Hallo,
ich bin "Vermiet-Laie", da ich meine Wohnung lediglich für 1 Jahr untervermietet hatte, möbliert.
Da ich in dem Vertrag nicht jedes Möbelstück oder Küchengerät aufgelistet hatte und eine Mitbenutzung der Geräte vereinbart wurde, bräuchte ich nun Rat, wie es sich mit der neu gekauften (1 Jahr alten) Spülmaschine verhält, die jetzt kaputt ist.
Der Mieter spricht von Verschleiß, allerdings ist es ein sehr gutes Produkt und wie geschrieben erst 1 Jahr alt. Eine vertragliche Regelung die Spülmaschine betreffend gibt es nicht.
Habe ich dennoch ein Recht darauf, den Schaden beheben zu lassen, etwas von der Kaution einzubehalten oder bleibt mir nur, auf Kulanz zu hoffen?
Danke, Tanja