Hausmeisterkosten auf der Betriebskostenabrechnung viel zu hoch?? 700€ für 50qm..

  • Vorweg: Es handelt sich um einen 2-Personenhaushalt auf 50qm.

    Ich habe Anfang der Woche die Betriebskostenabrechnung für 2013 bekommen.
    Auf dieser sind folgende Posten einzeln aufgelistet:
    - Hausmeister, ca. 300 €
    - Hausreinigung, ca. 350 €
    - Winterdienst Innenhof, ca. 50€
    - Pflege Außenanlage, ca. 5€

    Ich habe gelesen, dass diese Posten eigentlich alle zu den Aufgaben des Hausmeisters gehören und somit als einzelne Position aufgeführt werden müssen. Im Mietvertrag steht zwar, dass zu den umzulegenden Betriebskosten Kosten der Hausreinigung, Hausmeisterkosten und sonstige Betriebskosten gehören, aber zusammen betragen die Kosten für die der Hausmeister zuständig ist mehr als 700€. Das macht 1,67 € pro qm pro Monat. Ist das nicht viel zu viel??

    Was kann ich machen? Habe ich Erfolgschancen wenn ich dagegen Vorgehe?

    Bin für jede kompetente Hilfe dankbar :)

  • Zitat

    Ist das nicht viel zu viel??


    Kann sein, kann nicht sein, vielleicht. Wenn der Hausmeister diese Arbeiten erledigt hat, dann wird es darüber auch einen Stundenbeleg o.ä. geben. Und den lässt man sich zeigen, bevor man hier mit Vermutungen und Unterstellungen aufschlägt.

    Wenn ich aber lese, welche Arbeiten euch Mietern abgenommen werden, dann sind 58,- Euro im Monat dafür angemessen. Nur eine Frage noch, ist die VorOrt-Lieferung von Toilettenpapier in dem Preis enthalten?

  • "euch Mietern"? Seit wann entscheiden "wir" denn, was der Hausmeister macht und was nicht?
    Tolle Antwort, Glückwunsch. Wenn alle deine 4590 Beiträge so hilfreich sind, solltest du den Toilettenpapierpreis bekommen!

    Zurück zum Thema: Meine Frage war, ob solch hohe Kosten im Rahmen des Normalen liegen. Ich habe bereits eine Einsicht in die Kosten beantragt, doch die Vermieter sind bis nächste Woche im Urlaub. Machen sich wahrscheinlich mit meinem Geld eine schöne Woche (um wieder auf das Niveau der "Unterstellungen" zu kommen, dass mir hier ja vorgeworfen wird...)

    Insgesamt müssen wir eine Nachzahlung von ca. 850€ leisten. Da stellt sich doch die Frage, ob die Nebenkosten (100€) nicht von vornherein bewusst viel zu niedrig angesetzt wurden. Die Heiz- und Wasserkosten liegen im "normalen" Bereich, daher kann es sich ja eigentlich nur um zu hohe sonstige Betriebskosten handeln oder um bewusst zu niedrig angesetzt NK..eine Abweichung von 71€ pro Monat (fast das doppelte an NK!) kann in meinen Augen nicht mehr als "normal" bezeichnet werden.

  • Zitat

    kann in meinen Augen nicht mehr als "normal" bezeichnet werden.


    Und das entscheidest nicht du als Mieter, was in diesem Fall normal ist. Fakt ist, dass der Vermieter überhaupt keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten verlangen muss. Und eine zu geringe Vorauszahlung stellt laut BGH keine Pflichtverletzung dar: Deutlich zu niedrige Betriebskostenvorauszahlungen stellen keine Pflichtverletzung dar -

    Und hier noch was zum Nachdenken: Wenn ein Hausmeister Arbeiten erledigt, die ich und unzählige andere Mieter selbst erledigen, dann darf man sich nicht wundern, wenn das Geld kostet.

  • Und was für Arbeiten wären das z.B.? Klar kann ich im Winter selber Schnee schieben, aber der Weg zur Straße wird ja nicht nur von mir genutzt, sondern auch von 15 anderen Mietwohnungen. Außerdem ist der VM dazu gesetzlich verpflichtet dies zu tun.
    Ich kann doch nicht hingehen und auf einmal alles selber machen, wenn andere Mieter der Wohneinheit darauf bestehen, dass es durch den Vermieter gemacht werden soll. Der Hausmeister erledigt ja keinerlei Arbeiten, die nur auf mich zutreffen. Mein Wohnzimmer sauge ich dann doch noch selber..
    Und ich kann auch nichts daran ändern, dass der komplette Innenhof neu gemacht wurde. Ob diese Kosten dann wirklich mit aufgelistet sind, wird dann die Frage sein. Denn solche Arbeiten dürfen ja wenn ich das richtig verstanden habe nicht berechnet werden.

  • Kannst du oder willst du nicht verstehen? Wer eine Wohnung mit Hausmeisterservice anmietet, muss diesen Service auch bezahlen, das ist klar. Ich benötige keinen Hausmeister und habe mir eine Wohnung gesucht und gefunden, wo ich Winterdienst, Treppenhausreinigung und das Rasenmähen mit den beiden anderen Mietparteien im Wechsel mache.

    Und noch mal, bisher reden wir über ungelegte Eier. Lass dir die Unterlagen zeigen und stelle die Fragen an deine Vermieter, wenn es Unklarheiten gibt.

  • Zitat

    Und was für Arbeiten wären das z.B.?

    Fragen Sie das einen Anwalt. Für den Preis einer Rolle Toilettenpapier gibt er Ihnen gerne Auskunft.:mad:

  • Klar verstehe ich das. Aber wenn mir der Vermieter sagt, dass NK von ca. 100€ anfallen und es dann plötzlich 171€ pro Monat sind, ist das meiner Ansicht nach ein Betrugsversuch. Ob das nun eine rechtliche Grundlage hat oder nicht weiß ich nicht. Mit anständigem Verhalten hat das auf jedes Fall nichts zu, wenn ein Vermieter so versucht die Miete attraktiver zu machen. Die Kosten fallen ja nicht unvorhersehbar vom Himmel.
    Aber du hast Recht, warten wir auf die Unterlagen. Soweit schon mal Danke für die Antworten.

  • Klar verstehe ich das. Aber wenn mir der Vermieter sagt, dass NK von ca. 100€ anfallen und es dann plötzlich 171€ pro Monat sind, ist das meiner Ansicht nach ein Betrugsversuch.


    Nix verstehste. Ist es nicht.

  • Aber ich weiß es, und du hättest das im Beitrag #5 nachlesen können.


    Ich habe ihn bewusst ignoriert,da ich zuvor das hier gelesen habe:

    "So beschieden in einem Fall die Richter in Karlsruhe: Sei für den Mieter nicht erkennbar, dass "die Höhe der vereinbarten Betriebskosten völlig unzureichend bemessen ist", und weise der Vermieter nicht auf die Höhe der zu erwartenden Nebenkosten hin, so stehe dem Mieter ein Schadensersatz zu (LG Karlsruhe, Az. 5 S 339/97).

    Vor zwei Jahren entschied das Landgericht Berlin: Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches - das heißt: Freistellung von der Nachzahlung wegen zu niedrig kalkulierter und vereinbarter Vorschüsse - ist entweder, dass der Vermieter "ausdrücklich zusichert", die Vorschüsse seien angemessen, oder "bewusst die Betriebskosten zu niedrig ansetzt", um den Mieter über den Umfang der Belastung zu täuschen."
    Quelle: Betriebskosten - Niedrige Pauschale als Lockvogel - Geld - S

    Soviel dazu...

  • Zitat

    Ich habe ihn bewusst ignoriert,


    Klar, weil du dich lieber weiterhin dumm stellen willst.

    Zitat

    da ich zuvor das hier gelesen habe:


    Schon mal was davon gehört, dass der BGH das höchste deutsche Gericht ist und du die Urteile, die du zitierst, längst überholt sind.

  • Im BGB §556 Absatz 2 steht: "Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden."

    Dies bezieht sich vor allem auf zu hohe vorausgezahlte NK. Allerdings ist das kein Freibrief für Vermieter, die NK beliebig niedrig anzusetzen, Vgl. http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten…chzahlung.html:

    Zitat


    "Allerdings ist die Entscheidung des BGH auch kein Freibrief für Vermieter. Die Kalkulation der Vorauszahlungen darf keine groben Schnitzer enthalten. Vermieter sollten mit Zusicherungen oder Lockangeboten bei Vertragsabschluss zurückhaltend sein. Sichert ein Vermieter dem Mieter bei Vertragsabschluss eine bestimmte Vorauszahlungshöhe zu, kann es sich um eine schadenersatzpflichtige Pflichtverletzung handeln, wenn die Zusage sich als falsch erweist."

  • Bei einem Neubezug kann der Vermieter lediglich auf seine Erfahrungswerte in Bezug auf den alten Vermieter zurückgreifen.
    Er weiß zu Beginn nicht, welchen Vogel er sich da einhandelt. Das sieht auch das Gericht so. Liegen nach der ersten Abrechnung Erfahrungswerte vor ist die Vorauszahlung anzupassen.
    Wenn Sie also bei der letzten Abrechnung der Meinung sind, die Vorauszahlungen müssten korrigiert werden, dann teilen Sie das den Vermieter mit.

  • Wenn Sie also bei der letzten Abrechnung der Meinung sind, die Vorauszahlungen müssten korrigiert werden, dann teilen Sie das den Vermieter mit.


    ... in Form einer nachvollziehbaren Gegenrechnung.

  • Bei einem Neubezug kann der Vermieter lediglich auf seine Erfahrungswerte in Bezug auf den alten Vermieter zurückgreifen.
    Er weiß zu Beginn nicht, welchen Vogel er sich da einhandelt. Das sieht auch das Gericht so. Liegen nach der ersten Abrechnung Erfahrungswerte vor ist die Vorauszahlung anzupassen.
    Wenn Sie also bei der letzten Abrechnung der Meinung sind, die Vorauszahlungen müssten korrigiert werden, dann teilen Sie das den Vermieter mit.

    Danke für die Antwort. Es war kein Neubezug der Wohnung. Vor uns (2 Personen) hat hier bereits eine Person gewohnt. Es hätten also die NK (Warmwasser und Heizkosten) relativ einfach auf einen 2-Personenhaushalt hochgerechnet werden können und dementsprechend eine bessere Empfehlung gegeben werden können. Und wie zu anfangs schon erwähnt liegen wir mit den von uns verursachten NK genau im Durchschnitt für eine 50qm Wohnung mit zwei Personen. Wir achten sehr genau auf den Verbrauch und die Beheizung, da wir als Studenten uns gar nichts anderes leisten können. Demnach hätte der Vermieter ziemlich genau abschätzen können, dass wir bei ca. 170€ pro Monat und nicht bei vergleichsweise lächerlichen 100€ landen. Oder sehe ich das jetzt wieder total falsch??

    Einmal editiert, zuletzt von ideabank (11. April 2014 um 11:46)

  • Zitat

    Oder sehe ich das jetzt wieder total falsch??


    ... JA ...:mad:

    Zitat

    Es hätten also die NK (Warmwasser und Heizkosten) relativ einfach auf einen 2-Personenhaushalt hochgerechnet werden können

    Können, aber nicht müssen.

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