Hallo!
Ich werde demnächst meine Wohnung kündigen. Seinerzeit wurde mir eine Küche überlassen und im Mietvertrag unter §29 sonstige Vereinbarungen wie folgt fest gehalten:
"Küche wird unentgeltlich überlassen"
Das steht nun nichts von Nutzung. Es stellt sich mir nämlich nun die Frage, kann der VM verlangen, dass ich sie ausbaue beim Auszug?
EDIT: Ich sehe gerade, im Übergabeprotokoll steht, dass die Küche kostenlos in mein Besitz über geht. Was zählt nun?