Mietminderung bei Wohnungsbrand der Nachbarwohnung

  • Hallo,

    folgender Fall ist bei mir eingetreten:
    Seit ca. 2 Wochen gab es in der Mietwohnung über mir Lärmbelästungen, die meistens sich am Abend über 1-2 Stunden hinzogen (im Nachhinein stellte sich heraus das der Mieter die Wohnung regelrecht "zerlegt" hat). Vor 2 Tagen ist nun ein Teil der Wohnung samt Balkon abgebrannt und die Feuerwehr und Polizei musste kommen. Der Mieter wurde abgeführt. Auf dem Balkon wurde in einem Abstellraum Dinge verbrannt. Darauf habe ich den Vermieter hingewiesen (+Lärmbelästigungen), aber nichts passierte (=> die Polizei war auch schon wegen der Lärmbelästung vor der Wohnung ; nur ging vor ca. 1 Woche noch keine Gefahr aus; sagte die Polizei)
    Bei mir in der Wohnung ist bis auf eine geringe Rauchentwicklung nichts zerstört. Allerdings hat es bislang reichlich Nerven und Zeit (Telefonate mit Feuerwehr, da sich der Vermieter um nichts kümmert) gekostet. Zudem ist keine Brandmeldeanlage in den Mietwohnungen !
    Meine Frage: Kann ich Mietminderung geltend machen ? Leider habe ich nichts Schriftliches mit dem Vermieter, nur Telefonate.
    Danke schon mal für Ihre Anregungen/Antworten

  • Zitat

    Allerdings hat es bislang reichlich Nerven und Zeit (Telefonate mit Feuerwehr, da sich der Vermieter um nichts kümmert) gekostet.


    Dafür gibt es keine Mietminderungen!

    Zitat

    Zudem ist keine Brandmeldeanlage in den Mietwohnungen !


    Rauchmelder sind nicht in allen Bundesländern Pflicht!

    Zitat

    Meine Frage: Kann ich Mietminderung geltend machen ?


    Das musst du beim Amt für Mietminderungen im Rathaus anmelden. Von dort wird dein Vermieter dann zur Mietminderung aufgefordert.

  • Meine Frage: Kann ich Mietminderung geltend machen ?


    Nachträglich normalerweise sowieso nicht, wenn ich das richtig weiß. Beschreibe doch einmal, weswegen genau Du jetzt (noch) an Mietminderung denkst. Ich habe das da nämlich nicht so ganz herauslesen können.

    (Und achte bitte bei der Beschreibung darauf, dass nicht wieder Abstellräume auf dem Balkon sind. ;))

  • Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn man den Vermieter (nachweislich) auf einen Mangel hinweist, und dieser Mangel den Gebrauch der Mietsache wesentlich beeinflusst. Rückwirkend einen Mangel anzumelden geht nicht.
    Zudem: Nicht jeder Lärm berechtigt zur Mietminderung. Tagsüber, außerhalb der gesetzl. Ruhezeiten, bedarf es schon Lärm, der allgemein als unerträglich zu bezeichnen sein muss, um eine Mietminderung wegen Ruhestörung zu rechtfertigen.
    Telefonate begründen keine Mietminderung. Das ist "Lebensrisiko".

  • Ich weiss nicht, was von Andy's, Ajax's und Andreas's Meinungen zu halten ist...:mad:


    Als einzig gangbare Problemlösung sehe ich den Vorschlag von

    Das musst du beim Amt für Mietminderungen im Rathaus anmelden. Von dort wird dein Vermieter dann zur Mietminderung aufgefordert.

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