Betriebskostenabrechnung - Hausmeisterkosten verdoppelt

  • hi
    wir haben gestern unsere Abrechnung für 2013 erhalten.
    880 EUR Nachzahlung. Da wurde ich gleich stutzig.

    Ich habe die Abrechnung mit dem Vorjahr verglichen und mir ist gleich die erste Position "Hausmeister" aufgefallen.
    Im Vorjahr waren es noch 1832 EUR und in der jetzigen Abrechnung sind es 3490 EUR - also fast das doppelte.

    Meine Frage ist jetzt, ist so eine Erhöhung, ohne vorherige Information an den Mieter hinnehmbar?
    Wie soll ich hier weiter vorgehen? ich habe jetzt erstmal um eine Aufschlüsselung dieser Position gebeten.

  • Meine Frage ist jetzt, ist so eine Erhöhung, ohne vorherige Information an den Mieter hinnehmbar?
    Wie soll ich hier weiter vorgehen? ich habe jetzt erstmal um eine Aufschlüsselung dieser Position gebeten.


    Deine letzte Frage hast Du selbst beantwortet und das richtige getan.

    Deine erste Frage kann erst erörtert werden, wenn die Position aufgeschlüsselt wurde.

  • Deine letzte Frage hast Du selbst beantwortet und das richtige getan.

    Deine erste Frage kann erst erörtert werden, wenn die Position aufgeschlüsselt wurde.


    ... und er uns gaanz genau mitteilt, was an zu übernehmenden Betriebskosten im MV vereinbart ist.

  • hi
    also die belege konnte ich bei der hausverwaltung einsehen.
    hier wurde scheinbar letztes jahr mit den Vermietern eine pauschale von 300 eur für den hausmeister vereinbart ohne die mieter über die erhöhten kosten zu informieren bzw. eine anpassung der nebenkosten vorzunehmen.

    Bei den 300 eur sind allerdings noch keine reinigungskosten, winterdienst und materialkosten wie Benzin für Rasenmäher enthalten. das kommt alles extra.

    Ich werde da ich nicht mehr dort wohne, erstmal alles unter vorbehalt zahlen und abwarte was hier noch raus kommt(schließlich sind alle mieter betroffen)

    Kann mir der Vermieter meine Kaution vorenthalten, obwohl ich diese Abrechnungen unter vorbehalt gezahlt habe und die wohnung auch ohne Mängel übergeben wurde?

    Eine frage habe ich noch. ich habe gelesen das man Zahlungen die bereits für betriebskostenabrechnungen gezahlt wurden, und bei denen sich später heraus stellt das sie falsch waren, bis zu 12 Monate zurückfordern kann.
    Gilt dies? und Gilt dies auch wenn ich nicht mehr Mieter der Wohnung bin?

  • cobain86:

    "... Position "Hausmeister" aufgefallen. Im Vorjahr waren es noch 1832 EUR und in der jetzigen Abrechnung sind es 3490 EUR - also fast das doppelte.
    ... wurde scheinbar letztes jahr mit den Vermietern eine pauschale von 300 eur für den hausmeister vereinbart"

    - Ja... nee, is klar, 1832+300=3490.:cool:

  • cobain86:

    "... Position "Hausmeister" aufgefallen. Im Vorjahr waren es noch 1832 EUR und in der jetzigen Abrechnung sind es 3490 EUR - also fast das doppelte.
    ... wurde scheinbar letztes jahr mit den Vermietern eine pauschale von 300 eur für den hausmeister vereinbart"

    - Ja... nee, is klar, 1832+300=3490.:cool:

    ich kann nur das weitergeben was ich von der hausverwaltung höre.
    300 eur pauschale monatlich für den hausmeister.

  • Also, ich, als Abrechnungsexperte, gebe jetzt mal meinen Senf dazu... aber erst noch eine Frage meinerseits:
    Was maßt Du Dir an zu glauben, dass ein Vermieter / Verwalter den Mietern im Vorfeld erläutern müsste, wenn er andere Verträge eingeht? Wenn es Sinnvoll ist, dann wird es gemacht.
    Es scheint ja so, als hätte der Hauswart vorher nur "auf Zuruf" gearbeitet, so dass es keine geregelte Bezahlung gab. Nun wurde ein Hauswartvertrag abgeschlossen, der eine übliche Pauschale bezahlung für die Hauswartdienste regelt. Das ist auf alle Fälle ordnungsmäßige Verwaltung und somit legitim.
    Wenn der Verwalter das darlegen in der Betriebskostenabrechnung auch darlegen kann, muss der Mieter den Mehrservice schlucken. ABER: Der Verwalter muss die Abrechnugn Erläutern und auch die Erhöhung Erläutern... und zwar in der Abrechnung. Nicht im Nachgang. Sonst ist dieser Posten in der Abrechnung formell unwirksam. Für 2013 kann der Vermieter die Abrechnung dahingehend noch korrigieren.

  • Was soll denn das für ne Drohung?? änder mal deine Wortwahl!

    Hausverwaltung wie auch Hausmeister-Dienst wurden letzes Jahr gewechselt. Sprich hier durch kam die Erhöhung um 48% zu Stande!
    Wie bereits bei der Beleg Einsicht mit der Hausverwaltung Besprochen, hätten die Vermieter die Mieter über diese Erhöhung informieren und in diesem Zuge auch die Nebenkosten anpassen müssen! Dies ist ja nicht passiert.

    ob alle Abrechnungen des Hausmeister-Dienste Umlagefähig sind, wird noch geprüft. Ebenso auch der Hausmeister-Vertrag.

    Laut deiner Aussage können die Vermieter ja jedes Jahr eine neue Hausverwaltung und Hausmeisterdienst suchen und die preise Jährlich einfach so erhöhen lassen. Nein So geht das nicht! die Umkosten müssen im Rahmen bleiben, sprich die Wirtschaftlichkeit muss gewahrt werden.

  • Vor einiger Zeit war es üblich, Hausmeister versicherungslos zu beschäftigen. Für diese Tätigkeiten sind aber auch Versicherungsbeiträge etc. zu entrichten. Hierin könnte eine Erhöhung durchaus gerechtfertig sein.
    AndreasC1977 könnte sicher dazu Näheres erläutern.

  • Cobain, ich habe niemanden gedroht.
    Aber als Mieter zu glauben, eine Verwaltung müsse bitte bitte bei den Mietern machen, andere Verträge abzuschließen ist einfach nur frech, unverschämt und anmaßend.
    Wenn es notwendig ist, werden umfangreichere Verträge abgeschlossen, die mehr und bessere Dienstleistungen beinhalten. Das muss auch nur in der BK-Abrechnung erläutert werden, aber nicht bei den Mietern angefragt, beantragt o. ä. werden. Der Mieter hat das zu schlucken.
    Gerade z. B. im Falle von Zwangsverwaltungen werden nur sehr knappe Hausmeisterdienste beauftragt, so dass diese meistens sehr billig sind. Aber das ist eher ein Notbehelf. Wenn dann eine Zwangsverwaltung beendet wurde und "vernünftige" Hausmeisterverträge abgeschlossen werdden, steigen die Preise um z. T. mehr als 200 %.

    Und ja, der Vermieter ist frei in seiner Vertragspartnerwahl. Wir leben in einer Demokratie mit Vertragsfreiheit.
    Und das Gebot der Wirtschaftlichkeit heißt nicht, dass der Vermieter das günstigste Angebot nehmen MUSS.
    Wenn die Annahmeumstände inakzeptabel sind, oder teurere Verträge mehr Leistung bringen, darf er auch teurere Verträge abschließen.

    Zu prüfen ist, ob der HM auch nichtumlagefähige Tätigkeiten geleistet hat. Diese müssen Stundengenau entweder aus der HM-Pauschale herausgerechnet werden, oder aber diese Tätigkeiten werden (so mache ich das) mit separater Rechnungslegung dann speziell vergütet, so dass die Hausmeisterpauschalen tatsächlich zu 100 % umlagefähig sind.

    Der Vermieter hätte, um Nachzahlungen zu vermeiden, die BK-VZ anpassen KÖNNEN, aber nicht MÜSSEN.
    By the Way: Unkosten gibt es nicht... Unkosten wären "Nichtkosten", also Gewinne.
    Aber Du bist ja schlau und glaubst es besser zu wissen als berufserfahrene Immobilienkaufleute und Immobilienökonome.
    Ich wünsche Dir viel Spaß bei Deinem Rechtsstreit.
    Tipps und Hilfen gebe ich einem derart Unverschämten keine mehr.
    Ende dieses Themas für mich.

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