Moin zusammen,
ich weiß die Frage wurde hier in den letzten Jahren schon mehrfach gestellt, allerdings nie beantwortet (was meistens mehr am Fragesteller lag, der irgendwann nicht mehr reagierte. Schade eigentlich). So mach ich also nochmal das Thema auf:
Wir haben eine Wohnung mit Raufasertapeten in allen Zimmern übernommen (steht auch so im Übergabeprotokoll). Zumindest in einem Zimmer wollen wir aber die Tapete entfernen und direkt auf die Wand streichen.
Allerdings stellt sich uns jetzt die Frage ob der Vermieter fordern kann, dass wir bei Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen und tapezieren.
Im Mietvertrag lässt sich dazu nicht allzu viel finden (es handelt sich um einen so genannten "Hamburger Mietvertrag für Wohnraum"):
Unter "§ 17 Instandhaltung der Mieträume" findet sich der Hinweis auf Durchführung von Schönheitsreperaturen und der Satz "Demgemäß sind die Mieträume zm Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreperaturen durchgeführt hätte." Hat aber ja nichts mit Tapete oder Nicht-Tapete zu tun.
Und der "§ 27 Beendigung des Mietverhältnisses": "Vom Mieter entfernte Ausstattungen hat er in gebrauchsfähigem Zustand wiederherzustellen" kann eigentlich auch nicht auf Tapeten angewandt werden, oder?
Das sind die einzigen zwei Sätze, die ich im MV finde, die sich überhaupt mit dem Zustand der Wohnung bei Auszug beschäftigen.
Andererseits steht ja auch nicht alles, was interessant dazu ist, en detail im Mietvertrag, oder? Unser letzter Vermieter meinte z.B. er würde keine in unterschiedlichen Farben gestrichenen Wände (in einem Zimmer) abnehmen.
Dahingehend wäre auch die Frage interessant wie es sich mit einem Zimmer verhält, dessen Wände zwar alle in der selben Farbe gestrichen sind, aber nur 3 von 4 Wänden tapeziert sind...
Danke schon mal für eure Hilfe!
Viele Grüße,
Martin