Falsche Heizkostenverteilung - was tun?

  • Hallo forumgemeinde,

    ist mein Verdacht des Betruges gegenüber meinem Vermieter berechtigt? Mein Vermieter ist Besitzer eines Objekts mit 6 Mietparteien. Neben diesem Haus sind zwei weitere 6-Familienhäuser, die jeweils aneren Vermieter gehören. Im Keller meines Vermieters befindet sich eine Ölzentralheizung, die die beiden anderen Häuser mit jeweils 6 Mietparteien mitversorgt. Siehe Skizze:

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    Meine Frage:

    1. Müssten dann die Betriebskosten der Heizungsanlage, wie Wartungskosten, Betriebsstrom, Ölverbrauch etc., nicht durch 18 Mietparteien geteilt werden?

    2. Wäre hierbei eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges gegen den Vermieter berechtigt?

    3. Hätte die Anzeige, unabhängig vom Erfolg, mietrechtliche Konsequenzen für den Mieter, der die Anzeige erstattet hat?

    mfg
    Mieter-2014

  • Die anfallenden Kosten der Heizanlage werden auf alle Wohneinheiten umgelegt, welche an diese Anlage angeschlossen sind.
    Es spielt keine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen, Hauseingänge oder ganze Häuser betrieben werden.

    Um Ihnen eine Blamage zu ersparen, vergessen Sie Ihre Vermutung ganz, ganz schnell.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (3. Mai 2014 um 12:47)

  • Die anfallenden Kosten der Heizanlage werden auf alle Wohneinheiten umgelegt, welche an diese Anlage angeschlossen sind.
    Es spielt keine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen, Hauseingänge oder ganze Häuser betrieben werden.

    Um Ihnen eine Blamage zu ersparen, vergessen Sie Ihre Vermutung ganz, ganz schnell.

    Bist Du Hellseher oder was reimst Du dir da zusammen? Eher ist es eine Blamage, wenn man willkürlich antwortet.

    Natürlich spielt es eine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen betrieben werden. Sowohl die Grundkosten der Heizung, als auch die Verbrauchskosten, müssten von allen Mietparteien, die von der Anlage versorgt werden, getragen werden. In Klartext:

    Abrechnungsverhältnis 50/50
    50% Grundkosten geteilt durch 18 Mietparteien (1287 m²) anstatt 6 Mietparteien (429 m²)!
    50% Verbrauchskosten geteilt durch 18 Mietparteien (1287 m²) anstatt 6 Mietparteien (429 m²)!

    Hallo Mieter-2014,

    Du hättest uns besser mitgeteilt, wie die Heizkostenabrechnungen erstellt werden.

    Eigentlich geht aus meiner 1. Frage heraus, dass die Kosten nicht auf 18 Mietparteien verteilt worden sind.

  • Nur ruhig Blut ... Mit entsprechend Wohlwollen und gebührender Gelassenheit werdet Ihr das Missverständnis bei Bedarf schon klären können. :)

    Zu Deiner Frage 1:
    Selbstverständlich müssten die Kosten insgesamt auf die 18 Wohnungen verteilt werden. Da aber ein Vermieter A in der Regel nicht für die Mieter der Häuser B und C eine Nebenkostenabrechnung erstellen wird, müssten wohl erst einmal Nutzergruppen, bestehend jeweils aus einem der drei Häuser, gebildet werden. Die Kosten der Nutzergruppe/Haus A trägt dann Vermieter A an die 6 Mieter des Hauses A heran, die B-Kosten der Vermieter B an die B-Mieter, usw.

    Ob Du als Mieter im Haus A die Kosten/Verbräuche der Häuser B und C in Deiner Abrechnung ersehen können musst, wage ich zu bezweifeln. Es kann also daher gut sein, dass Du - ohne es zu wissen - lediglich die Kosten des Haus A zu Gesicht und in Rechnung gestellt bekommen hast.

    Zu Deiner Frage 2:
    Möchtest Du jetzt tatsächlich behaupten, dass alleine Haus A nachweislich den gesamten Ölverbrauch der Heizungsanlage in (Heizkostenab-)Rechnung gestellt bekommen hat? Das wäre in der Tat ein Ding ...
    Genau genommen hattest Du das im ersten Posting gar nicht näher beschrieben. Du überlässt dem Leser diese Schlussfolgerung.

    Ob Du es Betrug oder Irrtum nennst, wenn Du gegen die Abrechnung vorgehst - und immer vorausgesetzt, dass Du überhaupt Recht hast -, bleibt Dir überlassen. Normalerweise legt man gegen eine falsche Abrechnung Widerspruch ein. Eine Anzeige sollte schon einen richtigen und beweisbaren Anlass haben ...

    Zu Deiner Frage 3:
    Mietrechtlich sind die Folgen meiner Meinung nach die gleichen, wie überall sonst auch: [IRONIE On] Der Angezeigte wird den, der ihn angezeigt hat, fortan lieben. [IRONIE off]
    In wie weit ein Mieter bei erlittenem Betrug oder ein Vermieter bei fälschlicher Unterstellung desselben (Anzeige gegen ihn) ein ge- oder zerstörtes Vertrauensverhältnis geltend machen kann, um einen Mietvertrag aufzukündigen, weiß ich nicht. Halte ich aber für denkbar ...

    Zu Deinem "Klartext":
    Verbrauch wird eher nicht nach Wohnfläche, sondern eben nach Verbrauch abgerechnet.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (3. Mai 2014 um 18:33)

  • Unser oberschlauer/-eifriger Fragesteller hat es ja bis jetzt noch nicht geschafft, weiterführende Einzelheiten über die Heizikostenabrechnung mitzuteilen.
    Soll er mal ruhig den Vermieter anzeigen und sich nachher über Konsequenzen nach § 164 StGB wundern...:o

  • Möchtest Du jetzt tatsächlich behaupten, dass alleine Haus A nachweislich den gesamten Ölverbrauch der Heizungsanlage in (Heizkostenab-)Rechnung gestellt bekommen hat? Das wäre in der Tat ein Ding ...

    Keine Behauptung, Tatsache! Ich habe meine Hk-Abrechnung (Haus A) mit der Hk-Abrechnung von Haus B verglichen. Unter Position -Anlieferung Brennstoff, Restbestand, Verbrauch- und -Zusatzkosten Heizung- stehen unterschiedliche Zahlen! Es gibt ja nur eine Heizungsanlage mit nur einem Öltank. Ergo, müssen die Werte, wie Brennstofflieferung, Restbestand und Ölverbrauch bei allen Abrechnungen (Haus A bis C) gleich sein.


    Ob Du es Betrug oder Irrtum nennst, wenn Du gegen die Abrechnung vorgehst - und immer vorausgesetzt, dass Du überhaupt Recht hast -, bleibt Dir überlassen. Normalerweise legt man gegen eine falsche Abrechnung Widerspruch ein. Eine Anzeige sollte schon einen richtigen und beweisbaren Anlass haben ...

    Einen Widerspruch will ich übergehen, weil ich dem Vermieter keine Möglichkeit geben möchte, sich mit den anderen Vermietern zusammenzusetzen und einen plausiblen Grund zusammenzuschustern.


    [IRONIE On] Der Angezeigte wird den, der ihn angezeigt hat, fortan lieben. [IRONIE off]


    So soll es sein.

    PS: Es geht mir um keinen einzigen Cent, sondern um Vendetta. Ach ja, für alle Interessierten, ich wollte hier lediglich jemanden erreichen, der ähnliche Erfahrung gemacht hat. Dass ich die Sache von einem Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen werde, stand schon vor Christis Geburt fest. Ergo, ich lasse mich von Bauchgefühlen Fremder nicht beeinflussen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mieter-2014 (4. Mai 2014 um 11:15)

  • Zitat

    Ergo, ich lasse mich von Bauchgefühlen Fremder nicht beeinflussen.


    Dummes Gebabbel von dir! Eine ähnliche Erfahrung könnte nur dein Nachbar im gleichen Haus gemacht haben. Denn alle Anderen sind Fremde für dich, schon mal drüber nachgedacht?

  • Es gibt ja nur eine Heizungsanlage mit nur einem Öltank. Ergo, müssen die Werte, wie Brennstofflieferung, Restbestand und Ölverbrauch bei allen Abrechnungen (Haus A bis C) gleich sein.


    Als allererster Anfang der Heizkostenabrechnung, ja.

    Einen Widerspruch will ich übergehen, weil ich dem Vermieter keine Möglichkeit geben möchte, sich mit den anderen Vermietern zusammenzusetzen und einen plausiblen Grund zusammenzuschustern.


    Deine Entscheidung.
    Aber: Entweder die haben einen plausiblen Grund, und dann liegst Du mit Deiner Betrugsvermutung wahrscheinlich eher falsch, oder sie haben keinen. Einen (angeblich) plausiblen Grund versuchen zu konstruieren, können die auch nach Deiner Anzeige. Und die heute Deinem Verdruss zugrundeliegenden Abrechnungen kriegen die sowohl nach Widerspruch als auch nach Anzeige nicht einfach so vom Tisch gezaubert. Die Erklärung Deines Vermieters - so er eine hat - dürfte also höchstwahrscheinlich dieselbe sein.

    Aber belassen wir es hier dabei. Dein Risiko bei einer Betrugsanzeige wird Dir der Anwalt ja gleich mit erklären können.

    PS: Es geht mir um keinen einzigen Cent, sondern um Vendetta.


    Du weißt aber schon, mit welchem Synonym Du hier um dich wirfst???

    Ergo, ich lasse mich von Bauchgefühlen Fremder nicht beeinflussen.


    Das widerum ist vernünftig. Jetzt musst Du nur noch Dein eigenes Bauchgefühl in den Griff bekommen ... :p

    Halte uns mal auf dem Laufenden ... (ernst gemeinte Bitte).

  • Ich habe meine Hk-Abrechnung (Haus A) mit der Hk-Abrechnung von Haus B verglichen. Unter Position -Anlieferung Brennstoff, Restbestand, Verbrauch- und -Zusatzkosten Heizung- stehen unterschiedliche Zahlen! Es gibt ja nur eine Heizungsanlage mit nur einem Öltank. Ergo, müssen die Werte, wie Brennstofflieferung, Restbestand und Ölverbrauch bei allen Abrechnungen (Haus A bis C) gleich sein.


    Endlich bringst Du mal etwas zur Sache.
    Fehlt nur noch ein Vergleich zum Haus C.
    Wie aber schon anklang, wäre auch zwingend darauf zu achten, WIE die Kosten in die Berechnung einfliessen , bspw., ob evtl. eine (prozentuale o.ä.) Aufteilung auf die Häuser erfolgte.

  • Dummes Gebabbel von dir! Eine ähnliche Erfahrung könnte nur dein Nachbar im gleichen Haus gemacht haben. Denn alle Anderen sind Fremde für dich, schon mal drüber nachgedacht?

    Dumm ist deine Präsenz als betroffener Bauchgefühlexperte und dein Hirngespinst, dass alle anderen Fremde für mich wären. Fremd sind für mich solche wie du und nicht meine Nachbarn.

    Du weißt aber schon, mit welchem Synonym Du hier um dich wirfst???

    Ja weiß ich; die Umgangsprachliche Bezeichnung für eine legitime, unblutige Rache-/Gerechtigkeitshandlung! Sogar bei den Olympischen- und Bundesliga-Spielen haben diverse Kommentatoren diese Begrifflichkeit benutzt.

    Beispiel: Steuerhinterziehung: Wurde Cahuzac von Milit

    Halte uns mal auf dem Laufenden ... (ernst gemeinte Bitte).

    Das sowieso!

    2 Mal editiert, zuletzt von Mieter-2014 (4. Mai 2014 um 14:00)

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