur Reklamation zu spät. Evtl. Schimmel hätte durch Öffnen der Tür entdeckt werden müssen. Von versteckten Mängeln kann man hier m.E. nicht reden.

    Hallo Berny und dankeschön.

    Das heisst:

    1. Muss ich den Schrank jetzt ausbauen, weil es eigentlich meiner ist? Was ist, wenn der Nachmieter den Schrank haben will?

    2. In Bezug auf den Schimmel sollte ich der Vermieterin jetzt sagen, dass es grundsätzlich zu spät zur Reklamation ist, da sie das Protokoll unterschrieben hat?

  • "1. Muss ich den Schrank jetzt ausbauen, weil es eigentlich meiner ist?"
    - Auf Verlanges des VM: Ja.

    "Was ist, wenn der Nachmieter den Schrank haben will?"
    - Du kannst ihn ihm schenken.

    "2. In Bezug auf den Schimmel sollte ich der Vermieterin jetzt sagen, dass es grundsätzlich zu spät zur Reklamation ist, da sie das Protokoll unterschrieben hat?"
    - Was Du sagen solltest, wäre unzulässige Rechtsberatung. Ich würde es ihr so sagen, wie ich hier bereits argumentiert hatte und es nicht mein Problem war, wenn sie die Übernahme nicht gründlich genug gemacht hatte, obwohl dies zumutbar war.

  • Alles klar, dann bleibt nur das Problem, dass der Nachmieter den Schrank umbauen muss, da sonst das Schimmelproblem wieder auftreten wird. Ok, dann habe ich alles verstanden.
    Danke dir!

  • Alles klar, dann bleibt nur das Problem, dass der Nachmieter den Schrank umbauen muss, da sonst das Schimmelproblem wieder auftreten wird. Ok, dann habe ich alles verstanden.
    Danke dir!


    Mit Essig oder Chlor-dingens auswaschen und guut austrocknen lassen, Abstand zur Wand >5cm.

  • Mit Essig oder Chlor-dingens auswaschen und guut austrocknen lassen, Abstand zur Wand >5cm.


    Ääähm ... böser Schimmelbefall auf Holz bedeutet meist auch Schimmel im Holz. Und Schimmel im Holz bedeutet normalerweise Holz auf den Scheiterhaufen.

    Dann noch eine kleine Anmerkung/Frage @Sixshooter:
    Es ist schon ungewöhnlich, dass nach Deinem Auszug noch Möbel in der Wohnung sind, die Dir gehören. Habt ihr nicht vorher geklärt, wer das Ding behalten will und was entsprechend damit zu geschehen hat?

  • Hi,

    die Wohnung hat einen Erker, dort ist der Wandschrank eingebaut. Eigentlich sind das drei Bretter mit zwei Türen davor.
    Ich werde die jetzt entfernen.

    Nach mehreren Emails mit unserer Vermieterin ist uns aufgefallen, dass wir den Wandschrank von unserem Vormieter übernommen haben. Jetzt haben wir vergessen unseren Nachmieter zu fragen, ob der diesen Schrank möchte. Also ist es anscheinend unserer.

    Im Protokoll steht wie gesagt nichts von dem Schimmel, weil die Vermieterin nicht in den Schrank gesehen hat.

    Die Vermieterin hat auch vier Löcher in der Badezimmertuer übersehen, die der Nachmieter jetzt bei ihr reklamiert hat. Das tut mir leid, aber es war von uns keine Absicht und sie muss ihren Job als Vermietern halt etwas ernster nehmen. Sie sass lieber mit meinen Eltern auf dem Sofa und hat gequatscht.

    Also trotzdem:
    Ich entferne den Schrank bzw. das Holz und stopfe die Löcher und Schimmel entfernen und streichen ist nicht meine Aufgabe, oder?

  • Also trotzdem:
    Ich entferne den Schrank bzw. das Holz und stopfe die Löcher und Schimmel entfernen und streichen ist nicht meine Aufgabe, oder?


    Ist jetzt echt schwer, ehrlich gesagt. Es ist Dein Schrank (bleiben wir mal dabei) und der ist während Deiner Mietzeit schimmelig geworden. Ob die Vermieterin das nun hätte sehen müssen oder nicht, steht dabei auf einem anderen Blatt. Also, den Schrank rauszunehmen, halte ich jedenfalls für richtig. Aber klärt das auch mit der Vermieterin und dem Nachmieter, damit der nicht hinterher sagt, dass er den Wandschrank ja mitgemietet hat (das könnte er m.E. rein theoretisch kundtun :)).

    Über den Schimmel würde ich mit der Vermieterin reden. Vielleicht kann man sich ja alle gemeinsam an einem Tag treffen, den Schrank entfernen, den Schimmel bekämpfen und dann, wenn's warm genug ist, gemeinsam ein Eis verdrücken. Für so einen Fall wird man keine wahre Gerechtigkeit für Alle finden können, denke ich.

    P.S.:

    Die Vermieterin hat auch vier Löcher in der Badezimmertuer übersehen, [...]


    Du hast eine Zimmertür angebohrt (klingt so), ohne das mit der Vermieterin zu besprechen?!? :confused: Äääähm ...

  • Wenn es alles so einfach wäre, dann würde ich hier nicht nachfragen.

    Mit der Vermieterin moechte ich ehrlich gesagt nichts zusammen sauehern und auch nicht ein Eis essen. Wir hatten 3 Jahre ein gutes Verhältnis und nachdem wir ausgezogen sind hat sich alles gedreht.

    Der Schrank ist eigentlich auch nicht schimmelig, sondern die Hauswand.

    Ich werde dem Nachmieter natürlich bescheid sagen, dass ich den Schrank weg mache, wie von der Vermieterin gefordert. Meine Vermieterin muss diesem allerdings das Problem erklären.

    Die Zimmertür war bereits angebohrt von unserem Vormieter. Doch bei der Uebergabe haben wir die Löcher nicht gesehen und unsere Vermieterin auch nicht. Bei der jetzigen Uebergabe hat sie die Löcher wieder nicht gesehen. Wir haben auch nicht dran gedacht.

  • Ich werde dem Nachmieter natürlich bescheid sagen, dass ich den Schrank weg mache, wie von der Vermieterin gefordert.


    Deine Vermieterin hat jetzt, nach der Neuvermietung, in der Wohnung nix mehr zu bestimmen.

  • Deine Vermieterin hat jetzt, nach der Neuvermietung, in der Wohnung nix mehr zu bestimmen.


    Jetzt machst Du es unnütz kompliziert, Berny. :)

    Abgesehen davon kann ein Vermieter vom Vormieter verlangen, sein zurückgelassenes Eigentum zu entfernen. Denn einfach entsorgen darf der Vermieter es auch nicht.

    Aber Gott sei Dank stellt sich die Frage ja nicht ... ;)

  • Guten Morgen zusammen,

    ich brauche noch mal eine Einschätzung von euch.

    Nachdem meine Vermietern jetzt nicht mehr auf die Bohrlöcher in der Badezimmertür eingegangen ist kommt sie jetzt wieder damit um die Ecke.

    Bis morgen soll ich alle Arbeiten abschliessen.

    Meine Freundin habe ich heute beauftragt zum Mieterschutzbund zu gehen.

    Was mache ich aber, wenn ich jetzt keine Antwort mehr von denen bekommen kannm, weil es zu kurzfristig ist.

    Und, wenn ich mir sicher bin, dass ich die Bohrlöcher nicht weg machen muss und meine Vermieterin später einen Fachmann beauftragt und die Kosten von der Kaution abzieht, muss ich vor Gericht ziehen nehme ich an.

    Ich bin gerade wirklich verzweifelt und brauche Hilfe. So langsam strapaziert mich das Thema.

  • Bis morgen soll ich alle Arbeiten abschliessen.

    Meine Freundin habe ich heute beauftragt zum Mieterschutzbund zu gehen.

    Was mache ich aber, wenn ich jetzt keine Antwort mehr von denen bekommen kannm, weil es zu kurzfristig ist.


    Das steht zu befürchten. Ich nehme an, dass auch der Mieterschutzbund Deine Angelegenheit nicht so deutlich interpretieren kann, um eine wirklich zweifelsfreie Antwort geben zu können. Es sei denn natürlich, er versteift sich einfach auf die Übergabeprotokolle. Nach denen waren die Löcher weder bei Deinem Ein- noch Auszug vorhanden.

    Und, wenn ich mir sicher bin, dass ich die Bohrlöcher nicht weg machen muss und meine Vermieterin später einen Fachmann beauftragt und die Kosten von der Kaution abzieht, muss ich vor Gericht ziehen nehme ich an.


    Wenn Du Dir wirklich sicher bist, solltest Du auch Deine Vermieterin von Deinem Recht überzeugen können; und das im schlimmsten Fall, aber nicht notwendigerweise vor Gericht.

    Ich bin gerade wirklich verzweifelt und brauche Hilfe. So langsam strapaziert mich das Thema.


    In Posting #8 hattest Du noch geschrieben, dass Du die Löcher stopfst ...

    Der Einfachheit halber würde ich das immer noch empfehlen, was natürlich eine zügige Terminabsprache mit der Vermieterin bedeuten würde.

  • In Posting #8 hattest Du noch geschrieben, dass Du die Löcher stopfst ...


    Für mich wäre das doch klar wie Klossbrühe, dass ich Bohrlöcher (wieder) verschliesse, egal, ob sie bereits vorhanden waren oder nicht. Die Tube mit der Paste gibt es ab und zu beim Al*i, ständig jedoch beim Ko*i, kostet ~3€. Mit einem Kartoffelschälmesser lässt sich die Paste prima verfüllen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!