Beiträge von ideabank

    Bei einem Neubezug kann der Vermieter lediglich auf seine Erfahrungswerte in Bezug auf den alten Vermieter zurückgreifen.
    Er weiß zu Beginn nicht, welchen Vogel er sich da einhandelt. Das sieht auch das Gericht so. Liegen nach der ersten Abrechnung Erfahrungswerte vor ist die Vorauszahlung anzupassen.
    Wenn Sie also bei der letzten Abrechnung der Meinung sind, die Vorauszahlungen müssten korrigiert werden, dann teilen Sie das den Vermieter mit.

    Danke für die Antwort. Es war kein Neubezug der Wohnung. Vor uns (2 Personen) hat hier bereits eine Person gewohnt. Es hätten also die NK (Warmwasser und Heizkosten) relativ einfach auf einen 2-Personenhaushalt hochgerechnet werden können und dementsprechend eine bessere Empfehlung gegeben werden können. Und wie zu anfangs schon erwähnt liegen wir mit den von uns verursachten NK genau im Durchschnitt für eine 50qm Wohnung mit zwei Personen. Wir achten sehr genau auf den Verbrauch und die Beheizung, da wir als Studenten uns gar nichts anderes leisten können. Demnach hätte der Vermieter ziemlich genau abschätzen können, dass wir bei ca. 170€ pro Monat und nicht bei vergleichsweise lächerlichen 100€ landen. Oder sehe ich das jetzt wieder total falsch??

    Im BGB §556 Absatz 2 steht: "Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden."

    Dies bezieht sich vor allem auf zu hohe vorausgezahlte NK. Allerdings ist das kein Freibrief für Vermieter, die NK beliebig niedrig anzusetzen, Vgl. http://deutschesmietrecht.de/betriebskosten…chzahlung.html:

    Zitat


    "Allerdings ist die Entscheidung des BGH auch kein Freibrief für Vermieter. Die Kalkulation der Vorauszahlungen darf keine groben Schnitzer enthalten. Vermieter sollten mit Zusicherungen oder Lockangeboten bei Vertragsabschluss zurückhaltend sein. Sichert ein Vermieter dem Mieter bei Vertragsabschluss eine bestimmte Vorauszahlungshöhe zu, kann es sich um eine schadenersatzpflichtige Pflichtverletzung handeln, wenn die Zusage sich als falsch erweist."

    Aber ich weiß es, und du hättest das im Beitrag #5 nachlesen können.


    Ich habe ihn bewusst ignoriert,da ich zuvor das hier gelesen habe:

    "So beschieden in einem Fall die Richter in Karlsruhe: Sei für den Mieter nicht erkennbar, dass "die Höhe der vereinbarten Betriebskosten völlig unzureichend bemessen ist", und weise der Vermieter nicht auf die Höhe der zu erwartenden Nebenkosten hin, so stehe dem Mieter ein Schadensersatz zu (LG Karlsruhe, Az. 5 S 339/97).

    Vor zwei Jahren entschied das Landgericht Berlin: Voraussetzung eines Schadensersatzanspruches - das heißt: Freistellung von der Nachzahlung wegen zu niedrig kalkulierter und vereinbarter Vorschüsse - ist entweder, dass der Vermieter "ausdrücklich zusichert", die Vorschüsse seien angemessen, oder "bewusst die Betriebskosten zu niedrig ansetzt", um den Mieter über den Umfang der Belastung zu täuschen."
    Quelle: Betriebskosten - Niedrige Pauschale als Lockvogel - Geld - S

    Soviel dazu...

    Klar verstehe ich das. Aber wenn mir der Vermieter sagt, dass NK von ca. 100€ anfallen und es dann plötzlich 171€ pro Monat sind, ist das meiner Ansicht nach ein Betrugsversuch. Ob das nun eine rechtliche Grundlage hat oder nicht weiß ich nicht. Mit anständigem Verhalten hat das auf jedes Fall nichts zu, wenn ein Vermieter so versucht die Miete attraktiver zu machen. Die Kosten fallen ja nicht unvorhersehbar vom Himmel.
    Aber du hast Recht, warten wir auf die Unterlagen. Soweit schon mal Danke für die Antworten.

    Und was für Arbeiten wären das z.B.? Klar kann ich im Winter selber Schnee schieben, aber der Weg zur Straße wird ja nicht nur von mir genutzt, sondern auch von 15 anderen Mietwohnungen. Außerdem ist der VM dazu gesetzlich verpflichtet dies zu tun.
    Ich kann doch nicht hingehen und auf einmal alles selber machen, wenn andere Mieter der Wohneinheit darauf bestehen, dass es durch den Vermieter gemacht werden soll. Der Hausmeister erledigt ja keinerlei Arbeiten, die nur auf mich zutreffen. Mein Wohnzimmer sauge ich dann doch noch selber..
    Und ich kann auch nichts daran ändern, dass der komplette Innenhof neu gemacht wurde. Ob diese Kosten dann wirklich mit aufgelistet sind, wird dann die Frage sein. Denn solche Arbeiten dürfen ja wenn ich das richtig verstanden habe nicht berechnet werden.

    "euch Mietern"? Seit wann entscheiden "wir" denn, was der Hausmeister macht und was nicht?
    Tolle Antwort, Glückwunsch. Wenn alle deine 4590 Beiträge so hilfreich sind, solltest du den Toilettenpapierpreis bekommen!

    Zurück zum Thema: Meine Frage war, ob solch hohe Kosten im Rahmen des Normalen liegen. Ich habe bereits eine Einsicht in die Kosten beantragt, doch die Vermieter sind bis nächste Woche im Urlaub. Machen sich wahrscheinlich mit meinem Geld eine schöne Woche (um wieder auf das Niveau der "Unterstellungen" zu kommen, dass mir hier ja vorgeworfen wird...)

    Insgesamt müssen wir eine Nachzahlung von ca. 850€ leisten. Da stellt sich doch die Frage, ob die Nebenkosten (100€) nicht von vornherein bewusst viel zu niedrig angesetzt wurden. Die Heiz- und Wasserkosten liegen im "normalen" Bereich, daher kann es sich ja eigentlich nur um zu hohe sonstige Betriebskosten handeln oder um bewusst zu niedrig angesetzt NK..eine Abweichung von 71€ pro Monat (fast das doppelte an NK!) kann in meinen Augen nicht mehr als "normal" bezeichnet werden.

    Vorweg: Es handelt sich um einen 2-Personenhaushalt auf 50qm.

    Ich habe Anfang der Woche die Betriebskostenabrechnung für 2013 bekommen.
    Auf dieser sind folgende Posten einzeln aufgelistet:
    - Hausmeister, ca. 300 €
    - Hausreinigung, ca. 350 €
    - Winterdienst Innenhof, ca. 50€
    - Pflege Außenanlage, ca. 5€

    Ich habe gelesen, dass diese Posten eigentlich alle zu den Aufgaben des Hausmeisters gehören und somit als einzelne Position aufgeführt werden müssen. Im Mietvertrag steht zwar, dass zu den umzulegenden Betriebskosten Kosten der Hausreinigung, Hausmeisterkosten und sonstige Betriebskosten gehören, aber zusammen betragen die Kosten für die der Hausmeister zuständig ist mehr als 700€. Das macht 1,67 € pro qm pro Monat. Ist das nicht viel zu viel??

    Was kann ich machen? Habe ich Erfolgschancen wenn ich dagegen Vorgehe?

    Bin für jede kompetente Hilfe dankbar :)

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