Außerordentliche Kündigung durch VM - VM will nun ordentliche Kündigung

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    Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand bitte helfen.

    Ein Familienmitglied hat Januar 2012 eine Mietwohnung bezogen, Kaution von 3 Monatsmieten war bis März 2012 fällig. Der Vermieter hat die Kautionszahlung mehrmals mündlich reklamiert.

    Ende Dezember 2013 Schreiben des Vermieters
    In diesem Schreiben setzt der VM eine letzte Frist, die Kautionszahlung bis 31.03.2014 zu leisten. Andernfalls sieht er (VM) sich gezwungen, die Wohnung zum 1.04.2014 außerordentlich zu kündigen (Wortlaut im Schreiben des VM).


    Im Februar erhält der VM die mündliche Mitteilung, daß die Kaution nicht bezahlt wird und der Auszug Ende März erfolgt bzw. die außerordentliche Kündigung wahrgenommen wird.

    Die Wohnung wird/wurde zum 31.03.2014 ordnungsgemäß geräumt.


    Am 1.04.2014 Email vom Vermieter
    U.a. steht da "Nachdem mir bisher allerdings immer noch keine schriftliche Kündigung von dir vorliegt, gehe ich davon aus, daß die Miete für April in den nächsten Tagen auf mein Konto überwiesen wird. So lange ich keine schriftliche Kündigung vorliegen habe, kann ich die Wohnung auch nicht öffentlich ausschreiben bzw. weiter vermieten ..." Danach folgen noch Hinweise, wenn die schriftliche Kündigung bis da und da nicht gemacht ist, verlängert sich die Mietzahlung entsprechend.


    Am 2.04.2014 Schreiben an den Vermieter
    (welches am 3.04.2014 per Post zugestellt wurde - hier gibt es einen Nachweis)
    In diesem Schreiben wird aufgeführt:
    - Zitat aus dem VM Schreiben vom 12/2013 (... außerordentliche Kündigung)
    - Kaution wurde bis 31.03.2014 nicht bezahlt
    - Februar bereits Info an VM, daß die Kaution nicht bezahlt wird
    - Wohnung wurde ordnungsgemäß zum 31.03.2014 geräumt
    - Ein mit dem VM vereinbarter Besichtigungstermin für einen möglichen Nachmieter im März wurde durch den VM nicht wahrgenommen aber auch nicht abgesagt
    - Vereinbarter Termin für die Zählerstandslesung Ende März hat der VM nicht wahrgenommen aber auch nicht abgesagt

    Dem Schreiben wurden alle Schlüssel und überlassenen Bedienungsanleitungen beigelegt.


    Diese Woche Schreiben vom Vermieter (per Post erhalten)
    u.a. ".... bisher noch immer keine schriftliche Kündigung vorliegen habe, betrachte ich das Schreiben von Anfang April als ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 30.06.2014. Nun kann ich die Wohnung öffentlich ausschreiben und mich um einen Nachmieter bemühen ..."

    In dem Schreiben vom 2.04. an den VM ist nirgendswo aufgeführt, daß das Familienmitglied ordentlich kündigt.


    Es ist geplant, nochmals ein Antwortschreiben an den VM zu erstellen. Wie seht ihr den Fall bitte. Vielen Dank schon mal.

  • Wie seht ihr den Fall bitte.


    Das Mietverhältnis, und damit die Verpflichtung zur Zahlung der Bruttomiete, UND ausserdem der Kaution, bestehen nach wie vor.
    Bisher wurde nur herumlamentiert, anstatt (rechtssichere) Nägel mit Köpfen zu machen.

  • Soviel mir bekannt ist, sind "bedingte Kündigungen" unzulässig. Demnach würder das Mietverhältnis weiter bestehen.
    Eine mündliche Zusage, das man die Kündigungandrohung wahrnehmen wird, erfüllt nicht die Bedingung einer Kündigung. Diese hätte fristgemäß und schriftlich erfolgen müssen. Ich sehe da für Sie das schwärzeste Schwarz meines Lebens.

  • Da liegt wohl in der Hauptsache tatsächlich ein heftiger Irrtum des Mieters vor, der das Vermieterschreiben von Ende Dezember 2013 als Kündigung aufgefasst hat.

    In dem Schreiben vom 2.04. an den VM ist nirgendswo aufgeführt, daß das Familienmitglied ordentlich kündigt.


    Damit möchtest Du aber jetzt nicht behaupten, dass der Mieter da nun doch gerne wohnen bleiben möchte? Deswegen hat er ja wahrscheinlich auch den Schlüssel abgegeben ... ;)

    Im Ernst: Ob nun der Vermieter das - wie er nun schrieb - als Kündigung auffassen darf, weiß ich nicht. Falls er das nicht darf, ist der Mietvertrag immer noch von beiden Seiten ungekündigt.

  • danke für die Antworten

    Da liegt wohl in der Hauptsache tatsächlich ein heftiger Irrtum des Mieters vor, der das Vermieterschreiben von Ende Dezember 2013 als Kündigung aufgefasst hat.

    Es ist tatsächlich so, der Mieter hat

    ... Ende Dezember 2013 Schreiben des Vermieters
    In diesem Schreiben setzt der VM eine letzte Frist, die Kautionszahlung bis 31.03.2014 zu leisten. Andernfalls sieht er (VM) sich gezwungen, die Wohnung zum 1.04.2014 außerordentlich zu kündigen

    wirklich als Kündiung des Vermieters aufgenommen. Sonst hätte er die Wohnung auch nicht zu Ende März geräumt. Da steht schwarz auf weiß im Schreiben "die Wohnung zum 1.04.2014 außerordentlich zu kündigen" Es kann doch nicht sein, daß das Schreiben nur Unsinn war?


  • Es kann doch nicht sein, daß das Schreiben nur Unsinn war?

    War es sicher nicht. Allerdings war es lediglich die Ankündigung einer evtl. Kündigung. Diese ist aber wohl nicht erfolgt.

    So lange der VM nicht tatsächlich gekündigt hat besteht das Mietverhältnis weiter.

    Mieter kann jetzt übrigens erst zum 31.7.14 kündigen.

  • Eine Kündigung MUSS in Schriftform erfolgen, also ein Schreiben mit Unterschrift im Original.
    Eine außerordentliche Kündigung gibt es nicht. Es gibt die außerordentliche fristgemäße Kündigung (z. B. bei Tod des Mieters), die (normale) fristgemäße Kündigung und die außerordentlich fristlose Kündigung.
    Irgendwelche "Kündigungs-Labereien" in Telefonaten, Gesprächen, SMS, E-Mails, Fax etc. sind nicht rechtsbindend, da keine Originalunterschrift vorliegt. Stehen im Mietvertrag mehr als ein Mieter, müssen auch beide Mieter Kündigen, bzw. es muss auch beiden Mietern die Kündigung zugehen.
    Ein Konstrukt "falls Sie nicht zahlen, dann Kündigen wir zum XXX" ist KEINE Kündigung, da eine Kündigung nicht an Bedingungen geknüpft sein darf. Eine Kündigung hat deklaratorischen Charakter, ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss auch klar verständlich in Schriftform erklärt werden. Der Absender der Kündigung muss den Empfang belegen können.
    Im Grunde reicht nicht einmal ein Schreiben eines Einschreibens, da das Einschreiben ja nur aussagt, dass ein Umschlag verschickt wurde. Ob das Schreiben wirklich im Einschreiben gesteckt hat, belegt das Einschreiben nicht. Daher besser per Zeugen persönlich abgeben, oder Zeugen als "Boten" missbrauchen, die die Kündigung zustellen.

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