Einhaltung der Kündgungsfrist bei bestimmten Mängeln

  • Guten Tag,
    ich alleinerziehende Mutter von 3 Kindern (7,4,3 Jahre alt),Alg 2 Empfänger wohnen in einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialbau) in Tönisvorst. Wir haben hier seit Jahren Feuchtigkeit,Silberfischbefall in der ganzen Wohnung,undichte Fenster,Wasser kommt die Wände runter wenn es stark regnet,Wände platzen auf,total verzogene Türen,dass es überall zieht,sehr schlecht Warmwasserregulierung im Badezimmer(dauert erstmal unheimlich lange bis es heiß wird,dann verbrennt man sich fast an dem Wasser,dreht man ein kleines bisschen kaltes Wasser dazu,ist es sofort kalt.Meine Kinder sind dauerhaft krank(schwere Neurodermitis und 2 Kinder mit Asthma).bin sogar schon mit Anwalt gegen den Vermieter vorgegangen,aber leider bin ich an den falschen Anwalt geraten und habe den ganzen Mist kann man quasi sagen nicht wirklich gewonnen.ich bin schon seit langer Zeit auf der Suche nach einer neuen Wohnung,da der Vermieter über die Zustände Bescheid weiß aber nichts dagegen unternimmt,sondern noch sagt dass haben wir selber verschuldet.Meine Frage ist jetzt wenn ich ausziehen will(schriftliche Zustimmung vom Jobcenter und ein Ärztliches Attest von meinen Kindern habe ich auch)kann ich gehen ohne die Kündigungsfrist von 3 Monaten die mir der Vermieter trotz allem noch aufbrummen will gehen oder muss ich diese wirklich einhalten was ja auch total unzumutbar ist.

    Wäre dankbar für einen Rat und eine Antwort

    Vielen Dank

  • Hallo micky2885,

    nur wenn der Amtsarzt die Wohnung für unbewohnbar erklärt, könnt Ihr sofort schadlos ausziehen ohne weitere Mietezahlungspflicht.


  • Bin sogar schon mit Anwalt gegen den Vermieter vorgegangen,aber leider bin ich an den falschen Anwalt geraten und habe den ganzen Mist kann man quasi sagen nicht wirklich gewonnen.

    Pech für Sie.

    Zitat

    ....,da der Vermieter über die Zustände Bescheid weiß aber nichts dagegen unternimmt,sondern noch sagt dass haben wir selber verschuldet.

    Ist in diesem Land die Normalität. Schuld sind immer andere!

    Zitat

    Meine Frage ist jetzt wenn ich ausziehen will(schriftliche Zustimmung vom Jobcenter und ein Ärztliches Attest von meinen Kindern habe ich auch)............

    Sie haben sicher ein Attest vom zuständigen Amtsarzt. Sollte es eines von Ihrem freundlichen Herrn Doktor um die Ecke sein, können Sie das vergessen.

    Zitat

    .......kann ich gehen ohne die Kündigungsfrist von 3 Monaten die mir der Vermieter trotz allem noch aufbrummen will gehen oder muss ich diese wirklich einhalten was ja auch total unzumutbar ist.

    Die 3 Monate sind vom Gesetzgeber so festgelegt. Kann Ihnen der Vermieter garnicht "aufbrummen".

    Allerdings kann er aus Kulanzgründen darauf verzichten. Wird er aber bei Ihnen, wegen Ihres ihm angehängten Rechtsstreites, wohl nicht in Erwägung ziehen.

  • Seit Jahren wohnen Sie in dieser Wohnung, da machen 3 Monate den Kohl auch nicht mehr fett.

    Gehen (ausziehen) können Sie natürlich sofort, nur die gesetzliche Kündigungsfrist müssen Sie einhalten.

    Jobcenter und irgend ein Arzt entscheiden nicht über die Unbewohnbarkeit einer Wohnung.


    Also nutzen Ihnen weder Zustimmung noch Attest etwas.

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