Weiß nicht ob ich hier richtig bin

  • Servus liebe Mituser,

    ich hab ein Riesenproblem mit meinen Vermietern. (wer hat das hier nicht^^)

    Ich bin vor 4 Monaten kurzfristig (Trennung) in eine kleine Einliegerwohnung (30 qm) bei Bekannten gezogen. Diese haben das Haus gemietet und mit mir einen Untermietvertrag abgeschlossen. Bei der Mietforderung von 375 €(all inclu) wurde mir zwar kurz schlecht (leben auf nem Dorf und die Mietpreise sind hier niedriger pro qm) aber da ich diese Menschen glaubte zu kennen und ich ne Wohnung brauchte hab ich eingewilligt. Jetzt fängt der Stress an. Erstens fehlt mir seit Einzug der Wasseranschluss in meiner Küche (seit 15.12.). Vermieter sagen das sich IHR Vermieter drum kümmern muss, der sagt aber das ich ja den Vertrag mit seiner Mietpartei abgeschlossen habe, er folglich damit nix am Hut hat. Desweiteren hat meine Vermieterin anscheinend ganze Besuchergruppen durch meine Wohnung geschleust wärend ich arbeiten war, öffnete meine Post etc etc. Eskaliert ist das ganze dann als ich morgens mal das Badezimmerlicht angelassen hatte. Kam 2 Tage später heim, mein Strom war abgestellt und ich hatte eine "Abmahnung" im Briefkasten. Ich arbeite als Logistiker und es kommt vor das ich mal 2-3 Tage nicht da bin. Begründet haben sie das mit den Worten: Wenn ich in der Wohnung ein "Gasleck" hätte dann würde das eingeschaltete Licht ja dazu führen das denen die Bude unterm Hintern explodiert. (In Hollywood möglich, hier eher unwahrscheinlich) Das mir mein Essen in Kühl und Gefrierschrank vergammelt ist, war denen zb total egal und wer weiß was heutzutage zb nen Kilo Schweinelende kostet fragt sich natürlich was alles drin war (Einkauf für ca 160€).
    Desweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe^^

    Nun zu meinen Fragen: Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)

    Dürfen die das alles??

    Was kann ich tun?

    Hoffe das mir jemand diesbezüglich ein paar Ratschläge geben kann.

    lg
    Wyv

  • Zitat

    Desweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe^^

    Das eine (die 25 €) hat mit dem anderen (der Kündigung) nichts zu tun. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muß der Vertragspartner nicht anerkennen.


    Zitat

    Nun zu meinen Fragen: Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)

    Jein. Aber auf jeden Fall die Miete mindern. Um wie viel frag Tante Googel oder besser einen Fachanwalt.

    Zitat

    Was kann ich tun?

    Einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken das Strom und Wasser sofort wieder angestellt werden und den Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

    Zu wann hast Du denn gekündigt?

  • Hey anitari,

    also gekündigt habe ich fristerecht zum 15.06. da ich 3 monate kündigungsfrist hab. schlafe aber schon ne woche woanders da ich immer wenn ich mich der wohnung auch nur nähere von meinen vermietern abgefangen werde und die mir dann die taschen vollheulen was für ein schlechter mensch ich doch bin. wie kann ich es auch wagen nen wasseranschluss in der küche haben zu wollen...

  • Zitat

    also gekündigt habe ich fristerecht zum 15.06. da ich 3 monate kündigungsfrist hab.

    Man kann nur zum Monatsende Kündigen. Also zum 30.6.

    Das ergibt aber automatisch zum nächstmöglichen Termin.

    War denn bei Einzug ein Wasseranschluß in der Küche bzw. wurde ein solcher vertraglich zugesichert?

    Wenn beides nicht gilt gemietet wie gesehen.


  • Erstens fehlt mir seit Einzug der Wasseranschluss in meiner Küche (seit 15.12.).


    Das haben Sie bei Abschluß des Mietvertrages so akzeptiert und können im Nachhinein keine Ansprüche stellen. Ein Wasseranschluß in der Küche ist zwar heute üblich, ist aber nicht vorgeschrieben. Lediglich eine Möglichkeit der Entnahme von Wasser ist zur Verfügung zu stellen. Die Verantwortlichkeit ist damit gegenstandlos.

    Zitat

    Desweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe.

    Wie schon gesagt, eine Kündigung bedarf keiner Anerkennung, aber nur wenn diese den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    Ordnen Sie Ihre Gedanken. Sie haben schon gekündigt und fragen nun ob man fristlos kündigen kann.


    Zitat

    Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)


    Eine fristlose Kündigung ist nicht gerechtfertigt.

    Zitat

    Dürfen die das alles??


    Nein, dürfen Sie nicht. Sie können Anzeige wegen Hausfriedenbruch stellen, Wasser und Strom durch gerichtliche Verfügung wiederherstellen lassen.

    Zitat

    Was kann ich tun?


    Ordentlich kündigen!

  • Hallo Wyverx,

    nun auch noch meinen Senf dazu:

    "ich hab ein Riesenproblem mit meinen Vermietern. (wer hat das hier nicht^^)"
    - Ich bzw. wir bspw...., weder als M noch als VM, aber das ist hier nicht Thema.

    "Erstens fehlt mir seit Einzug der Wasseranschluss in meiner Küche (seit 15.12.)."
    - Der komplette Wasseranschluss oder nur eine leere Leitung vorhanden?

    "Vermieter sagen das sich IHR Vermieter drum kümmern muss, der sagt aber das ich ja den Vertrag mit seiner Mietpartei abgeschlossen habe, er folglich damit nix am Hut hat."
    Der Hauptvermieter hat recht.

    "Desweiteren hat meine Vermieterin anscheinend ganze Besuchergruppen durch meine Wohnung geschleust wärend ich arbeiten war,"
    - Hausfriedensbruch ist eine Straftat gem. §123 StGB.

    "öffnete meine Post"
    - Ist eine Straftat gem. §202 StGB.

    "Eskaliert ist das ganze dann als ich morgens mal das Badezimmerlicht angelassen hatte. Kam 2 Tage später heim, mein Strom war abgestellt"
    - Dürfte ebenfalls eine Straftat sein.

    "Desweiteren erkennen sie meine Kündigung nicht an, wei ich mir vor Monaten mal 25 € bei denen geliehen habund sie noch nicht zurückgegeben habe^^"
    - War da nicht noch der umgefallene Sack Reis in China?

    "Nun zu meinen Fragen: Kann ich die Wohnung fristlos kündigen? (weil kein Wasser etc)"
    - M.E. nein.
    Aber Achtung! Hast Du nachweislich ordnungsgemäss gekündigt? HEUTE Nachmittag läuft der Termin ab für den 30.06.2014

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