Hallo Forumsmitglieder,
gerne möchte ich mich nach der Rechtslage zur folgenden Situation erkundigen:
- Es wurde ein befristeter Untermietsvertrag abgeschlossen.
- In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.
- Es wurde keine Extravereinbarung zu einen Aufschlag für Möbel in Schlafzimmer, Küche und Bad getroffen.
- Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht (der nicht vorgelegt wurde) und keinerlei Aufschläge beinhaltet, sondern die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen werden.
- Zur Absicherung der Vermieterin wurde zwar keine Kaution, aber ein Übergabeprotokoll erarbeitet, in welchem eindeutig geregelt wurde, dass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.
- Nun stellte sich heraus, was die eigentliche Kalt- und Warmmiete der Wohnung ist und diese weicht um 90€ von der Zwischenmiete ab.
- Auf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung, dass diese 90€ für die Mitbenutzung und Abnutzung der Einrichtungsgegenstände wären.
- Zum einen war der Fakt, dass dafür eine monatliche Zahlung geleistet wurde, bis dahin unbekannt, zum anderen erscheint eine "Möbelmiete" oder "Abnutzungszahlung" von 90€/ Monat doch recht hoch.
Nun meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?
Ich würde mich über zeitnahe Antworten freuen und bedanke mich im Voraus. ![]()