Aufschlag für Möbel bei Zwischenmiete

  • Hallo Forumsmitglieder,

    gerne möchte ich mich nach der Rechtslage zur folgenden Situation erkundigen:

    - Es wurde ein befristeter Untermietsvertrag abgeschlossen.
    - In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.
    - Es wurde keine Extravereinbarung zu einen Aufschlag für Möbel in Schlafzimmer, Küche und Bad getroffen.
    - Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht (der nicht vorgelegt wurde) und keinerlei Aufschläge beinhaltet, sondern die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen werden.
    - Zur Absicherung der Vermieterin wurde zwar keine Kaution, aber ein Übergabeprotokoll erarbeitet, in welchem eindeutig geregelt wurde, dass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.
    - Nun stellte sich heraus, was die eigentliche Kalt- und Warmmiete der Wohnung ist und diese weicht um 90€ von der Zwischenmiete ab.
    - Auf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung, dass diese 90€ für die Mitbenutzung und Abnutzung der Einrichtungsgegenstände wären.
    - Zum einen war der Fakt, dass dafür eine monatliche Zahlung geleistet wurde, bis dahin unbekannt, zum anderen erscheint eine "Möbelmiete" oder "Abnutzungszahlung" von 90€/ Monat doch recht hoch.

    Nun meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?

    Ich würde mich über zeitnahe Antworten freuen und bedanke mich im Voraus. :)


  • - Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht (der nicht vorgelegt wurde) und keinerlei Aufschläge beinhaltet, sondern die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen werden.

    Wer ist davon ausgegangen? Ist das eine Vermutung Ihrerseits oder wurde das tatsächlich so vereinbart?

    Ansonsten könnte es sich hierbei um eine Pauschalmiete handeln. Ob die Abnutzung der Möbel nun 90 € beträgt, vermag ich nicht zu beurteilen. Kann sein, kann aber auch nicht sein. Das hängt wohl auch von den Möbeln ab.

    Wie sie dagegen vorgehen können? Entweder du einigst dich mit dem Vermieter oder du kündigst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    - In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.


    Bei der Vermietung einer möblierten Wohnung ist die Vereinbarung einer Gesamtmiete (Bruttomiete) nicht zu beanstanden und laut Heizkostenverordnung sogar erlaubt.

    Zitat

    dass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.


    Eine vertragsgemäße Abnutzung der Einrichtung ist mit der Zahlung der Miete abgegolten. Für Schäden ist aber Üblicherweise Ersatz zu leisten.

    Zitat

    Auf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung,


    Eine (Unter)vermieterin muss sich für einen Mietpreis nicht rechtfertigen. Entweder du bezahlst den geforderten Preis, oder du lässt es. So einfach ist das.

    Zitat

    Wie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?


    Hier gibt es keine Rechtslage, weil dein selbstgemachtes Problem nichts mit Mietrecht zu tun hat. Also kannst du auch nicht dagegen vorgehen.

  • Hallo laura21,

    ich befürchte, dass hier 2 Mietverträge miteinander vermischt werden.

    Du als Untermieterin hast keinen Untermietvertrag, sondern einen Mietvertrag ... nicht mit Deiner Untervermieterin, sondern mit Deiner Vermieterin.
    Zu betrachten ist hier also lediglich DEIN Mietvertrag.

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