um Rückzahlung der Kaution gebeten

  • Hallo,

    Ich habe 6 Monate nach bestätigtem Ende des Mietverhältnisses (30.09.2013)um die Rückzahlung der Kaution gebeten. Die Wohnung wurde auch direkt wieder vermietet.

    Zitat des Vermieters:
    „Was die Mietkaution anbetrifft, möchten wir höflich daran erinnern, dass sie uns das Mietobjekt nicht vollständig leer übergeben haben……. Der Sperrmüll musste organisiert werden……. Der von uns zur Verfügung gestellte Kühlschrank (gehört zur Mietsache)war leider kaputt und musste ersetzt werden. Sie haben sicher Verständnis, dass wir all dies nicht kostenlos leisten können.“

    Er sehe die entstandenen Kosten mit der Kaution (680€)als abgegolten.

    Der Kühlschrank war 15 Jahre alt und eine Mitteilung dass ich da noch etwas entsorgen soll kam auch nicht. Es war mündlich vereinbart den Nachmieter zu fragen ob er den Kleiderschrank bzw. Schreibtisch, beides ca. 2 Jahre alt übernimmt.
    Im Mietvertrag steht drin dass er das Recht hat nach vergeblicher schriftlicher Aufforderung und Ablauf der Frist dies zu entsorgen bzw. zu versteigern.

    Der Glaube an das Gute im Menschen stirbt zuletzt, ich war schon etwas baff, bisher hatte ich bei keinem der 5 Umzüge in 50 Jahren irgenwelche Probleme mit einem Vermieter.

    Bitte um Rat, da ich den Weg zum Anwalt bisher in meinem Leben nicht gebraucht habe.

    Ein schönen Abend

  • Hallo Berny,
    nein schriftl. liegt nichts vor, außer die Erwähnung in einer mail dass eine stattgefunden hat und die Malerarbeiten von der Vermieterin in Auftrag gegeben werden was auch von uns bezahlt wurde. Die Bestätigung dass, das Mietverhältnis beendet wurde und neu vermietet ist hilft da wohl nicht?

    Gruß

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