Eigenbedarfskündigug (Rechtens)

  • Hallo, wir brauchen dringend Hilfe.
    Unser Vermieter hat uns heute eine Kündigung in den Briefkasten geworfen, das wir zum 31.07.2014 aus unserer Wohnung ausziehen sollen, weil die Eltern seiner Freundin die auch mit ihm in der Wohnung über uns wohnt, in unsere Wohnung einziehen werden. Die Eltern der Freundin haben deren Haus verkauft und müssen da zum 01.08.2014 raus.
    Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, was sich aber noch bestimmt ein Monat ziehen wird wegen Bank Terminen und Notar und den ganzen sachen und wir haben dann nur noch 2 Monate um das Haus zu renovieren, was wir aber unmöglich in 2 Monaten schaffen werden, weil wir das Haus sanieren wollen.

    Meine frage ist. Ist es wirklich Eigenbedarf wenn er die Eltern der Freundin hier einziehen lassen will?
    und wie sieht es aus wenn unser Haus bis zum 31.07.2014 noch nicht fertig ist, müssen wir dann trotzdem aus unserer Wohnung raus. Wir haben 2 kleine Kinder, 2 Jahre und das andere 10 Monate.

    MfG

  • Hallo Mutter2Kinder,

    dieses Thema bzw. Posting kommt mir bekannt vor... macht aber nichts.
    Vorab: Ihr könnt beruhigt sein.

    "Unser Vermieter hat uns heute eine Kündigung in den Briefkasten geworfen, das wir zum 31.07.2014 aus unserer Wohnung ausziehen sollen,"
    - Bitte den genauen Text.

    "weil die Eltern seiner Freundin die auch mit ihm in der Wohnung über uns wohnt, in unsere Wohnung einziehen werden. Die Eltern der Freundin haben deren Haus verkauft und müssen da zum 01.08.2014 raus."
    - Ich kann hier keinen Grund für eine Eigenbedarfskündigung erkennen.

    "Meine frage ist. Ist es wirklich Eigenbedarf wenn er die Eltern der Freundin hier einziehen lassen will?"
    - Dreimal Nein, sagte Bohlen. - Und beim nächsten Freundin- bzw. Partnerwechsel müssen dann die Eltern auch 'raus...?

  • Die Eltern der Freundin des Vermieters

    • sind wohl eher nicht mit dem Vermieter verwandt.
    • wohnen nicht im selben Haushalt.
    • gelten wohl nicht als für den Vermieter notwendige Pflege- oder Haushaltshilfen, die er ortsnah unterbringen möchte.
    • dürften wohl keinerlei Unterhalts- oder Unterkunftsansprüche an den Vermieter haben.


    Wenn diese meine Unterstellungen so stimmen und nicht noch irgendwelche ganz verqueren Einzelheiten an den Tag kommen, so sehe ich nicht den kleinsten Eigenbedarf des Vermieters bei der Sache.

    Dass es ein gemeinsames Kind von Vermieter und seiner Freundin gibt, kann ich nicht bewerten, macht die Sache bzgl. der o.a. Punkte m.E. aber ja auch nicht so sehr viel anders.

    Die Eltern der Freundin haben Ihr Haus verkauft - warum auch immer - und sollen/wollen nun gerne beim Freund der Tochter einziehen. Den deutschen Gerichten ist im Zweifel zwar einiges zuzutrauen, aber ich denke, dass ein "Eltern-der-Freundin-würden-gerne" ein schwacher Grund für Eigenbedarf ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (1. Mai 2014 um 19:11)

  • Die haben uns vor zwei Wochen vor geschlagen ob wir das Haus kaufen wollen. Weil die gehört haben das wir ein Haus suchen und weil dann die Eltern in unsere Wohnung ziehen würden. Die haben gesagt das wir auf keinen Fall ausziehen müssen wenn wir das Haus nicht möchten. Das Haus hat uns überhaupt nicht zugesagt, zu groß, zu alt und in einer Stadt in die wir überhaupt nicht hin wollten. Die haben gesagt, die würden nur an uns verkaufen und wenn wir es nicht wollen dann bleiben die dort wohnen. 2 Wochen später, Kündigung.

  • Die haben uns vor zwei Wochen vor geschlagen ob wir das Haus kaufen wollen. Weil die gehört haben das wir ein Haus suchen und weil dann die Eltern in unsere Wohnung ziehen würden. Die haben gesagt das wir auf keinen Fall ausziehen müssen wenn wir das Haus nicht möchten. Das Haus hat uns überhaupt nicht zugesagt, zu groß, zu alt und in einer Stadt in die wir überhaupt nicht hin wollten. Die haben gesagt, die würden nur an uns verkaufen und wenn wir es nicht wollen dann bleiben die dort wohnen. 2 Wochen später, Kündigung.

    Ich habs einbisschen unverständlich geschrieben, also.

    Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, was wir aber noch sanieren wollen und was unmöglich ist bis zum 31.04.2014 zu schaffen.

    Die Eltern der Freundin unseres Vermieters Haben uns vor 2 Wochen deren Haus angeboten zu kaufen, damit sie dann sozusagen ein austasch machen können (wir in deren haus und die in unsere jetzige Wohnung). Was wir aber nicht wollten weil uns das haus absolut nicht zugesagt hat.
    Die haben es jetzt trotzdem verkauft und wollen in unsere wohnung, obwohl es hieß wir müssen nicht ausziehen.

  • Was wir aber nicht wollten weil uns das haus absolut nicht zugesagt hat.
    Die haben es jetzt trotzdem verkauft und wollen in unsere wohnung, obwohl es hieß wir müssen nicht ausziehen.


    Ist aber ja völlig egal für die Sache. Die Eltern der Freundin hätten Euch sowieso nichts wirksam versprechen können. Euer Ansprechpartner bezogen auf Eure Wohnung ist immer Euer Vermieter.

    Das Angebot, deren Haus zu kaufen ist ja gut und schön, ändert aber sicherlich nichts an dem (meiner Ansicht nach) fehlenden Grund für eine Eigenbedarfskündigung Eures Vermieters.

    Wir reden hier die ganze Zeit vom Eigenbedarf nach § 573 BGB. Die Frage ist, ob der Vermieter auch nach § 573a BGB kündigen könnte oder das gar getan hat. Diese Dinge würde ich an Deiner Stelle prüfen. Dazu gehört der genaue Wortlaut der Kündigung. Nach § 573a BGB hättet Ihr eine um 3 Monate verlängerte Frist.

    Ich würde mich auch informieren, ob und mit welcher Begründung ein Widerspruch auf die Kündigung nützlich oder gar nötig wäre.

  • Mutter2Kinder schreibt am 01.05.2014:

    "Ich habs einbisschen unverständlich geschrieben,"
    - Nicht nur ein bisschen, siehe:

    "Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, was wir aber noch sanieren wollen und was unmöglich ist bis zum 31.04.2014 zu schaffen."
    - Bis zu diesem "Datum" werdet Ihr das nie schaffen (können).

  • Mutter2Kinder schreibt am 01.05.2014:

    "Ich habs einbisschen unverständlich geschrieben,"
    - Nicht nur ein bisschen, siehe:

    "Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, was wir aber noch sanieren wollen und was unmöglich ist bis zum 31.04.2014 zu schaffen."
    - Bis zu diesem "Datum" werdet Ihr das nie schaffen (können).


    Ich meine natürlich den 31.07.2014. Hab mich verschrieben.

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