Die wird wohl auch ewig und drei Tage ausstehend bleiben.
Mal sehen. Wenn es sowieso auf Stress hinaus läuft, kommt es auf etwas mehr oder weniger ja nicht mehr an.
Schönen Dank nochmal an alle, die geantwortet haben ![]()
Die wird wohl auch ewig und drei Tage ausstehend bleiben.
Mal sehen. Wenn es sowieso auf Stress hinaus läuft, kommt es auf etwas mehr oder weniger ja nicht mehr an.
Schönen Dank nochmal an alle, die geantwortet haben ![]()
Das weiß ich nicht, was für Deine Zwecke ausreichend ist oder nicht. Zuviel gezahlte Nebenkostenvorauszahlungen vermutest Du demnach nicht ...?
Nein, kann ich mir schlecht vorstellen. Die Vorauszahlung lag ungefähr bei dem, was in D anscheinend so als Durchschnitt gilt, €2.20/qm/Monat
Zudem würde ich - wenn ich mich sowieso schon mit dem Vermieter anlegen würde - auch wissen wollen, wie die Zahlen denn nun genau aussehen. Spätestens mit der nächsten Nebenkostenabrechnung würdest Du das Spiel eh durchziehen, oder?
Ich wohne da ja nicht mehr. Die Abrechnung für 1.1.2013-31.4.2013 steht allerdings noch aus, für die kann ich ja dann mal eine gültige Version anfordern.
Wann, bitte, hast Du die Abrechnungen jeweils bekommen?
Datiert sind sie jeweils
für 2010 -> 4.4.2011
für 2011 -> 16.4.2012
für 2012 -> 15.4.2013
Zugestellt vermutlich 1-3 Tage danach, kann ich heute nicht mehr so genau sagen.
Das mit den Fristen sehe ich wie Napfkuchen.
Oh gut - vielleicht liege ich dann ja ungefähr richtig ![]()
Wir haben hier auch Threads, in denen betont wird, dass eine formell ungültige Nebenkostenabrechnung gegenstandslos, also quasi nicht eingetroffen ist.
Das wäre für mich der optimale Fall, nehme ich an.
Es dürfte hier also die Frist interessant sein, in der ein Mieter noch Anspruch auf den Erhalt einer formell korrekten Abrechnung hat. Waren das 3 Jahre? Bin mir jetzt nicht sicher.
Brauche ich den Anspruch denn? Mir wäre doch mit keiner Nebenkostenabrechnung auch geholfen - und wenn "ungültig == gegenstandslos" gilt, ist das ja so gut wie keine...
Wenn dann solche völlig verspäteten Abrechnungen endlich auftauchen, so wäre der Mieter vor Nachforderungen geschützt, weil mehr als ein Jahr nach Abrechnungszeitraumende verstrichen ist.
Ok.
Aber:
Ich weiß nicht, wie sich jetzt in diesem Fall die Tatsache auswirkt, dass der Mieter ja die unkorrekten Abrechnungen bezahlt hat.
Trifft darauf möglicherweise das hier zu?
[Klarstellung: Ich meine, dass der Teil mit 'Zahlung ist kein Schuldanerkenntnis' in beide Richtungen gelten würde, mir ist schon klar, dass da der umgekehrte Fall geschildert wird]
Danke für deine Antwort!
Das bedeutet aber auch, dass der Fragesteller selbst willens ist, an seinem "Fall" mitzuarbeiten. Wenn du dazu aber keine Lust hast und der Meinung bist, dass wir das gefälligst alleine machen sollen, dann musst du den Begriff "Hilfe" mal genauer hinterfragen.
Ich versuche durchaus, selber relevante Informationen zu finden. Aber bei Texten wie z.B. dem von mir weiter oben erwähnten Link stoße ich als Nicht-Jurist und als jemand, der sich wie gesagt eher selten mit diesem Thema beschäftigt, irgendwann auf Verständnisprobleme. Daher die Nachfrage.
Die von dir erwähnte Haltung "macht ihr mal, aber zack zack" ist mir zu Genüge bekannt. Falls ich den Eindruck erweckt habe, ich würde das erwarten: das trifft nicht zu.
Du brauchst einen Anwalt, der dir gegen entsprechende Knete alles Denken abnimmt. Und kein Forum, das für Tipps und Ratschläge sorgt.
Der Anwalt kommt vielleicht später dran, wenn ich halbwegs beurteilen kann, ob das überhaupt Sinn macht. Noch einmal - mir muss niemand antworten. Ich bin für Ratschläge dankbar, aber wenn du keine geben möchtest, auch kein Problem.
§ 556 Abs. 3 BGB
habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=55226&pos=0&anz=1 beschreibt eine ähnliche Situation, Absatz 15 darin verstehe ich so, dass diese Fristen sich auf Einwendungen gegen korrekte Abrechnungen, nicht auf Einwendungen gegen die Form der Abrechnungen selber beziehen.
Verstehe ich das falsch?
Sie können 12 Monate nach Erhalt der Betr.-Abrechnung Widerspruch erheben, dann ist die Suppe gegessen.
Das wäre ja schade.
Irgendwo ist dann mal Schluß um Rachegelüsten vorzubeugen.
Nicht doch. Ich versuche doch nur, den Dialog auf gleicher Ebene fortzusetzen, von A... zu A... sozusagen.
...
- Und es hat bei Dir nicht geklingelt??
Ich habe ja schon zugegeben, dass das naiv war. Hinterher ist man immer schlauer ![]()
"Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem."
- Usw. usw, und wie willst Du das beweisen? Wenn Du das nicht kannst, würde ich es als Lehrgeld betrachten.
Ich kann es nicht beweisen, das Geld ist abgeschrieben. Ist mir klar.
"(Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da: Ich vertraue tatsächlich noch gelegentlich darauf, dass Leute ihr Wort halten, wenn sie es geben. Bin aber bemüht, mir das abzugewöhnen.)"
- Das hilft auch nicht weiter.
Auch das ist mir klar.
"ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen. Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen."
- Mache daraus bitte ein neues Thema.
Habe ich hier getan und versucht, mich dabei auf's Wesentliche zu beschränken.
Danke für deine Antwort!
[Abgezweigt von hier.]
Ich habe heute, 28.04.2014, aus meinem letzten Mietverhältnis 3 Nebenkostenabrechnungen vorliegen für die Zeiträume
01.06.2010 - 31.12.2010
1.1.2011 - 31.12.2011
1.1.2012 - 31.12.2012
die nach meinem Verständnis formal nicht korrekt sind.
Ich gehe von der auf https://www.mietrecht.de/nebenkosten/nebenkostenabrechnung/ genannten Beschreibung aus, nach denen eine Nebenkostenabrechnung mindestens folgende Punkte beinhalten muss:
1) eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
2) die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
3) die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
4) die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen
Die mir vorliegenden Abrechnungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weil
1) nicht existent war, es waren nur Ausgaben aufgeführt und diese nicht für das gesamte Gebäude, sondern nur mein Anteil
2) komplett fehlte
3) fehlte, der von mir zu zahlende Betrag der jeweils einzelnen Posten war aufgeführt, dessen Berechnung und der Gesamtbetrag nicht
Genauer gesagt bestehen meine Abrechnungen aus einer A4-Seite mit einer Liste von Buchungskontonummern und -namen, einem Datum, einem Erfassungsdatum, einem Buchungstext und einem Betrag, wobei der Betrag dem von mir zu zahlenden entspricht. Zusätzlich ist die Summe dieser Beträge, die von mir insgesamt geleistete Vorauszahlung und die von mir zu leistende Nachzahlung genannt. Das ist alles.
Habe ich das richtig verstanden, dass diese Abrechnungen formal falsch und daher ungültig sind, durch Ablauf der Frist von 12 Monaten nicht mehr durch korrekte Abrechnungen ersetzt werden können und ich daher die von mir geleisteten Nachzahlungen zurück verlangen kann?
Falls ja, welche Fristen gelten dabei für mich und wie gehe ich am besten vor?
Schönen (Sonn)Tag an alle,
ich hoffe, ich bin mit meiner Frage hier im richtigen Unterforum gelandet.
Meine Situation ist wie folgt: Ich bin vor einem Jahr (31.04.2013) nach fast drei Jahren (Einzug 01.06.2010) aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Im Januar 2013 ist in meiner Wohnung der Durchlauferhitzer (400V Drehstrom, zentral für Küche und Bad) kaputt gegangen, was im Winter doch recht unerfreulich ist. Ich habe daraufhin meinen Vermieter angerufen, der sich damals für längere Zeit im Ausland aufhielt. Seine Aussage war: "Ist kein Problem, lassen Sie es einfach reparieren und geben Sie mir die Rechnung, wenn ich wieder da bin."
Der Handwerker hat sich den DLE nur angeschaut, gelacht und mir empfohlen, den an ein Industriemuseum zu verkaufen. Er meinte, eine Reparatur würde sich nicht lohnen und es gäbe inzwischen wesentlich bessere Geräte (dem konnte ich nur zustimmen, das Ding war eine Katastrophe). Ich habe Rücksprache mit dem Vermieter gehalten und der meinte, ich solle es halt ersetzen lassen, wenn sich eine Reparatur nicht lohnt. Habe ich dann getan, Rechnungsbetrag war 687,15 Euro inkl. Märchensteuer
Wie ihr euch schon denken könnt, warte ich bis heute auf das Geld. Vermieter stellt sich dumm - was ich auf meine Kosten reparieren oder ersetzen lasse, wäre mein Problem. Vielleicht sollte ich hier noch erwähnen, dass der DLE schon bei meinem Einzug vorhanden und die einzige Möglichkeit der WW-Bereitung war. Es ist definitiv NICHT so, dass ich da ohne Einverständnis die Wohnung umkonstruiert hätte.
(Spätestens jetzt sitzen die meisten von euch vermutlich so da:
Nachdem ich beschlossen hatte, den heutigen Sonntag (war eh verregnet hier) als letzte Chance zu nutzen, meine knapp 700 Euro zu retten, bin ich bei der Recherche über diese Website / dieses Forum hier gestolpert und habe etwas herausgefunden, was mir bisher nicht klar war: ich habe in den fast drei Jahren, in denen ich in dieser Wohnung war, niemals eine formal richtige Nebenkostenabrechnung bekommen.
Ich hatte allerdings in dieser Zeit insgesamt etwa 2400 Euro an Nebenkosten-Nachzahlungen.
Ich beziehe mich auf Nebenkostenabrechnung - Betriebskostenabrechnung ? mietrecht.de und hoffe, die Beschreibung da ist korrekt:
1) eine geordnete Zusammenstellung der gesamten Ausgaben und Einnahmen
2) die Angabe und Erläuterung des zugrunde liegenden Umlageschlüssels
3) die Berechnung des auf die Wohnung des Mieters entfallenden Anteils der Kosten
4) die von dem Mieter geleisteten Vorauszahlungen
Meine Abrechnungen sahen immer so aus:
1) nicht existent, es waren nur Ausgaben aufgeführt und die nicht für das gesamte Gebäude, sondern nur mein Anteil
2) fehlte komplett
3) fehlte, der von mir zu zahlende Betrag der jeweils einzelnen Posten war aufgeführt, dessen Berechnung und der Gesamtbetrag nicht
4) war immer vorhanden und korrekt
Kurz gesagt handelte es sich immer um ein A4-Blatt mit einer Liste von Bezeichnungen wie "Außenanlage" oder "Allgemeinstrom", dem Abrechnungsdatum und Erfassungsdatum und einem daneben stehenden Betrag dazu. Unten eine Gesamtsumme, wieviel an NK-Vorauszahlung ich geleistet hatte und den Betrag, den ich nachzuzahlen hatte.
Sehe ich das richtig, dass diese Abrechnungen formal falsch und daher ungültig sind und auch nicht mehr nachgebessert werden können, da die Frist dafür nur 12 Monate beträgt? Ist es daher so, dass ich die Nachzahlungen zurück verlangen kann?
Falls das so ist, kann mir jemand einen Ratschlag geben, wie ich dabei am besten vorgehe?
Schönen Abend noch,
der Napfkuchen
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