Problem Auszug WG -1 Hauptmieter will ausziehen, anderer Hauptmieter sperrt sich

  • Hallo,

    ich habe ein Problem, welches sich wie folgt darstellt:

    Ich bin aktuell einer von 2 Hauptmietern in einer 3er WG. Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden und diese auch bereits angemietet. Ich möchte nun die WG verlassen, was auch grundsätzlich geht, sofern ich einen Nachmieter finde. Das Problem ist, die beiden anderen WG-Bewohner lehnten bisher alle Bewerber ab, was die Sache für mich kompliziert macht.

    "Normal" kündigen geht auch nicht, da ich hierfür die Zustimmung des 2. Hauptmieters bräuchte, welcher sich allerdings weigert.

    Wie komme ich aus der Geschichte raus, ohne noch lange doppelt Miete zahlen zu müssen?

    Habe schon viel hier im Forum und im Internet recherchiert, bin aber zu keiner Lösung gekommen.

    Ich bin wirklich sehr dankbar für jeden Vorschlag, da die Situation für mich finanziell sehr belastend ist.

    Vielen Dank!

    Gruß

  • Hallo Danny,

    da hast Du leider die A-Karte erwischt.
    Solange der andere Mieter sich weigert, hast Du bis zum St. Nimmerleinstag...
    Kannst ihn höchstens auf Zustimmung verklagen.

  • Das kann doch nicht wirklich so sein?

    Das deckt sich überhaupt nicht mit meinem Rechtsempfinden. Es kann doch nicht sein, dass es keine Möglichkeit gibt. Das ist finanziell unzumutbar.

  • Kannst ihn höchstens auf Zustimmung verklagen.


    Genau das. Wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Thread, in dem das auch besprochen wurde (allerdings waren dort die Vorzeichen verdreht).

    Bei dem anderen Thread hatte ich viel im Internet gestöbert. Meine Aussagen dort wiederhole ich hier mal sinngemäß:

    Im Internet kann man einiges dazu finden, und überall steht, dass wenn ein Mieter ausgezogen ist (oder ausziehen will) und dieser Mieter deshalb kündigen oder aus dem Vertrag entlassen werden will und der verbleibende Mieter seine Zustimmung verweigert, dieser verbleibende Mieter im Folgenden zur Zustimmung verurteilt werden kann.

    Es kann also - zumindest in den mietrechtbezogenen Fällen, von denen ich gelesen habe - der, der nicht mehr gewillt ist, einen Mietvertrag zu erfüllen (und daher da auch nicht mehr wohnen will), sein Ausscheiden aus dem Vertrag (also die Zustimmung des anderen Mieters) einklagen.

  • Das deckt sich überhaupt nicht mit meinem Rechtsempfinden.


    Sorry, aber wenn ich für jedes Gesetz, jedes Urteil und jede anwältliche Tätigkeit z.B. im (Massen)Abmahn(un)wesen, die sich nicht mit meinem Rechtsempfinden decken, einen Groschen bekommen würde, wäre ich echt reich. :p

    Einen Mietvertrag muss immer eine komplette Partei kündigen. Wenn die eine Partei aus zwei Mietern besteht, so müssen beide Mieter das tun. Nur einer reicht nicht.

    Für einen Mietaufhebungsvertrag oder einen "Entlassungsvertrag eines abwanderungswilligen Mieters aus dem Mietverhältnis" braucht es sogar die Unterschrift der Mieter und des Vermieters.

    Die Richter sind aber ja bereits durchaus zu anderen (Einzelfall??-)Urteilen gekommen (siehe mein Vorposting ... kannst ja mal nach suchen im Netz).

  • Hallo,

    danke erstmal für die Antworten.

    Wie lange dauert denn so eine Klage? Ich denke das ist nicht lohnenswer, vorallem wenn ich dann auch noch Gerichtskosten bei Niederlage tragen muss.

    Wie sieht es denn bei Mieterschutzbünden aus? Oder sind die nur dafür da, gegen Vermieter vorzugehen?

    Bei meiner Suche im Internet habe ich noch folgendes gefunden: Untermiete

    Habe ich nicht ein "berechtigtes Interesse an Untervermietung"?

    Und wie sieht es aus, wenn ich gegen den Vertrag untervermiete und so einen Rausschmiss provoziere? Stelle ich mir das zu einfach vor? Welche Konsequenzen hat das, ausser den gewünschten.

    Fragen über Fragen... sorry, aber ich bin echt verzweifelt. Vielen Dank schonmal!

  • Wie sieht es denn bei Mieterschutzbünden aus? Oder sind die nur dafür da, gegen Vermieter vorzugehen?


    Ich würde mal sagen, die sind nicht pauschal gegen etwas oder irgendjemand, sondern sie helfen Dir bei etwas. Genaueres bringt Dir ein Anruf dort, schätze ich.

    Bei meiner Suche im Internet habe ich noch folgendes gefunden: Untermiete

    Habe ich nicht ein "berechtigtes Interesse an Untervermietung"?


    Hm, nichts für ungut, aber Du solltest vielleicht etwas speziellere Fragen stellen.
    Zum Beispiel könntest Du selbst erst einmal Dein Interesse (also die Gründe für Dein Anliegen, Deinen jetzigen Wohnungsanteil zu untervermieten) definieren. Das können doch wir Dir nicht vorbeten.

    Und wie sieht es aus, wenn ich gegen den Vertrag untervermiete und so einen Rausschmiss provoziere?

    An solchen Diskussionen beteilige ich mich normalerweise nicht. Wahrscheinlich hättest Du dann aber nicht nur den Vermieter, sondern auch Deinen Untermieter (den Du benutzt und geleimt hättest) und Deinen derzeitigen Mitmieter (der mit aus der Wohnung fliegt, wenn der Vermieter (unterstellt) rechtsmäßig wegen irgendwelcher Vertragsbrüche den Mietvertrag kündigt) am Hals.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (26. April 2014 um 12:04)

  • Danny87,

    Deine Themenwechsel-Phantasie in allen Ehren, aber bevor Du die andere Wohnung angemietet hattest, hätteste Dich bspw. hier mal schlau machen sollen.

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