Fristlose Kündigung

  • Hallo ich bin neu hier und habe folgende Frage.

    Im November 2013 erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung.Ich hatte eine Nachzahlung von etwas über 300 Euro.
    Im Dezember (Zwischen Weihnachten und Neujahr) erhielt ich dann von dem Inkassounternehmen des Vermieters einen Brief das ich mit ihnen in Verbindung setzen sollte um das Problem zu klären.

    Am 30.12.13 hatte ich dann eine E-Mail hingeschickt und um eine Ratenzahlung gebeten und auch über die Höhe der raten einen Vorschlag gemacht.
    Darauf erhielt ich nur eine Automatische Antwort weil niemand im Haus sei,erst im Januar wieder.

    Am 10.01.14 erhielt ich dann einen Antwort das die von mir vorgeschlagenen Höhe nicht möglich wäre(Rate zu klein) und ich mich erneut melden soll.

    Diese Mail habe ich aus beruflichen Gründen aber erst am 19.01.14 gelesen.
    Am 20.01.14 habe ich mich wieder mit dem unternehmen in Verbindung gesetzt worauf ich am 21.01.14 auch einen Raten plan erhielt dem ich zustimmen sollte wenn ich einverstanden wäre.

    Diesem Ratenplan habe ich auch zugestimmt.

    Am 27.01.14 bekam ich plötzlich eine E-Mail von dem Unternehmen das die Ratenzahlung abgelehnt wäre weil mein
    Bruder sich in meinem Auftrag mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hatte.

    Bei der Mail an den Vermieter ging es nur darum wieso der Rückstand 850 Euro sei die Miete sei bezahlt(für januar)
    und das ich die miete erst wegen meinem Lohn am 15 zahlen könnte.

    Dazu gesagt ich habe zwar am 12.12.13 die Kündigung erhalten aber darauf hin hat sich ja das Inkassounternehmen mit mir in Verbindung gesetzt.

    Seit Januar zahle ich jetzt meine Miete immer pünktlich und die Nachzahlung ist auch fast fertig.
    es sind jetzt noch 130 Euro offen(ich habe die ganze Zeit Raten zu 50 Euro gezahlt)

    Trotzdem soll einen Räumungsklage erwirkt werden(Termin 08.05.2014)

    Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Nur wenn ich den offenen Betrag sofort bezahle und das Urteil anerkenne und die Verfahrenskosten übernehme wird vielleicht von der Räumung abgesehen.

    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.

  • Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Doch, wenn Sie die Miete alle 4 Monate erst zum 15. bezahlt haben. Das Gesetz schreibt aber "bis zum 3. Werktag eines Monates "vor.

    Das haben Sie wahrscheinlich wieder mal zu locker gesehen, ebenso wie die Nachzahlung. Schlamperei hat eben auch seinen Preis.
    Nun haben Sie noch mehr Unannehmlichkeiten am Hals und müssen da durch

  • Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Nur wenn ich den offenen Betrag sofort bezahle und das Urteil anerkenne und die Verfahrenskosten übernehme wird vielleicht von der Räumung abgesehen.

    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.


    Der Gerichtstermin ist am 08.05.2014? Ich würde dann wohl schnell einen Anwalt in die Spur schicken.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Gerichtstermin ist am 08.05.2014? Ich würde dann wohl schnell einen Anwalt in die Spur schicken.


    Das Problem liegt darin das ich einen Anwalt nicht bezahlen könnte.

  • Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Doch, wenn Sie die Miete alle 4 Monate erst zum 15. bezahlt haben. Das Gesetz schreibt aber "bis zum 3. Werktag eines Monates "vor.

    Das haben Sie wahrscheinlich wieder mal zu locker gesehen, ebenso wie die Nachzahlung. Schlamperei hat eben auch seinen Preis.
    Nun haben Sie noch mehr Unannehmlichkeiten am Hals und müssen da durch

    Das die Miete eigentlich zum 3 eines Werktages bezahlt werden muss weiß ich,aber ich bekomme erst am 15 mein Gehalt.
    Und 2 x Miete zahlen das ist mir nicht möglich.

    Nein ich habe die Nachzahlung auch nicht zu locker gesehen deshalb habe ich ja um eine Ratenzahlung gebeten.

    Wenn ich gekonnt hätte hätte ich es ja auf einmal bezahlt.

  • Das die Miete eigentlich zum 3 eines Werktages bezahlt werden muss weiß ich,aber ich bekomme erst am 15 mein Gehalt.

    Das entschuldigt garnichts.
    Wenn Sie die Miete von Ihrem Lohn am 15. für den nächsten Monat weglegen, können überhaupt gar keine Mietschulden auflaufen.
    (Eine Weisheit meiner Großmutter aus dem Kaiserreich)

    Zitat

    Und 2 x Miete zahlen das ist mir nicht möglich.

    Das einzige, was ich Ihnen glaube.

    Zitat

    Nein ich habe die Nachzahlung auch nicht zu locker gesehen deshalb habe ich ja um eine Ratenzahlung gebeten.

    Doch haben Sie! Bereits im November hatten Sie die Rechnung erhalten und erst am Sylvester sind Sie aufgewacht und haben angefangen zu reagieren. Das Sie knapp bei Kasse waren, war Ihnen auch schon im November bekannt. Wenn das man nicht locker war. Wollten anscheinend mal das Aussitzen probieren.

    Zitat

    Wenn ich gekonnt hätte hätte ich es ja auf einmal bezahlt.

    Das würde ich nicht verneinen wollen.

  • Das Problem liegt darin das ich einen Anwalt nicht bezahlen könnte.

    Kein Rechtsschutz? Dann hättest Du prüfen können, ob dir eine Prozesskostenhilfe zusteht.
    Vielleicht schaffst du das auch noch. Keine Ahnung wie langsam da die Mühlen mahlen.
    Ansonsten bleibt nur das Gespräch mit dem Vermieter, wobei ich aber vermute, dass es nun zu spät ist.

    Ob Du erst am 15. des Monats Gehalt bekommst, ist für die gesetzlichen Grundlagen völlig unerheblich. Geht vielen meiner Mieter ähnlich. Im schlimmsten Fall hättest du halt einen kleinen Kredit aufnehmen müssen.

    Deine Schlampigkeit musst du dir schon vorwerfen lassen. Du bekommst im November 2013 die Abrechnung, hast aber erst am 30.12.13 nach einer Ratenzahlung gefragt? Warum so spät und erst auf drängen des Inkassounternehmens? Eine Nachforderung ist meines Wissens spätestens einen Monat nach Erhalt fällig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leute, bin ich der Einzige, der nur Bahnhof versteht?? :confused:

    Am 27.01.14 bekam ich plötzlich eine E-Mail von dem Unternehmen das die Ratenzahlung abgelehnt wäre weil mein Bruder sich in meinem Auftrag mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hatte.

    Bei der Mail an den Vermieter ging es nur darum wieso der Rückstand 850 Euro sei die Miete sei bezahlt(für januar) und das ich die miete erst wegen meinem Lohn am 15 zahlen könnte.


    Das mit dem Bruder verstehe ich nicht; und das mit den 850€ geht durch meinen Grammatik-Filter auch nicht durch. Ist beides wichtig?

    Dazu gesagt ich habe zwar am 12.12.13 die Kündigung erhalten aber darauf hin hat sich ja das Inkassounternehmen mit mir in Verbindung gesetzt.


    Die Kündigung ist doch das eigentliche Ding! Die ganze Ratenzahlungsgeschichte interessiert doch dann gar nicht mehr. Du bist bereits Mitte Dezember aus der Wohnung gekündigt worden. Dafür gibt es (wahrscheinlich) einen Grund. Und deswegen musst Du aus der Wohnung raus. Und weil Du noch drin bist, kommt jetzt eine Räumungsklage. So weit, so schlecht.

    Dass Du die Raten irgendwie abstotterst und seit Januar die Miete pünktlich zahlst, ist ja lobenswert, aber beeinflusst das irgendwie die Kündigung?

    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.


    Welches Recht denn? Was möchtest Du erreichen? Wogegen gehst Du an? Gegen die Kündigung? Verrate uns doch erst einmal den Kündigungsgrund, denn wegen einer noch nicht bezahlten, aus November stammenden Nebenkostenabrechnung wird man normalerweise nicht Mitte Dezember gekündigt.

  • Mein Bruder hat die E-Mail geschrieben weil er besser im formulieren ist.Die 850 standen in der Kündigung vom 12.12.13.
    Darin erhalten war aber noch die Miete die ja schon bezahlt war.Wie gesagt immer am 15 habe ich sie gezahlt.

    Die Kündigung erhielt ich auf Grund der Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung und der Miete da ich sie nicht an den ersten 3 Werktagen bezahlen kann.

    Der Kündigungsgrund war ein Rückstand von 850 Euro(Miete und Nachzahlung)

    Das ich jetzt am Anfang bezahlen kann liegt nur daran das mein Bruder mir das Geld bis zum 15 auslegt,sonst wäre das auch nicht möglich.

    Vorher hat es den Vermieter auch nicht gestört das ich erst zum 15 zahlen nur nach der Sache mit der Nachzahlung

  • Die Kündigung erhielt ich auf Grund der Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung und der Miete da ich sie nicht an den ersten 3 Werktagen bezahlen kann.

    Der Kündigungsgrund war ein Rückstand von 850 Euro(Miete und Nachzahlung)


    Für die Zahlung der Nebenkostennachforderung hättest Du m.E. 30 Tage Zeit gehabt. Wann ist denn die Nebenkostenabrechnung genau gekommen?

  • Für die Zahlung der Nebenkostennachforderung hättest Du m.E. 30 Tage Zeit gehabt. Wann ist denn die Nebenkostenabrechnung genau gekommen?

    Die Nebenkostenabrechnung kam Anfang November und sollte im Dezember gezahlt werden.

    Ich habe heute eine E-Mail von Vermieter erhalten weil ich wissen wollte warum die Ratenzahlung plötzlich nicht mehr möglich war.

    Die Antwort:Da keine pünktliche Zahlung erfolgte.Miete und Raten hätten am 3 Werktag gezahlt sein müssen.

    Wie ich schon schrieb wurde mir die ratenzahlung am 21.01.2013 gestattet und am 27.01.2013 widerrufen.

    Die erste Rate sollte ich am 01.02.14 zahlen.

    Wie kann die rate zu spät eiggangen sein wenn sie noch gar nicht fällig war

  • Ratenzahlung hin oder her ...

    Du hast eine Kündigung kassiert und eigentlich ist nur interessant, ob die anfechtbar ist oder anfechtbar gewesen wäre. Dazu ist wichtig, ob der angegebene Kündigungsgrund zutreffend und ausreichend für eine fristlose Kündigung ist oder nicht. Die Kündigung ist über 4 Monate her. Hattest Du Widerspruch eingelegt (mit welcher Begründung auch immer)?

  • Trotzdem soll einen Räumungsklage erwirkt werden(Termin 08.05.2014)
    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.


    1. Wie lautet der Antrag des VM?
    2. Wie lauten die Begründungen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!