Beiträge von Mieter-2014

    Dummes Gebabbel von dir! Eine ähnliche Erfahrung könnte nur dein Nachbar im gleichen Haus gemacht haben. Denn alle Anderen sind Fremde für dich, schon mal drüber nachgedacht?

    Dumm ist deine Präsenz als betroffener Bauchgefühlexperte und dein Hirngespinst, dass alle anderen Fremde für mich wären. Fremd sind für mich solche wie du und nicht meine Nachbarn.

    Du weißt aber schon, mit welchem Synonym Du hier um dich wirfst???

    Ja weiß ich; die Umgangsprachliche Bezeichnung für eine legitime, unblutige Rache-/Gerechtigkeitshandlung! Sogar bei den Olympischen- und Bundesliga-Spielen haben diverse Kommentatoren diese Begrifflichkeit benutzt.

    Beispiel: Steuerhinterziehung: Wurde Cahuzac von Milit

    Halte uns mal auf dem Laufenden ... (ernst gemeinte Bitte).

    Das sowieso!

    Möchtest Du jetzt tatsächlich behaupten, dass alleine Haus A nachweislich den gesamten Ölverbrauch der Heizungsanlage in (Heizkostenab-)Rechnung gestellt bekommen hat? Das wäre in der Tat ein Ding ...

    Keine Behauptung, Tatsache! Ich habe meine Hk-Abrechnung (Haus A) mit der Hk-Abrechnung von Haus B verglichen. Unter Position -Anlieferung Brennstoff, Restbestand, Verbrauch- und -Zusatzkosten Heizung- stehen unterschiedliche Zahlen! Es gibt ja nur eine Heizungsanlage mit nur einem Öltank. Ergo, müssen die Werte, wie Brennstofflieferung, Restbestand und Ölverbrauch bei allen Abrechnungen (Haus A bis C) gleich sein.


    Ob Du es Betrug oder Irrtum nennst, wenn Du gegen die Abrechnung vorgehst - und immer vorausgesetzt, dass Du überhaupt Recht hast -, bleibt Dir überlassen. Normalerweise legt man gegen eine falsche Abrechnung Widerspruch ein. Eine Anzeige sollte schon einen richtigen und beweisbaren Anlass haben ...

    Einen Widerspruch will ich übergehen, weil ich dem Vermieter keine Möglichkeit geben möchte, sich mit den anderen Vermietern zusammenzusetzen und einen plausiblen Grund zusammenzuschustern.


    [IRONIE On] Der Angezeigte wird den, der ihn angezeigt hat, fortan lieben. [IRONIE off]


    So soll es sein.

    PS: Es geht mir um keinen einzigen Cent, sondern um Vendetta. Ach ja, für alle Interessierten, ich wollte hier lediglich jemanden erreichen, der ähnliche Erfahrung gemacht hat. Dass ich die Sache von einem Fachanwalt für Mietrecht überprüfen lassen werde, stand schon vor Christis Geburt fest. Ergo, ich lasse mich von Bauchgefühlen Fremder nicht beeinflussen.

    Die anfallenden Kosten der Heizanlage werden auf alle Wohneinheiten umgelegt, welche an diese Anlage angeschlossen sind.
    Es spielt keine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen, Hauseingänge oder ganze Häuser betrieben werden.

    Um Ihnen eine Blamage zu ersparen, vergessen Sie Ihre Vermutung ganz, ganz schnell.

    Bist Du Hellseher oder was reimst Du dir da zusammen? Eher ist es eine Blamage, wenn man willkürlich antwortet.

    Natürlich spielt es eine Rolle, ob mit dieser Anlage mehrere Wohnungen betrieben werden. Sowohl die Grundkosten der Heizung, als auch die Verbrauchskosten, müssten von allen Mietparteien, die von der Anlage versorgt werden, getragen werden. In Klartext:

    Abrechnungsverhältnis 50/50
    50% Grundkosten geteilt durch 18 Mietparteien (1287 m²) anstatt 6 Mietparteien (429 m²)!
    50% Verbrauchskosten geteilt durch 18 Mietparteien (1287 m²) anstatt 6 Mietparteien (429 m²)!

    Hallo Mieter-2014,

    Du hättest uns besser mitgeteilt, wie die Heizkostenabrechnungen erstellt werden.

    Eigentlich geht aus meiner 1. Frage heraus, dass die Kosten nicht auf 18 Mietparteien verteilt worden sind.

    Hallo forumgemeinde,

    ist mein Verdacht des Betruges gegenüber meinem Vermieter berechtigt? Mein Vermieter ist Besitzer eines Objekts mit 6 Mietparteien. Neben diesem Haus sind zwei weitere 6-Familienhäuser, die jeweils aneren Vermieter gehören. Im Keller meines Vermieters befindet sich eine Ölzentralheizung, die die beiden anderen Häuser mit jeweils 6 Mietparteien mitversorgt. Siehe Skizze:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Meine Frage:

    1. Müssten dann die Betriebskosten der Heizungsanlage, wie Wartungskosten, Betriebsstrom, Ölverbrauch etc., nicht durch 18 Mietparteien geteilt werden?

    2. Wäre hierbei eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges gegen den Vermieter berechtigt?

    3. Hätte die Anzeige, unabhängig vom Erfolg, mietrechtliche Konsequenzen für den Mieter, der die Anzeige erstattet hat?

    mfg
    Mieter-2014

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