Folgender Sachverhalt:
Ich habe bei Herrn H. aus A. einen Mietvertrag abgeschlossen (Ende April 2010). Dieser gab sich mir gegenüber als der Eigentümer des Haus mit Grundstück aus. Der Mietvertrag beginnt am 01.08.2010. Da er schon vorher aus dem Haus ausgezogen ist, erlaubte er uns schon am 21.07.2010 einzuziehen. Am 27.07.2010 bekamen wir Besuch von einem Gerichtsvollzieher, der Herrn H aus A eine Kündigung seines Mietverhältnisses überbrachte. Grund: Ein Herr R aus S sei der Eigentümer des Hauses und H aus A nur der Mieter.
Fakt ist:
- Ich habe bei Herrn H aus A einen Mietvertrag abgeschlossen
- Herr R aus S ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen
- Herr H aus A hat einen Notariatsvertrag mit dem Eigentümer, auf das Vorkaufsrecht dieses Hauses.
- Herr H aus A hat bis jetzt in Miete im Haus gewohnt (mündlicher Vertrag), und möchte das Haus erwerben. Bis jetzt erfolgte jedoch noch keine Reaktion des Eigentümers.
- Herr H aus A zahlt seit Januar 2010 keine Miete mehr, da Herr R aus S nicht auf seinen Schriftverkehr zwecks Beendigung des Mietverhältnisses und Erwerb des Hauses reagierte.
- Herr H aus A möchte, daß wir weiterhin in dem Haus wohnen. Er will das Haus kaufen und an uns vermieten.
Meine Fragen:
1. Muss Herr R aus S das Haus an Herrn H aus A verkaufen, sobald er dies von ihm verlangt?
2. Kann uns Herr R aus S aus dem Haus werfen lassen?
3. Ist mein Mietvertrag gültig.
4. Falls es zu einer Räumungsklage gegen uns (Ich, meine Frau, unser 2 Wochen! altes Kind) kommt, (auch unabhängig von dem restlichen Fall betrachtet)
A) Wie läuft so ein Verfahren?
B) Darf uns die Polizei rauswerfen?
C) Wie viele Wochen würde das dauern?
D) Welche Kosten kommen auf uns zu wenn wir uns weigern?
Wir haben übrigens keine alternative Wohnung (die alte ist zum 31.07.2010 gekündigt) und würden dann auf der Straße sitzen.