Hallo zusammen,
wir werden in Kürze unsere Mietwohnung (nach 2,5 Jahren) kündigen und unser Vermieter besteht auf unten aufgeführten Absatz zur Renovierung bei Auszug. Nach allem was ich bisher gelesen habe ist dieser ungültig, so dass wir bei Auszug nicht renovieren müssen. Liege ich hier richtig?
Vielen Dank für Antworten im Voraus.
Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt
Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter verpflichtet, die
Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages
eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter
nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten
Schönheitsreparaturen seit Vertragsbeginn länger als 1 Jahr zurück, so zahlt
der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines
Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40
%, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %; dem Mieter ist es
unbenommen, nachzuweisen, daß die Kosten des Voranschlages höher sind
als ortsüblich. Der Mieter ist berechtigt, seiner anteiligen
Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, daß er vor dem Ende des
Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen fachgerecht ausführt oder ausführen
läßt, gegebenenfalls in kostensparender Eigenarbeit.