Mehrwersteurn

  • Eine Befreiung von der Märchensteuer gibt es m. W. n. nur für amerikanische Militärangehörige und auch nur dann wenn dies von einer Behörde, dessen Namen mir jetzt nicht einfällt, "abgesegnet" ist.

    Bei "normaler" Wohnraumanmietung wäre das allerdings nur bei der evtl. Maklergebühr von Bedeutung. Für die Miete selbst spielt das keine Rolle.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!