Fensterfolie entfernen

  • Ich werde in ein WG Zimmer ziehen, das von den Vermietern extra vermietet wird.
    Es befindet sich im ersten Stock und die Fenster sind komplett mit eine Milchglasfolie beklebt. Das stört mich sehr und ich möchte als Sichtschutz lieber einen Vorhang anbringen. Zudem ist ein so extremer Sichtschutz nicht nötig, da sich das Zimmer wiegesagt nicht im Erdgeschoss befindet und gegenüber auch kein Haus steht.

    Bevor ich den Vermieter diesbezüglich kontaktiere, wüsste ich gerne, wie in so einem Fall die Rechtslage aussieht.
    Darf ich die Folie entfernen?

  • Zitat

    die Rechtslage aussieht.


    Die sieht genau so wie die Linkslage aus. Aber im Ernst, sag doch bitte zuerst den Vermietern, dass sie dir die Folie entfernen. Aber das hast du doch auch bei der ersten Besichtigung gesehen, warum hast du da den Mund nicht aufgemacht?

  • Bei der Besichtigung waren die Vermieter nicht anwesend und die wg bewohner konnten mir keine Auskunft zu den Folien geben. Ein Mietvertrag ist auch noch nicht Unterzeichnet. Bevor ich mich mit den Vermietern zwecks der Vertragsunterzeichnung treffe, wollte ich gerne abklären welche Rechte und Pflichten ich diesbezüglich habe.

  • Bevor ich mich mit den Vermietern zwecks der Vertragsunterzeichnung treffe, wollte ich gerne abklären welche Rechte und Pflichten ich diesbezüglich habe.


    Du hast das Recht, den MV abzulehnen, genauso wie der VM das Recht hat, Dir einen MV zu verweigern.

  • Bevor ich mich mit den Vermietern zwecks der Vertragsunterzeichnung treffe, wollte ich gerne abklären welche Rechte und Pflichten ich diesbezüglich habe.


    Keine.

    Du solltest einfach den Vermieter fragen, ob die Folie ab kann. Die möglichen Antworten werden (höchstwahrscheinlich wohl) sein:
    a.) "Ja" oder
    b.) "Nein" oder
    c.) "Ja, aber wenn Du ausziehst bist Du verpflichtet, wieder welche anzubringen"

    Wenn die Antwort Dir passt und Du sicher gehen willst, dann lässt Du Dir die Antwort schriftlich geben.

  • Also bei den Antworten hier fragt man sich doch, ob man ins falsche Forum gekommen ist. Der TE stellt eine einfache, relevante Frage. Er will sicher gehen, dass er nicht verarscht wird. Verstehe nicht, wieso das hier so sarkastisch aufgenommen wird. Ich würde selber gerne mehr wissen: Darf er die Folie auch ohne Absprache entfernen? Gruß

  • Zitat

    Darf ich ich die Folie auch eigenmächtig,


    Wenn du die gegebenen Antworten etwas genauer gelesen hättest, wäre die Frage nicht mehr nötig gewesen. Von mir bekommst du aber auf keinen Fall die Absolution erteilt.

  • Der TE stellt eine einfache, relevante Frage. Er will sicher gehen, dass er nicht verarscht wird. Verstehe nicht, wieso das hier so sarkastisch aufgenommen wird. Ich würde selber gerne mehr wissen: Darf er die Folie auch ohne Absprache entfernen?


    Verarscht?? Vom Vermieter? Wie sollte der das tun, wenn man mit ihm spricht???

    Warum wollt Ihr die Folie ohne Absprache entfernen? Will sagen: Das Problem stellt sich doch normalerweise gar nicht ... :confused:

    Wie soll jemand Euer "Recht" beurteilen, wenn niemand den Zweck der Folien kennt? Dass das lediglich ein Sichtschutz ist, den Ihr dann als unnötig erachtet, ist doch nur Eure Spekulation. Ohne den Vermieter zu fragen, was die Folie auf sich hat und ob (und warum) die ggf. bleiben muss, braucht doch niemand nach dem Gesetzgeber zu rufen.

    Sorry, wenn meine Antworten in diesem Fall sarkastisch klingen, aber das sieht für mich wie ein Notruf bei der 110 aus, nur weil man auf dem Bürgersteig jemand gesehen hat, der zwar nur ein Brötchen isst und auf den Bus wartet, aber der ja durchaus was ganz böses im Schilde führen könnte.

    P.S.: Die letzte Antwort von Berny auf deutsch teile ich übrigens nicht, denn solange Ihr nicht wisst, was die Folie genau darstellt, könntet ihr nicht einmal entscheiden, ob Ihr genau so eine Folie zu genau dem (euch noch unbekannten) Zweck bei Mietende wieder anbringen könntet.

  • Besser wäre: Да, да, мой друг. Так что вам придется много тренироваться


    Nee, danke, liegt mir nicht. Dafür habe ich meine Hintergründin...

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