Erste eigene Wohnung - Mängel an der Wohnung - Wie verhalten?

  • Hallo zusammen!

    Ich bin nun vor kurzem in meine erste eigene Wohnung gezogen und letzendlich sind mir nach und nach 2-3 Probleme aufgefallen. Hintergrund: Die Wohnung war früher Teil eines größeren Büros, das Büro wurde dann aufgelöst und daraus 2 Wohnungen gemacht. Eigentümer ist privat, hat die Verwaltung selbst aber an eine Hausverwaltungsgesellschaft deligiert (die mein Ansprechpartner ist):

    1. Die TAE-Dose funktioniert nicht. Ich hatte mir einen neuen Internet-Anschluss via Telefon-Leitung geholt (inkl. Telefon-Anschluss natürlich). Da frisch renoviert, bzw. Wohnung neu entstanden --> kein Vormieter --> Anschlusstechniker der Telekom musste kommen. Anschluss bis an den Hauptverteiler ging auch, aber von da aus bis zur Wohnung: Kein Signal. Meinte: Kann sein, dass nen Verteiler zwischen den beiden Wohnungen gibt, weil die andere Wohnung schon angeschlossen ist, genau wissen kann es aber nur die Hausverwaltung, bzw. der Elektriker, der bei Ihnen dioe Kabel verlegt hat.

    2. Der Sat-Anschluss geht nicht. Lt. Hausverwaltung bekannt, da für die beiden neuen Wohnungen eine neue Sat-Schüssel auf das Dach muss, bzw. neuer Anschluss notwendig war, das Haus selbst jedoch unter Denkmalschutz steht (mehrere Vorschriften zu beachten). Sollte nun aber alles geklärt sein. Aktuell helfe ich mir mit DVB-T aus, wie mein Nachbar auch.

    3. Versauter Balkon. Da ich in einer Großstadt wohne und es in meiner Ecke eine regelrechte Taubenplage gibt, sah mein balkon schon bei der Abnahme übel aus. Die Hausverwaltung wusste es auch, bzw. hat es auch gesehen, Balkon sollte lt. Aussage der Hausverwaltung auch nocht gemacht werden.

    Zu 1. und 2.: Lt. Hausverwaltung muss das über die Architektin laufen, da diese für den Umbau zuständig war und die Sache mit der TAE-Dose sowieso via Gewährleistung des Elektrikers, der die Strippen damals gezogen hat, läuft. Die Architektin, welche wohl auch für die Sat-Dose zuständig ist, hatte bis letzten Mittwoch leider Urlaub.

    Fakt ist: In keiner der drei o.a. Dinge ist bis heute iwas passiert, das Problem mit der TAE-Dose und der Sat-Dose ist seit ca. 3 Wochen bekannt. Ich habe vor ca. 7 Tagen außerdem noch eine freundlichen "Erinnerungs-/Nachfragemail" geschickt. Ich habe zwar eine Antwort erhalten (wo u.a. auf die Architektin und ihren Urlaub verwiesen wurde).
    1&1 würde mich nun gerne zum 22.04. erneut versuchen anzuschließen, bzw. meinen DSL-Anschluss dann zu schalten und meine Sofort-Start-Option dann zu kappen, aber ich sehe schwarz, dass das diese Woche noch was wird.....

    Ich frage mich nun, wie ich mich verhalten soll: Die Mietminderungs-Keule auspacken, mal wieder eine Mail an die Hausverwaltung schicken? Ich bin über jeden konstruktiven Rat dankbar.

    Vielen Dank,

    Marcel

  • Aus meiner Sicht sollten Sie die Keule behalten. Einige Probleme waren schon vor dem Einzug bekannt und wer soll Ihnen wohl sonst den Anaschluß legen, wenn nicht die Telekom?

  • Aus meiner Sicht sollten Sie die Keule behalten. Einige Probleme waren schon vor dem Einzug bekannt und wer soll Ihnen wohl sonst den Anaschluß legen, wenn nicht die Telekom?


    Die Weiterleitung + Instandhaltung ab ÜP (Telekom-Übergabepunkt [meistens im Keller]) bis zum Teilnehmer ist VM-Angelegenheit. Falls eine Dose in der Mieterwohnung bei der Besichtigung/Anmieteung vorhanden war, muss der M davon ausgehen können, dass die Leitung bis hier auch funktioniert.

  • Die Weiterleitung + Instandhaltung ab ÜP (Telekom-Übergabepunkt [meistens im Keller]) bis zum Teilnehmer ist VM-Angelegenheit. Falls eine Dose in der Mieterwohnung bei der Besichtigung/Anmieteung vorhanden war, muss der M davon ausgehen können, dass die Leitung bis hier auch funktioniert.

    Ja genau darum geht es u.a. Wie gesagt, die Verkabelung, etc. ist natürlich alles komplett neu, auch die Dose sieht von innen m.M. nach i.O. aus und ich bin natürlich davon ausgegangen, dass die Dose funktioniert (die Hausverwaltung anscheinend auch). Und etwaige Sat- und Telefon-Anschlüsse sind in meinem Mietvertrag nicht erwähnt (habe ich bei einem anderen Mietvertrag aber bisher auch nicht beobachtet).

    Also am Besten mal wieder eine freundliche Mail an die Hausverwaltung schreiben, getreu dem Motto: "Wie schauts nun aus?" :confused:

  • Also am Besten mal wieder eine freundliche Mail an die Hausverwaltung schreiben, getreu dem Motto: "Wie schauts nun aus?" :confused:


    Nein, sondern nicht herumeiern, sondern Nägel mit Köpfen machen: Dem Vermieter (der ist Dein Vertragspartner!) per Einwurfeinschreiben den Mangel schildern und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, um Mietminderungen zu vermeiden. Bezug auf § 535 BGB nehmen.

  • Nein, sondern nicht herumeiern, sondern Nägel mit Köpfen machen: Dem Vermieter (der ist Dein Vertragspartner!) per Einwurfeinschreiben den Mangel schildern und ihn auffordern, ihn zeitnah zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen, um Mietminderungen zu vermeiden. Bezug auf § 535 BGB nehmen.

    Ja, scheint ja kein Weg daran vorbei zu führen. Wo ich mir nur noch nicht sicher bin ist, ob der Besitzer wirklich mein direkter Vertragspartner ist, da nämlich die Verwaltung den Mietvertrag unterschrieben hat und nicht er selbst :confused:
    Daher habe ich ihn auch noch nie gesehen oder gesprochen, geschweigen denn habe ich seine Adresse (müsste ich mir wenn dann von der HV geben lassen).

  • Ja, scheint ja kein Weg daran vorbei zu führen. Wo ich mir nur noch nicht sicher bin ist, ob der Besitzer wirklich mein direkter Vertragspartner ist, da nämlich die Verwaltung den Mietvertrag unterschrieben hat und nicht er selbst :confused:
    Daher habe ich ihn auch noch nie gesehen oder gesprochen, geschweigen denn habe ich seine Adresse (müsste ich mir wenn dann von der HV geben lassen).


    Verstehe. Darum merke:
    Besitzer ist derjenige, der im Moment eine Sache besitzt, bspw. ich, wo ich im Geschäft einen Artikel aus dem Regal genommen habe.
    Eigentümer bin ich erst nach dem Bezahlen.
    Vermieter ist Dein Mietvertragspartner, im MV als Vermieter bezeichnet. Unterschreiben kann ja für ihn i.A. eine HV. Im Falle von Problemen kannst Du rechtlich nur den MV-Partner an den Hammelbeinen packen.
    Eigentümer der Immobilie kann jemand gaaanz anderer sein.
    Dein Anbrechpartner ist stets Dein MV-Vertragspartner. Der kann ja zwecks Lösung eines Problems jemanden sonst beauftragen.

  • Der Vermieter ist Ihr Vertragspartner. Punktum! Allerdings kann er die Hausverwaltung bevollmächtigen, seine Aufgaben als Vermieter wahrnehmen. Wenn Sie eine solche Vollmacht haben, dann ist für Sie die Hausverwaltung zuständig.
    Im übrigen gilt, was Berny sagt. Wenn eine solche Dose da war, konnten Sie davon ausgehen, das diese auch ihre Funktion erfüllt.

    Tut sie das nicht, liegt ein versteckter Mangel vor und Sie können umgehend eine Reparatur einfordern. Betonung: FORDERN!
    Lassen Sie sich nicht vertrösten, schließlich ist das keine Oper oder Flughafen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. April 2014 um 06:45)

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