Beiträge von Yvesd

    Für die Zahlung der Nebenkostennachforderung hättest Du m.E. 30 Tage Zeit gehabt. Wann ist denn die Nebenkostenabrechnung genau gekommen?

    Die Nebenkostenabrechnung kam Anfang November und sollte im Dezember gezahlt werden.

    Ich habe heute eine E-Mail von Vermieter erhalten weil ich wissen wollte warum die Ratenzahlung plötzlich nicht mehr möglich war.

    Die Antwort:Da keine pünktliche Zahlung erfolgte.Miete und Raten hätten am 3 Werktag gezahlt sein müssen.

    Wie ich schon schrieb wurde mir die ratenzahlung am 21.01.2013 gestattet und am 27.01.2013 widerrufen.

    Die erste Rate sollte ich am 01.02.14 zahlen.

    Wie kann die rate zu spät eiggangen sein wenn sie noch gar nicht fällig war

    Mein Bruder hat die E-Mail geschrieben weil er besser im formulieren ist.Die 850 standen in der Kündigung vom 12.12.13.
    Darin erhalten war aber noch die Miete die ja schon bezahlt war.Wie gesagt immer am 15 habe ich sie gezahlt.

    Die Kündigung erhielt ich auf Grund der Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung und der Miete da ich sie nicht an den ersten 3 Werktagen bezahlen kann.

    Der Kündigungsgrund war ein Rückstand von 850 Euro(Miete und Nachzahlung)

    Das ich jetzt am Anfang bezahlen kann liegt nur daran das mein Bruder mir das Geld bis zum 15 auslegt,sonst wäre das auch nicht möglich.

    Vorher hat es den Vermieter auch nicht gestört das ich erst zum 15 zahlen nur nach der Sache mit der Nachzahlung

    Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Doch, wenn Sie die Miete alle 4 Monate erst zum 15. bezahlt haben. Das Gesetz schreibt aber "bis zum 3. Werktag eines Monates "vor.

    Das haben Sie wahrscheinlich wieder mal zu locker gesehen, ebenso wie die Nachzahlung. Schlamperei hat eben auch seinen Preis.
    Nun haben Sie noch mehr Unannehmlichkeiten am Hals und müssen da durch

    Das die Miete eigentlich zum 3 eines Werktages bezahlt werden muss weiß ich,aber ich bekomme erst am 15 mein Gehalt.
    Und 2 x Miete zahlen das ist mir nicht möglich.

    Nein ich habe die Nachzahlung auch nicht zu locker gesehen deshalb habe ich ja um eine Ratenzahlung gebeten.

    Wenn ich gekonnt hätte hätte ich es ja auf einmal bezahlt.

    Hallo ich bin neu hier und habe folgende Frage.

    Im November 2013 erhielt ich meine Nebenkostenabrechnung.Ich hatte eine Nachzahlung von etwas über 300 Euro.
    Im Dezember (Zwischen Weihnachten und Neujahr) erhielt ich dann von dem Inkassounternehmen des Vermieters einen Brief das ich mit ihnen in Verbindung setzen sollte um das Problem zu klären.

    Am 30.12.13 hatte ich dann eine E-Mail hingeschickt und um eine Ratenzahlung gebeten und auch über die Höhe der raten einen Vorschlag gemacht.
    Darauf erhielt ich nur eine Automatische Antwort weil niemand im Haus sei,erst im Januar wieder.

    Am 10.01.14 erhielt ich dann einen Antwort das die von mir vorgeschlagenen Höhe nicht möglich wäre(Rate zu klein) und ich mich erneut melden soll.

    Diese Mail habe ich aus beruflichen Gründen aber erst am 19.01.14 gelesen.
    Am 20.01.14 habe ich mich wieder mit dem unternehmen in Verbindung gesetzt worauf ich am 21.01.14 auch einen Raten plan erhielt dem ich zustimmen sollte wenn ich einverstanden wäre.

    Diesem Ratenplan habe ich auch zugestimmt.

    Am 27.01.14 bekam ich plötzlich eine E-Mail von dem Unternehmen das die Ratenzahlung abgelehnt wäre weil mein
    Bruder sich in meinem Auftrag mit dem Vermieter in Verbindung gesetzt hatte.

    Bei der Mail an den Vermieter ging es nur darum wieso der Rückstand 850 Euro sei die Miete sei bezahlt(für januar)
    und das ich die miete erst wegen meinem Lohn am 15 zahlen könnte.

    Dazu gesagt ich habe zwar am 12.12.13 die Kündigung erhalten aber darauf hin hat sich ja das Inkassounternehmen mit mir in Verbindung gesetzt.

    Seit Januar zahle ich jetzt meine Miete immer pünktlich und die Nachzahlung ist auch fast fertig.
    es sind jetzt noch 130 Euro offen(ich habe die ganze Zeit Raten zu 50 Euro gezahlt)

    Trotzdem soll einen Räumungsklage erwirkt werden(Termin 08.05.2014)

    Ist das überhaupt zulässig obwohl ich nicht mit der Miete im Rückstand war(ausser bis zum 15)

    Nur wenn ich den offenen Betrag sofort bezahle und das Urteil anerkenne und die Verfahrenskosten übernehme wird vielleicht von der Räumung abgesehen.

    Wie stehen meine Chancen das ich Recht bekomme.

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