In einem vom Onkel 1. möblierten Zimmer, 2. allein in der vom Onkel 3. selbst bewohnten Wohnung?
Wenn ja muß die Befristung nicht begründet werden. Sprich sie wäre rechtens.
Trifft nur einer der 3 o. g. Punkte nicht zu wäre eine Befristung ohne eines von 3 anerkannten Gründen unwirksam und Du könntest jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist, falls vertraglich keine kürzere vereinbart wurde, kündigen. Wäre jetzt, wenn Deine Kündigung spätestens Übermorgen beim Vermieter (Onkel) ist, zum 30.6.14 möglich.
Kommt drauf welche Möbel und ob vertraglich möbliert festgehalten wurde.
Allerdings würde das zu Deinem Nachteil sein. Siehe oben.
Hatte ich doch aber schon geschrieben.
Mein Onkel ist Hauptmieter und wohnt schon lange in der Wohnung.
Ich habe ein Zimmer bekommen in dem lediglich Gardinen und ein Schreibtisch vorhanden waren.
Couch=Bett, Schränke sind meine. Der Rest der Wohnung ist komplett von ihm eingerichtet.
Küche/Bad/Flur nutzen wir zusammen und sind auch im Mietvertrag mit aufgenommen.
Wohnzimmer kann auch mitbenutzt werden, steht abe rnicht im Mietvertrag.
Von Möblierung steht im Mietvertrag gar nichts.
Also Frist ungültig und 3 Monate Kündigungsfrist, anstatt Auszug zum 31.05?!
Da aber Anfang und Ende des (Unter-)Mietverhältnisses vertraglich klar definiert sind, braucht m.E. nichts mehr doppeltgemoppelt zu werden. Es endet automatisch mit dem 31.05.
Anscheinend eben nicht.
Wird ein Mietvertrag befristet muss der Grund für die Befristung schriftlich mitgeteilt werden, sonst ist diese unwirksam.
Da ich nichts schriftliches habe, ist die Befristung ungültig und ich habe einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist.