Mein Vermieter ist nicht Eigentümer des Hauses!?

  • Folgender Sachverhalt:

    Ich habe bei Herrn H. aus A. einen Mietvertrag abgeschlossen (Ende April 2010). Dieser gab sich mir gegenüber als der Eigentümer des Haus mit Grundstück aus. Der Mietvertrag beginnt am 01.08.2010. Da er schon vorher aus dem Haus ausgezogen ist, erlaubte er uns schon am 21.07.2010 einzuziehen. Am 27.07.2010 bekamen wir Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der Herrn H aus A eine Kündigung seines Mietverhältnisses überbrachte. Grund: Ein Herr R aus S sei der Eigentümer des Hauses und H aus A nur der Mieter.

    Fakt ist:
    - Ich habe bei Herrn H aus A einen Mietvertrag abgeschlossen
    - Herr R aus S ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
    - Herr H aus A hat einen Notariatsvertrag mit dem Eigentümer, auf das Vorkaufsrecht dieses Hauses.
    - Herr H aus A hat bis jetzt in Miete im Haus gewohnt (mündlicher Vertrag), und möchte das Haus erwerben. Bis jetzt erfolgte jedoch noch keine Reaktion des Eigentümers.
    - Herr H aus A zahlt seit Januar 2010 keine Miete mehr, da Herr R aus S nicht auf seinen Schriftverkehr zwecks Beendigung des Mietverhältnisses und Erwerb des Hauses reagierte.
    - Herr H aus A möchte, daß wir weiterhin in dem Haus wohnen. Er will das Haus kaufen und an uns vermieten.

    Meine Fragen:
    1. Muss Herr R aus S das Haus an Herrn H aus A verkaufen, sobald er dies von ihm verlangt?
    2. Kann uns Herr R aus S aus dem Haus werfen lassen?
    3. Ist mein Mietvertrag gültig.
    4. Falls es zu einer Räumungsklage gegen uns (Ich, meine Frau, unser 2 Wochen! altes Kind) kommt, (auch unabhängig von dem restlichen Fall betrachtet)
    A) Wie läuft so ein Verfahren?
    B) Darf uns die Polizei rauswerfen?
    C) Wie viele Wochen würde das dauern?
    D) Welche Kosten kommen auf uns zu wenn wir uns weigern?

    Wir haben übrigens keine alternative Wohnung (die alte ist zum 31.07.2010 gekündigt) und würden dann auf der Straße sitzen.

  • Folgender Sachverhalt:

    Meine Fragen:
    1. Muss Herr R aus S das Haus an Herrn H aus A verkaufen, sobald er dies von ihm verlangt? Nö!!
    2. Kann uns Herr R aus S aus dem Haus werfen lassen? Ja!
    3. Ist mein Mietvertrag gültig. Nein!
    4. Falls es zu einer Räumungsklage gegen uns (Ich, meine Frau, unser 2 Wochen! altes Kind) kommt, (auch unabhängig von dem restlichen Fall betrachtet)
    A) Wie läuft so ein Verfahren? Das sollten Sie sich von einem Anwalt vorsorglich erklären lassen.
    B) Darf uns die Polizei rauswerfen? Nein, die hat damit nichts zu tun. Nach einer Räumungsklage würde der Gerichtsvollzieher in Aktion treten.
    C) Wie viele Wochen würde das dauern? Eine Räumungsklage kann Monate bis zu 2 Jahren dauern.
    D) Welche Kosten kommen auf uns zu wenn wir uns weigern? Hängt von der Jahresmiete ab. Anwaltskosten, eigener und Gegenseite + Gerichtskosten etc. = Das werden ein paar Tausender werden

    Wir haben übrigens keine alternative Wohnung (die alte ist zum 31.07.2010 gekündigt) und würden dann auf der Straße sitzen.

    Und warum schließen Sie nicht mit dem Eigentümer des Hauses einen Mietvertrag ab?

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