Beiträge von laura21

    Hallo Forumsmitglieder,

    gerne möchte ich mich nach der Rechtslage zur folgenden Situation erkundigen:

    - Es wurde ein befristeter Untermietsvertrag abgeschlossen.
    - In diesem sind die Kosten von Warm- und/ oder Kaltmiete nicht einzeln aufgeschlüsselt.
    - Es wurde keine Extravereinbarung zu einen Aufschlag für Möbel in Schlafzimmer, Küche und Bad getroffen.
    - Demnach wurde davon ausgegangen, dass sich der Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag bezieht (der nicht vorgelegt wurde) und keinerlei Aufschläge beinhaltet, sondern die Einrichtungsgegenstände unentgeltlich überlassen werden.
    - Zur Absicherung der Vermieterin wurde zwar keine Kaution, aber ein Übergabeprotokoll erarbeitet, in welchem eindeutig geregelt wurde, dass bei Beschädigung der Sachen, eine angemessene Zahlung geleistet werden muss.
    - Nun stellte sich heraus, was die eigentliche Kalt- und Warmmiete der Wohnung ist und diese weicht um 90€ von der Zwischenmiete ab.
    - Auf Nachfrage rechtfertigte sich die Vermieterin mit der Begründung, dass diese 90€ für die Mitbenutzung und Abnutzung der Einrichtungsgegenstände wären.
    - Zum einen war der Fakt, dass dafür eine monatliche Zahlung geleistet wurde, bis dahin unbekannt, zum anderen erscheint eine "Möbelmiete" oder "Abnutzungszahlung" von 90€/ Monat doch recht hoch.

    Nun meine Frage: Wie ist hier die Rechtslage und wie kann der Untermieter nun dagegen vorgehen?

    Ich würde mich über zeitnahe Antworten freuen und bedanke mich im Voraus. :)

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