Bei einem Neubezug kann der Vermieter lediglich auf seine Erfahrungswerte in Bezug auf den alten Vermieter zurückgreifen.
Er weiß zu Beginn nicht, welchen Vogel er sich da einhandelt. Das sieht auch das Gericht so. Liegen nach der ersten Abrechnung Erfahrungswerte vor ist die Vorauszahlung anzupassen.
Wenn Sie also bei der letzten Abrechnung der Meinung sind, die Vorauszahlungen müssten korrigiert werden, dann teilen Sie das den Vermieter mit.
Danke für die Antwort. Es war kein Neubezug der Wohnung. Vor uns (2 Personen) hat hier bereits eine Person gewohnt. Es hätten also die NK (Warmwasser und Heizkosten) relativ einfach auf einen 2-Personenhaushalt hochgerechnet werden können und dementsprechend eine bessere Empfehlung gegeben werden können. Und wie zu anfangs schon erwähnt liegen wir mit den von uns verursachten NK genau im Durchschnitt für eine 50qm Wohnung mit zwei Personen. Wir achten sehr genau auf den Verbrauch und die Beheizung, da wir als Studenten uns gar nichts anderes leisten können. Demnach hätte der Vermieter ziemlich genau abschätzen können, dass wir bei ca. 170€ pro Monat und nicht bei vergleichsweise lächerlichen 100€ landen. Oder sehe ich das jetzt wieder total falsch??