Beiträge von MaxMuster83

    In einem vom Onkel 1. möblierten Zimmer, 2. allein in der vom Onkel 3. selbst bewohnten Wohnung?

    Wenn ja muß die Befristung nicht begründet werden. Sprich sie wäre rechtens.

    Trifft nur einer der 3 o. g. Punkte nicht zu wäre eine Befristung ohne eines von 3 anerkannten Gründen unwirksam und Du könntest jeder Zeit mit der gesetzlichen Frist, falls vertraglich keine kürzere vereinbart wurde, kündigen. Wäre jetzt, wenn Deine Kündigung spätestens Übermorgen beim Vermieter (Onkel) ist, zum 30.6.14 möglich.

    Kommt drauf welche Möbel und ob vertraglich möbliert festgehalten wurde.

    Allerdings würde das zu Deinem Nachteil sein. Siehe oben.


    Hatte ich doch aber schon geschrieben.
    Mein Onkel ist Hauptmieter und wohnt schon lange in der Wohnung.
    Ich habe ein Zimmer bekommen in dem lediglich Gardinen und ein Schreibtisch vorhanden waren.
    Couch=Bett, Schränke sind meine. Der Rest der Wohnung ist komplett von ihm eingerichtet.
    Küche/Bad/Flur nutzen wir zusammen und sind auch im Mietvertrag mit aufgenommen.
    Wohnzimmer kann auch mitbenutzt werden, steht abe rnicht im Mietvertrag.
    Von Möblierung steht im Mietvertrag gar nichts.

    Also Frist ungültig und 3 Monate Kündigungsfrist, anstatt Auszug zum 31.05?!

    Da aber Anfang und Ende des (Unter-)Mietverhältnisses vertraglich klar definiert sind, braucht m.E. nichts mehr doppeltgemoppelt zu werden. Es endet automatisch mit dem 31.05.

    Anscheinend eben nicht.
    Wird ein Mietvertrag befristet muss der Grund für die Befristung schriftlich mitgeteilt werden, sonst ist diese unwirksam.
    Da ich nichts schriftliches habe, ist die Befristung ungültig und ich habe einen unbefristeten Mietvertrag mit 3 Monaten Kündigungsfrist.

    Folgender Sachverhalt:

    Ich wohne zur Untermiete bei meinem Onkel.
    Ich möchte gerne aus persönlichen und zwischenmenschlichen Gründen so schnell wie möglich ausziehen.
    Mir stellt sich nun nur die Frage nach dem Zeitpunkt und ob ich kündigen muss.

    Der Untermietvertrag wurde befristet für die Zeit vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014.
    Die Begründung für die Befristung wurde nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten, war mir aber vor Beginn des Mietverhältnisses bekannt. Befristung wurde deshalb gewählt, da die Untervermietungserlaubnis von der Wohnungsgesellschaft immer nur für 12 Monate erteilt wird.

    Da die Begründung für die Befristung nicht schriftlich festgehalten wurde ist diese eigentlich hinfällig und es ergibt sich ein unbefristeter Mietvertrag, oder irre ich da?

    Mein Onkel wohnt mit in der Wohnung.
    Küche und Bad nutzen wir gemeinsam und sind komplett von ihm eingerichtet und möbliert.
    In meinem Zimmer habe ich lediglich Gardinen und einen Schreibtisch von ihm. Couch/Bett und Schränke sind meine.


    Gilt die Befristung des Mietvertrags und ich kann zum 31.05.2014 ausziehen?

    Ist die Befristung ungültig und ich müsste mit 3-monats Frist bis zum 03.04.2014 wirksam zum 30.06.2014 kündigen?

    Oder gilt hier auf Grund der (teilweise) möblierten Wohnung/Zimmer, die verkürzte Kündigungsfrist gem. §573c Abs. 3 BGB und ich könnte jeden Monat bis zum 15. fristgerecht zum Ende des jeweiligen Monats kündigen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!