Formal ungültige Nebenkostenabrechnung?

  • Schönen (Sonn)Tag an alle,

    ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum gelandet.

    Meine Situation ist wie folgt: Ich bin vor einem Jahr (31.04.2013) nach fast drei Jahren (Einzug 01.06.2010) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im Januar 2013 ist in meiner Wohnung der Durchlauferhitzer (400V Drehstrom, zentral für Küche und Bad) kaputt gegangen, was im Winter doch recht unerfreulich ist. Ich habe daraufhin meinen Vermieter angerufen, der sich damals für längere Zeit im Ausland aufhielt. Seine Aussage war: "Ist kein Problem, lassen Sie es einfach reparieren und geben Sie mir die Rechnung, wenn ich wieder da bin."

    Der Handwerker hat sich den DLE nur angeschaut, gelacht und mir empfohlen, den an ein Industriemuseum zu verkaufen. Er meinte, eine Reparatur würde sich nicht lohnen und es gäbe inzwischen wesentlich bessere Geräte (dem konnte ich nur zustimmen, das Ding war eine Katastrophe). Ich habe Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und der meinte, ich solle es halt ersetzen lassen, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt. Habe ich dann getan, Rechnungsbetrag war 687,15 Euro inkl. Märchensteuer

    Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem. Vielleicht sollte ich hier noch erwähnen, dass der DLE schon bei meinem Einzug vorhanden und die einzige Möglichkeit der WW-Bereitung war. Es ist definitiv NICHT so, dass ich da ohne Einverständnis die Wohnung umkonstruiert hätte.

    (Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Ich vertraue tatsächlich noch gelegentlich darauf, dass Leute ihr Wort halten, wenn sie es geben. Bin aber bemüht, mir das abzugewöhnen.)

    Nachdem ich beschlossen hatte, den heutigen Sonntag (war eh verregnet hier) als letzte Chance zu nutzen, meine knapp 700 Euro zu retten, bin ich bei der Recherche über diese Website / dieses Forum hier gestolpert und habe etwas herausgefunden, was mir bisher nicht klar war: ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen.

    Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen.

    Ich beziehe mich auf Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung ? mietrecht.de und hoffe, die Beschreibung da ist korrekt:

    1) eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
    2) die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
    3) die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
    4) die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen

    Meine Abrechnungen sahen immer so aus:

    1) nicht existent, es waren nur Ausgaben aufgeführt und die nicht für das gesamte Gebäude, sondern nur mein Anteil
    2) fehlte komplett
    3) fehlte, der von mir zu zahlende Betrag der jeweils einzelnen Posten war aufgeführt, dessen Berechnung und der Gesamtbetrag nicht
    4) war immer vorhanden und korrekt

    Kurz gesagt handelte es sich immer um ein A4-Blatt mit einer Liste von Bezeichnungen wie "Außenanlage" oder "Allgemeinstrom", dem Abrechnungsdatum und Erfassungsdatum und einem daneben stehenden Betrag dazu. Unten eine Gesamtsumme, wieviel an NK-Vorauszahlung ich geleistet hatte und den Betrag, den ich nachzuzahlen hatte.

    Sehe ich das richtig, dass diese Abrechnungen formal falsch und daher ungültig sind und auch nicht mehr nachgebessert werden können, da die Frist dafür nur 12 Monate beträgt? Ist es daher so, dass ich die Nachzahlungen zurück verlangen kann?

    Falls das so ist, kann mir jemand einen Ratschlag geben, wie ich dabei am besten vorgehe?

    Schönen Abend noch,

    der Napfkuchen

  • Hallo Napfkuchen,

    "Ich bin vor einem Jahr (31.04.2013) [meinst wohl den 30.04.2013?] nach fast drei Jahren (Einzug 01.06.2010) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im Januar 2013 ist in meiner Wohnung der Durchlauferhitzer (400V Drehstrom, zentral für Küche und Bad) kaputt gegangen, was im Winter doch recht unerfreulich ist. Ich habe daraufhin meinen Vermieter angerufen, der sich damals für längere Zeit im Ausland aufhielt. Seine Aussage war: "Ist kein Problem, lassen Sie es einfach reparieren und geben Sie mir die Rechnung, wenn ich wieder da bin." Der Handwerker hat sich den DLE nur angeschaut, gelacht und mir empfohlen, den an ein Industriemuseum zu verkaufen. Er meinte, eine Reparatur würde sich nicht lohnen und es gäbe inzwischen wesentlich bessere Geräte (dem konnte ich nur zustimmen, das Ding war eine Katastrophe). Ich habe Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und der meinte, ich solle es halt ersetzen lassen, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt. Habe ich dann getan, Rechnungsbetrag war 687,15 Euro inkl. Märchensteuer"
    - Und es hat bei Dir nicht geklingelt??

    "Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem."
    - Usw. usw, und wie willst Du das beweisen? Wenn Du das nicht kannst, würde ich es als Lehrgeld betrachten.

    "(Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Ich vertraue tatsächlich noch gelegentlich darauf, dass Leute ihr Wort halten, wenn sie es geben. Bin aber bemüht, mir das abzugewöhnen.)"
    - Das hilft auch nicht weiter.

    "ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen."
    - Mache daraus bitte ein neues Thema.

  • Sie können 12 Monate nach Erhalt der Betr.-Abrechnung Widerspruch erheben, dann ist die Suppe gegessen.
    Irgendwo ist dann mal Schluß um Rachegelüsten vorzubeugen.

  • ...
    - Und es hat bei Dir nicht geklingelt??


    Ich habe ja schon zugegeben, dass das naiv war. Hinterher ist man immer schlauer :)


    "Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem."
    - Usw. usw, und wie willst Du das beweisen? Wenn Du das nicht kannst, würde ich es als Lehrgeld betrachten.


    Ich kann es nicht beweisen, das Geld ist abgeschrieben. Ist mir klar.


    "(Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da: Ich vertraue tatsächlich noch gelegentlich darauf, dass Leute ihr Wort halten, wenn sie es geben. Bin aber bemüht, mir das abzugewöhnen.)"
    - Das hilft auch nicht weiter.


    Auch das ist mir klar.


    "ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen."
    - Mache daraus bitte ein neues Thema.


    Habe ich hier getan und versucht, mich dabei auf's Wesentliche zu beschränken.

    Danke für deine Antwort!

  • Sie können 12 Monate nach Erhalt der Betr.-Abrechnung Widerspruch erheben, dann ist die Suppe gegessen.


    Das wäre ja schade.


    Irgendwo ist dann mal Schluß um Rachegelüsten vorzubeugen.

    Nicht doch. Ich versuche doch nur, den Dialog auf gleicher Ebene fortzusetzen, von A... zu A... sozusagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!