Guten Tag zusammen
Ich wollte mal fragen, ob ein Vermieter seinen Mietern einen Mindestverbrauch an warmem Wasser vorschreiben darf?
Hintergrund ist der aktuelle Legionellenhype. Entnahmen ergaben keine Legionellengefahr. Also kein Problem mit Legionellen. Als vorbeugende Maßnahme scheinen jetzt viele Vermieter Klauseln an bestehende Mietverträge anhängen zu wollen, die den Mieter verpflichten mehrmals pro Woche für mehrere Minuten heisses Wasser durch die Leitungen laufen zu lassen.
Ob dies ohnehin durch Duschen o.ä. geschieht sei mal irrelevant. Es ist ein Unterschied zwischen Pflicht und "üblich".
Schon alleine bei einem Urlaub ist so etwas nicht einhaltbar. Und auch sonst würde es mich wundern, wenn es einem Mieter vorschreibbar ist, dass er unbegründet hohe Extrakosten auf sich nehmen muss. Denn angenommen jemand duscht am Arbeitsplatz oder im Fitnessstudio oder beim Partner, dann müsste er grundlos (gibt ja keine Legionellen) Energie, Wasser und damit Geld verschwenden.
Ist es möglich einen Mieter nachträglich dazu zu verpflichten?