Beiträge von juliusclaudius

    Ist Selbstnützung des Zimmers eine wichtige Grund?

    Oder wann ich seblst umziehe und mein Mietvertrag kündige (3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam

    gekündigt, so hat der Hauptmieter der Untermieterin unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu

    kündigen.
    )?

    Nur in das Ubergabeprotokoll meines Mietvertrags (Hauptmietvertrag) gibt es ein List alle Möbeln

    §5 Mietdauer

    1. Der Untermietvertrag beginnt am 01.02.2014.

    2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der

    Hauptmietvertrag - gleich auch welchen Gründen - endet damit ohne Ausnahme auch der

    Untermietvertrag.

    3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam

    gekündigt, so hat der Hauptmieter der Untermieterin unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu

    kündigen.

    4. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann die

    Untermieterin Schadenersatz fordern, wenn der Hauptmieter die Verzögerung zu vertreten hat.

    Die Rechte der Untermieterin zur Mietminderung und zur fristlosen Kündigung wegen nicht

    rechtzeitiger Gebrauchsgewährung bleiben unberührt.

    § 6 Kündigung

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vorschriften zu

    beachten.


    Im Vertrag steht nicht das das Zimmer überwiegend mit meine Möbeln ausgestattet ist, nur das die Zimmer an der Untermieter vermietet ist. Es geht um nur ein Person

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich miete seit zwei Monate eine Wohnung mit viele Mängel.

    - Bei meinem Einzug gab es kein warm wasser
    - Bis Dato habe ich noch keinen Kellerschlussel bekommen. Ein Schlafzimmer ist nicht benutzbar und die Flur steht voll mit Gepackstücke.

    Ich habe den Vermieter ein Einwurf Einschreiben geschikt, einen Frist gegeben, aber er macht nichts.

    Seit zwei Monate habe ich die Miete gekurzt (Mietminderung).

    Heute hat er mir einen Frist gegeben, die volle Miete zu zahlen oder er geht mir daraus setzen.

    Kann er mich auf diesen Grund kundigen?

    MfG,

    Julius

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich miete seit zwei Monate eine Wohnung mit viele Mängel.

    - Bei meinem Einzug gab es kein warm wasser
    - Bis Dato habe ich noch keinen Kellerschlussel bekommen. Ein Schlafzimmer ist nicht benutzbar und die Flur steht voll mit Gepackstücke.

    Ich habe den Vermieter ein Einwurf Einschreiben geschikt, einen Frist gegeben, aber er macht nichts.

    Seit zwei Monate habe ich die Miete gekurzt (Mietminderung).

    Heute hat er mir einen Frist gegeben, die volle Miete zu zahlen oder er geht mir daraus setzen.

    Kann er mich auf diesen Grund kundigen?

    MfG,

    Julius

    Hallo,

    Der Makler von der Vermieter hat mir meinen Abstellraum schauen lassen.

    Leider gibt es noch sachen darin von dem lätste Mieter. Der lätste Mieter hat ein Streit mit dem Vermieter und deswegen kann der Vermieter diese nich beim Mull setzen.

    Wass kann ich hiergegen unternehmen?

    MfG,

    Julius

    juliusclaudius:

    "Ich habe die Miete lätste Monat schon gekürzt (auch wegen kein warmes Wasser). Selbstverständlich war der Vermieter damit nicht zufrieden."
    - Ist klar. Du solltest dem VM auch erst mal den Schaden melden und ihn - notfalls unter Fristsetzung - nachweislich auffordern, den Schaden zu beheben und dadurch Mietkürzungen zu vermeiden.

    "Er hat manchmal gesagt das Problem mit dem Keller zu klären aber er macht nichts."
    - Wenn der Tag lang ist, reden manche Leute sehr viel ---- unverbindlich und dummes Zeugs.

    "Man hat mir empfohlen ... ihm auch zu melden das ich eine Garage oder Abstellraum mieten sollte auf seine Kosten wann das Problem nicht gelöst ist.
    - Wäre eine Möglichkeit, aber erstmal seine (Nicht-)Reaktion abwarten.

    "Wann ich das mache, hat er denn Grund mich zu emittieren?"
    - Nein, keinesfalls kann er Dir deshalb kündigen.

    So, wenn ich es gut verstehe, muss ich ihm nochmal - nun den für den dritten Mal - ein Einwurfeinschreiben mit einem Frist senden und nochmal die Schade melden um das Problem mit dem Keller zu lösen?
    Diese Schade habe ich schon per Einwurfeinschreiben gemeldet und ich habe ihm zwei Mal ein Frist gegeben. Diese hat er nicht nachgekommen.

    Vielleicht denkt er denn auch: ok, das ist für den griechischen Kalender

    Dann kürzen Sie halt die Miete, wenn Ihnen gemieteten Räume vorenthalten werden.

    Ich habe die Miete lätste Monat schon gekürzt (auch wegen kein warmes Wasser). Selbstverständlich war der Vermieter damit nicht zufrieden.
    Er hat manchmal gesagt das Problem mit dem Keller zu klären aber er macht nichts.
    Man hat mir empfohlen ihm ein Schreiben zu senden und ihm zu melden wieder die Miete zu kürzen und ihm auch zu melden das ich eine Garage oder Abstellraum mieten sollte auf seine Kosten wann das Problem nicht gelöst ist.

    Wann ich das mache, hat er denn Grund mich zu emittieren?

    Nein........................................

    Dass habe ich auf eine website gefunden:

    Fläche des Kellers eines Einfamilienhauses unbenutzbar 20 %,
    OLG Brandenburg 12 U 78/07

    Da ich den Keller nicht benutzen kann, steht eine Schlafzimmer voll mit gepäckstucke und ist unbenutzbar.

    MfG,

    Julius

    Woher soll hier im Forum jemand wissen, was da zu machen ist? Frag einen Nachbarn oder den Schlüsseldienst!

    Man hat mir gesagt dass das Schloss erstezen Einbruch ist.
    Meine Nachbarn haben doch nicht den Schlussel von meinem Abstellraum?

    Habe ich Recht an eine Mietmindrung?

    MfG,

    Julius

    Sehr geerhte Damen und Herren,

    ich miete seit 1.5 Monate eine Wohnung aber ich habe noch kein Kellerschlussel bekommen.
    Ich habe den Eigentummer verschiedene Malen kontaktiert, er sagt immer das er das klären geht aber nichts passiert.
    Ich habe ihm vor wenige wochen sebst ein einwurf-einschreiben geschickt.

    Was kann ich machen?

    MfG,

    Julius

    Hallo,

    Ich habe ein Untermietvertrag (befrist, 5 Monate) geschlossen: einseitig unterschrieben, gescanned und ge-emailed. Die Untermieterin hat denn den Mietvertrag unterschrieben zurück gesendet per email.

    Danach kundigt sie den Vertrag.

    Habe ich recht an eine Schadenersatz und wieviel?

    MfG,

    Julius

    Das Einwurf-Einschreiben habe ich gesendet.

    Ich habe noch kein Briefkastenschlüssel und Kellerschlüssel bekommen. Deswegen kann ich eine Schlafzimmer nicht benutzen.

    Ich habe den Hausmeister angerufen und gefragt ob Sie mir den Telephonnummer des Eigentummers wissen lassen können.

    Denn habe ich einen Telefonnummer von einer Hausverwaltungsfirma bekommen. Diese haben nie vom dieses Vermieters gehört und haben auch kein Objekt in der Straße wo ich wohne.

    Was kann ich tun? Sind Mietvertrage in Deutschland registriert?

    MfG,

    JC

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