Verursacher von Schimmelbefall ermittelbar?

  • Hallo,

    ich weiß, das ganze ist etwas hypothetisch, aber ich hoffe, mich kann hier trotzdem jemand über die Rechtslage aufklären - ich habe beobachtet, dass eine meiner aktuellen Mietparteien sehr "schimmelfördernd" lüftet (stundenlang steht das Fenster auf Kipp, das war auch im Winter der Fall). Ich habe die Mieter schon gebeten, anders zu lüften, aber zwingen kann ich sie ja nicht.
    Diese Mieter ziehen nun bald aus und generell darf ich die Kaution ja etwa 6 Monate einbehalten; dies würde ich auch gern in Anspruch nehmen, um davon die eventuelle Schimmelentfernung zu bezahlen.
    Was aber, wenn nun im Anschluss oder kurze Zeit später direkt neue Mieter die Wohnung beziehen und erst dann Schimmel auftaucht? Dann ist ja gar nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar, wer nun den Schimmelbefall "verursacht" hat, oder? Wie geht man in so einem Fall vor? Wie gesagt, der Fall ist (noch) nicht eingetreten, aber ich möchte gar nicht erst den Ärger an der Backe haben ;)

    Danke!

  • Wenn bei Auszug des jetzigen Mieters kein Schimmel da ist, dann ist keiner da. Zur Schimmelbildung gehört eine den Raum- und Wandtemperaturen entsprechend zu hohe Luftfeuchtigkeit. Wenn es diese (zu) hohe Luftfeuchtigkeit beim jetzigen Mieter nicht gegeben hat, könntest Du bis zum Sankt-Nimmerlein-Tag auf Schimmel warten.

    Sobald der jetzige Mieter ausgezogen ist, hat er es ja nicht mehr in der Hand, wie Du oder ein Nachmieter mit der Wohnung umgehen.

    Stell Dir vor, der Nachmieter lüftet gar nicht, heizt nur wenig und trocknet ständig die Wäsche in der Wohnung. Das was dann irgendwann (vielleicht recht schnell) kommt, kannst Du nicht dem Vormieter anlasten.

  • Was aber, wenn nun im Anschluss oder kurze Zeit später direkt neue Mieter die Wohnung beziehen und erst dann Schimmel auftaucht? Dann ist ja gar nicht mehr zweifelsfrei nachweisbar, wer nun den Schimmelbefall "verursacht" hat, oder? Wie geht man in so einem Fall vor? Wie gesagt, der Fall ist (noch) nicht eingetreten, aber ich möchte gar nicht erst den Ärger an der Backe haben ;)


    Dann sollteste zur Schlussabnahme noch einen Sachverständigen mitbringen. Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an.

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