Folgender Sachverhalt:
Ich wohne zur Untermiete bei meinem Onkel.
Ich möchte gerne aus persönlichen und zwischenmenschlichen Gründen so schnell wie möglich ausziehen.
Mir stellt sich nun nur die Frage nach dem Zeitpunkt und ob ich kündigen muss.
Der Untermietvertrag wurde befristet für die Zeit vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014.
Die Begründung für die Befristung wurde nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten, war mir aber vor Beginn des Mietverhältnisses bekannt. Befristung wurde deshalb gewählt, da die Untervermietungserlaubnis von der Wohnungsgesellschaft immer nur für 12 Monate erteilt wird.
Da die Begründung für die Befristung nicht schriftlich festgehalten wurde ist diese eigentlich hinfällig und es ergibt sich ein unbefristeter Mietvertrag, oder irre ich da?
Mein Onkel wohnt mit in der Wohnung.
Küche und Bad nutzen wir gemeinsam und sind komplett von ihm eingerichtet und möbliert.
In meinem Zimmer habe ich lediglich Gardinen und einen Schreibtisch von ihm. Couch/Bett und Schränke sind meine.
Gilt die Befristung des Mietvertrags und ich kann zum 31.05.2014 ausziehen?
Ist die Befristung ungültig und ich müsste mit 3-monats Frist bis zum 03.04.2014 wirksam zum 30.06.2014 kündigen?
Oder gilt hier auf Grund der (teilweise) möblierten Wohnung/Zimmer, die verkürzte Kündigungsfrist gem. §573c Abs. 3 BGB und ich könnte jeden Monat bis zum 15. fristgerecht zum Ende des jeweiligen Monats kündigen?