Legionellen: Verbrauchspflicht?

  • Guten Tag zusammen

    Ich wollte mal fragen, ob ein Vermieter seinen Mietern einen Mindestverbrauch an warmem Wasser vorschreiben darf?

    Hintergrund ist der aktuelle Legionellenhype. Entnahmen ergaben keine Legionellengefahr. Also kein Problem mit Legionellen. Als vorbeugende Maßnahme scheinen jetzt viele Vermieter Klauseln an bestehende Mietverträge anhängen zu wollen, die den Mieter verpflichten mehrmals pro Woche für mehrere Minuten heisses Wasser durch die Leitungen laufen zu lassen.
    Ob dies ohnehin durch Duschen o.ä. geschieht sei mal irrelevant. Es ist ein Unterschied zwischen Pflicht und "üblich".

    Schon alleine bei einem Urlaub ist so etwas nicht einhaltbar. Und auch sonst würde es mich wundern, wenn es einem Mieter vorschreibbar ist, dass er unbegründet hohe Extrakosten auf sich nehmen muss. Denn angenommen jemand duscht am Arbeitsplatz oder im Fitnessstudio oder beim Partner, dann müsste er grundlos (gibt ja keine Legionellen) Energie, Wasser und damit Geld verschwenden.

    Ist es möglich einen Mieter nachträglich dazu zu verpflichten?

  • 60° kommen in der Wohnung nicht an. Sprich die Abnahmetemperatur ist niedriger. Und wenn man im Urlaub, Dienstreise o.ä. wäre, würde das Wasser in den Leitungen ohnehin auf Raumtemperatur fallen. Insofern bin ich nicht sicher, ob das relevant ist.

    Ignorieren ist immer gefährlich. Ich hatte gehofft, dass es eventuell eine Rechtsprechung gibt, die einen vergleichbaren Fall betrifft. Mir fällt nur ein, dass ein Mieter nicht gezwungen werden kann zu heizen, sondern lediglich dazu verpflichtet ist die Heizung auf einer Stellung zu haben, die ein Einfrieren verhindert.

    Aber an sich, da es nie Legionellen gab, ist das aktuelle Nutzungsverhalten eigentlich als adequat erwiesen. Nur eine rechtliche Untermauerung wäre halt gut. Denn man möchte sich nicht haftbar oder kündbar machen.

    Ist es überhaupt erlaubt eine neue Mietklausel nachzureichen? Wenn ja, ändert das in irgendeiner Weise die Rechte des Mieters? Also darf er beispielsweise auf einen kompletten Neuvertrag zu altem Preis bestehen oder gibt es für den Mieter dann nur "akzeptieren oder kündigen"?

  • offi:

    "60° kommen in der Wohnung nicht an. Sprich die Abnahmetemperatur ist niedriger."
    - Ist normal. Hauptsache, dass in der Heizungsanlage die 60° erreicht werden.

    "Und wenn man im Urlaub, Dienstreise o.ä. wäre, würde das Wasser in den Leitungen ohnehin auf Raumtemperatur fallen."
    - ... und der mitdenkende Bewohner lässt nach der Rückkehr das (Warm)wasser ja sowieso erst mal laufen bis es mindestens warm ist.

    "Ignorieren ist immer gefährlich. Ich hatte gehofft, dass es eventuell eine Rechtsprechung gibt"
    - Hier bzw. mir nicht bekannt. Vielleicht hilft die Suchmaschine Deines geringsten Misstrauens weiter.

    "Ist es überhaupt erlaubt eine neue Mietklausel nachzureichen?"
    - Ja, wenn beide Parteien rechtsgültig unterschreiben (dürfte eigentlich einleuchten, oder?).

    "Wenn ja, ändert das in irgendeiner Weise die Rechte des Mieters?"
    - Kommt auf den Inhalt der Klausel an.

    "Also darf er beispielsweise auf einen kompletten Neuvertrag zu altem Preis bestehen oder gibt es für den Mieter dann nur "akzeptieren oder kündigen"?"
    - Bestehen kann jeder auf allem, nur rechtssicher durchsetzen nicht.

  • 60° kommen in der Wohnung nicht an. Sprich die Abnahmetemperatur ist niedriger. Und wenn man im Urlaub, Dienstreise o.ä. wäre, würde das Wasser in den Leitungen ohnehin auf Raumtemperatur fallen. Insofern bin ich nicht sicher, ob das relevant ist.


    Das ist richtig. 60°C Aufbereitungstemperatur sorgen in erster Linie nur dafür, dass sich die Biester im Warmwasserspeicher nicht vermehren. Abgetötet würden sie z.B. erst ab 70°C. Diese (mindestens) 60°C sind vorgeschrieben.
    Im Leitungssystem jedoch kann durchaus Legionellen-Wohlfühltemperatur (25°-50°C) aufkommen - sowohl durch Abkühlung des Warmwassers als auch durch Erwärmung des Kaltwassers.

    Genau dieser Gefahr soll wohl das "verordnete Durchspülen" begegnen. Ob und wie sinnvoll das ist, sei hier mal dahingestellt. Das kann ja auch jeder vor dem Duschen (die größte Gefahr, wenn Legionellen im Wasser sind), gerne so halten.

    Nur eine rechtliche Untermauerung wäre halt gut.


    Genau! Aber wieso versuchst Du, die Beweislast umzukehren? Soll doch der Vermieter die Gesetze aufzeigen, die Euch möglicherweise beide zur Ergänzung des Mietvertrags zwingen könnten.

    Ist es überhaupt erlaubt eine neue Mietklausel nachzureichen? Wenn ja, ändert das in irgendeiner Weise die Rechte des Mieters? Also darf er beispielsweise auf einen kompletten Neuvertrag zu altem Preis bestehen oder gibt es für den Mieter dann nur "akzeptieren oder kündigen"?


    Bei einem neuen Mietvertrag muss der alte von einer Seite wirksam gekündigt (und dadurch beendet) oder von beiden Seiten einvernehmlich aufgehoben worden sein. Das geht also auch nicht so leicht (bei Kündigungsversuch seitens des Vermieters) bzw. auch gar nicht ohne Dich (bei Aufhebungsvertrag).

    Ein Mietvertrag ist kein Diktat eines Vertragspartners, sondern eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen beiden Vertragspartnern. Eure Vereinbarung steht schon auf dem Papier (der Mietvertrag). Eine einseitige Veränderung ist in der Regel nicht möglich.

    Sollte es jedoch zu einer vom Vermieter gewünschten Änderung eine Zustimmungspflicht des Mieters geben, sollte der Vermieter die rechtlichen Grundlagen dafür schon benennen können. Sollte es also irgendwo für bestimmte Inhalte gestattet sein, einen Mietvertrag einseitig zu ändern, so wird das in irgendwelchen Gesetzen oder Urteilen stehen, aus denen man das entnehmen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. April 2014 um 15:08)

  • Vielen lieben Dank euch allen :)

    Als Wissenschaftler bin ich immer gerne mit Fakten ausgestattet, wenn es in eine Diskussion geht. Und zu sagen "ich glaube nicht, dass Ihr Vorhaben rechtskonform ist", ist natürlich eher suboptimal ;)

    Aber ihr habt natürlich Recht. Die Beweislast liegt dann wohl in diesem Fall nicht bei mir, sondern dem Vermieter. Sprich ich kann ohne Gefahr der Kündigung o.ä. dazu auffordern, die Rechtskonformität zu beweisen.

    Man möchte sich ja immer gut mit dem Vermieter halten. Leider machen es einem manche Vermieter echt schwer mit solchen Forderungen.
    So wie bestimmt manche Mieter es den VErmietern schwer machen.

    Schade, dass oftmals die guten verkannt werden aufgrund der vielen schlechten Beispiele :(

  • Und zu sagen "ich glaube nicht, dass Ihr Vorhaben rechtskonform ist", ist natürlich eher suboptimal ;)


    Er kann viel verlangen und Du viel (nicht) glauben, wenn der Tag lang ist. Sein Verlangen muss er begründen und ggf. rechtlich durchsetzen können. Dein Glaube dagegen ist frei. Um das zu vertreten, ist ein "unterhalb des Optimums" völlig ausreichend. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. April 2014 um 15:59)

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