Mietwohnung Auszug

  • Guten Tag zusammen,

    Ich hätte 2 Fragen zum Thema Auszug.

    1. Bevor meine Freundin und ich in unsere alte Mietwohnung eingezogen sind haben
    wir beim Vertragsgespräch, mit dem Vermieter, auf das Übergabeprotkollblatt
    Abgemacht das wir 20€ mieterlass kriegen wenn wir Treppenhaus+ Keller putzen.
    Die ersten 2 Monate haben wir das gemacht mit dem 1x Wöchtenlichen putzen.
    Nach den 2 Monaten haben wir eher selten geputzt. Aber die Miete haben wir beibehalten
    Mit den -20€. Nun beim Auszug möchte mein Vermieter mir von einem ganzen Jahr die jeweiligen
    Monatlichen 20€ von der Kaution abziehen. Kann er das bzw ist das so rechtens?

    2. Darf der Vermieter ein Teil meiner Kaution beibehalten um mit der letzten Abrechnung das Geld
    Zu verrechnen?

    Freue mich auf hilfreiche Antworten :)

    Liebe Grüße

    Dennis22

  • zu 2.)
    Ja, das darf er.

    zu 1.)
    Also: Mieter und Vermieter haben das Putzen vereinbart. Die Mieter haben ab dem 3. Monat die Vereinbarung gebrochen. Eigentlich hätte ab da der Vermieter tätig werden können (oder müssen?).
    Wie auch immer: Rein theoretisch und moralisch stehen dem Vermieter für jeden Monat, den Ihr nicht korrekt geputzt habt, mehr Geld zu als Ihr monatlich bezahlt hattet. Meines Wissens kann er eine solche Schuld auch aus der Kaution einbehalten.

    Ob jetzt für ein ganzen Jahr zuviel oder zuwenig ist, könnt nur Ihr selbst wissen.

  • Nagut dann haben wir wohl Pech gehabt...

    Noch eine Frage hätte ich und zwar habe ich vom Vermieter keine Kopie vom Auszugs Protokoll erhalten
    Sondern haben dann nur ein Foto mit meinem Handy davon gemacht. Reicht mein Handybild als Beweis falls er
    "Ausersehen" das Protokoll verliert bzw. Dinge aufs Blatt schreibt die gar nicht in der Wohnung vorhanden sind bzw gesehen wurden an Schäden meine ich, um evntl. gegen Ihn zu Klagen im schlimmsten Fall?

  • habe ich vom Vermieter keine Kopie vom Auszugs Protokoll erhalten


    Selbst schuld. Ein richtiges Protokoll existiert immer für jede der beteiligten Parteien.

  • Nagut dann haben wir wohl Pech gehabt...


    Nicht ganz. Ihr habt nicht richtig gereinigt und sollt nur die Quittung dafür bekommen.
    Es ehrt Dich ja, dass Du das auch zugegeben hast.

    Noch eine Frage hätte ich und zwar habe ich vom Vermieter keine Kopie vom Auszugs Protokoll erhalten
    Sondern haben dann nur ein Foto mit meinem Handy davon gemacht. Reicht mein Handybild als Beweis falls er
    "Ausersehen" das Protokoll verliert bzw. Dinge aufs Blatt schreibt die gar nicht in der Wohnung vorhanden sind bzw gesehen wurden an Schäden meine ich, um evntl. gegen Ihn zu Klagen im schlimmsten Fall?


    Machst Du Dich gerade selbst ein wenig verrückt oder hast Du wirkliche Gründe, sowas zu befürchten?

    Ein böser Vermieter könnte auch vor dem Kopieren noch etwas dazuschreiben, bevor er dem Mieter eine Kopie schickt. Somit ist zumindest von der Aussagekraft her ein Foto vom Original vor Ort erstmal sogar noch besser. Ob es auch als Beweis später zählen würde, weiß ich nicht.

    Aber Du redest/schreibst ja eh noch wieder mit dem Vermieter. Fordere doch einfach eine Kopie des Protokolls bei ihm an und gut ist das. Dann siehst Du, wie das Protokoll heute aussieht.

  • Ich habe heute eine Kopie von Ihm erhalten. Er hat mir einen weiteren Mangel vor meinen Augen dazugeschrieben. Den hat er zwar gestern gesehen,hatte mit mir zusammen aber beim Protkoll dies nicht hinzugefügt. Wir haben erst heute die Wohnungsübergabe gemacht und davor hat er diesen Mangel beim neuen Protokollblatt hinzugefügt.Darf er das überhaupt? Ist das nicht Urkundenfälschung, da wir ja gestern schon unterschrieben hatten ohne einen Mangel mit meinem Zeugen zusammen. Ich hoffe ich war nicht so blöd...

  • Ich habe heute eine Kopie von Ihm erhalten. Er hat mir einen weiteren Mangel vor meinen Augen dazugeschrieben. Den hat er zwar gestern gesehen,hatte mit mir zusammen aber beim Protkoll dies nicht hinzugefügt. Wir haben erst heute die Wohnungsübergabe gemacht und davor hat er diesen Mangel beim neuen Protokollblatt hinzugefügt.Darf er das überhaupt? Ist das nicht Urkundenfälschung, da wir ja gestern schon unterschrieben hatten ohne einen Mangel mit meinem Zeugen zusammen. Ich hoffe ich war nicht so blöd...


    Rein theoretisch segnet die beiderseitige Unterschrift vom Tage X den Stand zum Tage X ab. Wenn danach noch was auffällt, muss das selbstverständlich wieder von beiden Seiten abgesegnet werden. Wenn ein bestehendes Dokument ergänzt oder verändert wird, gibt es Regeln, wie das zu geschehen hat.

    Was ist das denn nun für ein Mangel - besteht der tatsächlich und wenn ja, was habt Ihr dazu vereinbart?

  • Es ist die Freisprechanlage der Haustüre, es hat eine Störung bzw vermute ich das es
    Ein Wackelkontakt ist das man nicht mehr mit der unteren Eingangstür kommunizieren kann.
    Ab und zu wenn man am Hörerkabel ruckelt funktionierst dann mal wieder nicht.
    Er sagt bis zu einer bestimmten Summe muss er selber bezahlen, wenn es mehr ist bzw mehr Aufwand ist müsste ich es zahlen bzw von der Kaution abziehen.

  • Dennis22:

    "Es ist die Freisprechanlage der Haustüre, es hat eine Störung bzw vermute ich das es Ein Wackelkontakt ist das man nicht mehr mit der unteren Eingangstür kommunizieren kann. Ab und zu wenn man am Hörerkabel ruckelt funktionierst dann mal wieder nicht. "
    - Halte ich für einen versteckten Mangel; auch ich habe das bisher nicht getestet. Danke für die Idee!

    "Er sagt bis zu einer bestimmten Summe muss er selber bezahlen, wenn es mehr ist bzw mehr Aufwand ist müsste ich es zahlen bzw von der Kaution abziehen."
    - Richtig, das betrifft die sog. Kleinreparaturklausel. Hast Du sowas im MV?
    Was das Hinzufügen im ÜP betrift, so sollte der Hinzufügende das Hinzugefügte besonders kenntlich machen und mit hinzugefügtem Namenszeichen und Datum autorisiert in Kopie dem Vertragspartner zukommen lassen.

  • "Er sagt bis zu einer bestimmten Summe muss er selber bezahlen, wenn es mehr ist bzw mehr Aufwand ist müsste ich es zahlen bzw von der Kaution abziehen."
    - Richtig, das betrifft die sog. Kleinreparaturklausel. Hast Du sowas im MV?


    Nein, so herum ist es nicht richtig, sondern: Bis zu einer (im Mietvertrag innerhalb der Kleinreparaturklausel festgelegten) Summe muss der Mieter zahlen. Sonst der Vermieter. Hier hat Dennis22 den Vermieter genau umgekehrt zitiert.

  • Nein, so herum ist es nicht richtig, sondern: Bis zu einer (im Mietvertrag innerhalb der Kleinreparaturklausel festgelegten) Summe muss der Mieter zahlen. Sonst der Vermieter. Hier hat Dennis22 den Vermieter genau umgekehrt zitiert.


    Jaja, der Konjunktief in #8...:o

  • Nein, so herum ist es nicht richtig, sondern: Bis zu einer (im Mietvertrag innerhalb der Kleinreparaturklausel festgelegten) Summe muss der Mieter zahlen. Sonst der Vermieter. Hier hat Dennis22 den Vermieter genau umgekehrt zitiert.

    So hat er mir das zumindest gesagt...

    Ich habe in meinem Vertrag nur dies gefunden was dazu passen würde:

    ( Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten anlagen und Einrichtungen in den Miete
    Räumen wie Etagenheizungen, ..... Licht und Klingelanlagen zu pflegen. Alle an diesen Anlagen
    Erforderlichen kleineren instandsetzungensarbeiten - diese sind solche bis zu 105,00 Euro im Einzelfall - führt der Vermieter nach vorheriger mängelanzeige durch den Mieter aus bzw lässt diese ausführen....)

    Und dies hier noch:

    (Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretene instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den mietausfall, für die Betriebskosten und für alle
    Weiter anfällenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen.)

    Heißt das jetzt im Klartext das ich dafür hafte bzw es pflegen sollte und wenns kaputt geht habe ich Pech und es wird mir direkt in Rechnung gestellt, so wie in meinem Fall jetzt mit der Sprechanlage mit der Haustür?

    Und sagen wir mal der zieht das Geld für die Kosten die bei der Reperatur entstehet ab, habe ich ein Recht darauf die Rechnung bzw Quittung zu sehen um mir sicher zu sein das er sich nicht das Geld selbst einsackt?

  • Dennis22:

    "Ich habe in meinem Vertrag nur dies gefunden was dazu passen würde:
    ( Der Mieter hat ferner auf seine Kosten die mitvermieteten anlagen und Einrichtungen in den Miete
    Räumen wie Etagenheizungen, ..... Licht und Klingelanlagen zu pflegen. Alle an diesen Anlagen
    Erforderlichen kleineren instandsetzungensarbeiten - diese sind solche bis zu 105,00 Euro im Einzelfall - führt der Vermieter nach vorheriger mängelanzeige durch den Mieter aus bzw lässt diese ausführen....)"
    - Wahrscheinlich hast Du ein Problem mit unserer Sprache, aber wir haben schon verstanden. Der genannte Höchstbetrag von 105€ der Kleinreparaturklausel erscheint mir zwar etwas überhöht, aber sei es drum.

    "Und dies hier noch:
    (Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter zu vertretene instandsetzungsarbeiten, insbesondere Schönheitsreparaturen auszuführen, so haftet der Mieter für den mietausfall, für die Betriebskosten und für alle
    Weiter anfällenden Schäden, die hieraus dem Vermieter entstehen.)"
    - Halte ich für i.O.

    "Heißt das jetzt im Klartext das ich dafür hafte bzw es pflegen sollte und wenns kaputt geht habe ich Pech und es wird mir direkt in Rechnung gestellt, so wie in meinem Fall jetzt mit der Sprechanlage mit der Haustür?"
    - Du hast alles, was Dir anvertraut wurde, pfleglich zu behandeln. Ansonsten machst Du Dich schadenersatzpflichtig.

    "Und sagen wir mal der zieht das Geld für die Kosten die bei der Reperatur entstehet ab, habe ich ein Recht darauf die Rechnung bzw Quittung zu sehen ..."
    - Ja, er hat sie Dir sogar auf Verlangen im Original auszuhändigen (damit er sie nicht beim Finanzamt für sich selbst steuermindernd verwenden kann).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!