Neue Spülmaschine defekt - keine vertragliche Regelung

  • Hallo,
    ich bin "Vermiet-Laie", da ich meine Wohnung lediglich für 1 Jahr untervermietet hatte, möbliert.
    Da ich in dem Vertrag nicht jedes Möbelstück oder Küchengerät aufgelistet hatte und eine Mitbenutzung der Geräte vereinbart wurde, bräuchte ich nun Rat, wie es sich mit der neu gekauften (1 Jahr alten) Spülmaschine verhält, die jetzt kaputt ist.
    Der Mieter spricht von Verschleiß, allerdings ist es ein sehr gutes Produkt und wie geschrieben erst 1 Jahr alt. Eine vertragliche Regelung die Spülmaschine betreffend gibt es nicht.
    Habe ich dennoch ein Recht darauf, den Schaden beheben zu lassen, etwas von der Kaution einzubehalten oder bleibt mir nur, auf Kulanz zu hoffen?
    Danke, Tanja

  • 1. Es dürfte nach einem Jahr bei einem Neugerät noch die Garantie greifen.

    2. Wenn Sie Mitbenutzung vereinbart haben, gehört das nicht zum Mietrecht, sondern ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Hier kommt es also auf den Inhalt der Vereinbarung an, welche nur Sie kennen.

  • Hallo Tanja,

    "bräuchte ich nun Rat, wie es sich mit der neu gekauften (1 Jahr alten) Spülmaschine verhält, die jetzt kaputt ist."
    - Da solltest Du Dich sofort an den deren Lieferanten wenden.

    "Habe ich dennoch ein Recht darauf, den Schaden beheben zu lassen,"
    - Antwort wie vor.

    "etwas von der Kaution einzubehalten oder bleibt mir nur, auf Kulanz zu hoffen?"
    - Zunächst wieder erst mal Antwort wie vor.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!