Einbehaltene Kaution nach Auszug?

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und habe einige dringende Fragen:

    Nach Küngidung und Auszug aus einem gemieteten Haus wurde mit dem Vermieter eine Übergabe gemacht.
    In dem Protokoll wurde schriftlich lediglich festgehalten, dass 2 Schlüssel fehlen, und die einzelnen Zählerstände.
    Protokoll wurde von beiden Parteien unterschrieben.
    Mündlich festgehalten wurde, dass er bzgl der grünen Farbe an den Wänden erst mit den Nachmietern spricht, und sich dann zurückmeldet. Von einigen Spachtelstellen war die Rede, aber auch hierzu wollte er sich nochmal melden.

    Nun habe ich bzgl. der Kaution den Vermieter mal angeschrieben und dieser teilte mir mit, dass er die Kaution für die nicht gedeckten Kosten verwenden wird.
    Er will Malerarbeiten von einer Fachfirma durchführen lassen. Da ein Tresorschlüssel fehlt, muss er ein neues Schloss kaufen und einbauen lassen. Angeblich würde die Armatur des Bidets nicht funktionieren. Ausserdem wären Feinreinigungsarbeiten notwendig.

    Er möchte nachweise, wann Schornstein und Heizung zuletzt gewartet wurden.

    Bis er abschliessend Klarheit über all diese Kosten hat, kann er keine Schlussabrechnung vornehmen.


    KEINER dieser nun plötzlich festgestellten Mängel wurde in einem Protokoll festgehalten. Es gab auch in der Vorabnahme keine Hinweise hierzu und auch keine Möglichkeit oder Frist um irgendwas selbst nachzubessern, oder reparieren zu lassen...

    Wie verhält man sich hier nun?
    Wir sind ehrlich gesagt etwas geschockt über diese Dreistigkeit und wissen uns nicht so richtig zu verhalten.
    Wir sind für jeden Tip und Rat dankbar.


    Euch allen einen schönen Sonntag!

  • Zitat

    Er möchte nachweise, wann Schornstein und Heizung zuletzt gewartet wurden.

    Das ist sein Problem. Denn er muß diese Dienste in Auftrag geben, nicht der Mieter.

    Der Schorni kommt normalerweise, da eine Pflichtsache, von selbst.

    Zitat

    und dieser teilte mir mit, dass er die Kaution für die nicht gedeckten Kosten verwenden wird.

    Im Prinzip richtig.

    Zitat

    Er will Malerarbeiten von einer Fachfirma durchführen lassen.

    Kann er doch. Aber auf seine Kosten.

    Wenn Du nicht dazu verpflichtet warst und er Dir keine Gelegenheit gegeben hat den Mangel selbst zu beheben.

    Zitat

    Da ein Tresorschlüssel fehlt, muss er ein neues Schloss kaufen und einbauen lassen. Angeblich würde die Armatur des Bidets nicht funktionieren. Ausserdem wären Feinreinigungsarbeiten notwendig.

    Auch Sachen bei denen er erst mal Gelegenheit geben muß das selbst zu richten.

    Feineinigungsarbeiten?

    So was ist normalerweise unnötig.

    Außer es geht um Gewerbemieträume.

  • Hallo Caprisonne,

    da es sich bei den vom VM nachträglich "entdeckten" Mängeln NICHT um versteckte handelt, kann er sie rechtlich nur schwerlich noch geltend machen. Seine Intension scheint wohl ganz klar zu sein, und er sollte sich mal den § 263 StGB 'reinziehen.
    Die zwei fehlenden Schlüssel müsstest jedoch Du i.O. bringen.
    Danke, auch Dir einen schönen ... Montag!:)

    PS: Bemerke/Lese erst jetzt, dass Anita - sinngemäss - das gleiche geschreipt hat...:)

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (21. April 2014 um 14:36)

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