Sonderkündigungsrecht bei wirtschaftlicher Verschlechterung möglich?

  • Hallo zusammen,
    ich habe ein großes Anliegen. Wir haben eine Wohnung gemietet und haben für insgesamt 2 Jahre ein Kündigungsausschluss vereinbart, welches jetzt noch 1 Jahr gilt.
    Jetzt trenne ich mich von meinem Mann, der auch im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist. Hinzukommt, dass mein Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Jede Mietpartei könnte alleine die Miete überhaupt nicht stemmen. Haben wir nun die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Ich habe irgendwo mal gelesen: (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    Greift das hierzu?
    Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal

  • Zitat

    Greift das hierzu?

    Nein.

    Ihr habt aber die Möglichkeit Hilfe in Form von z. B. Wohngeld zu beantragen.

    Weitere Möglichkeit mit dem VM reden und versuchen Nachmieter vorschlagen zu dürfen.

    Das Dein Mann auszieht entbindet ihn nicht von seinen vertraglichen Pflichten.

    So nebenbei, mal angenommen Ihr könntet fristlos kündigen, wo wollt Ihr denn von jetzt auf gleich hin?

    Zitat

    Sonderkündigungsrecht bei wirtschaftlicher Verschlechterung möglich?
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Ich stell mir gerade vor das ginge wirklich.:rolleyes:

  • danke für die Antwort. Wir hätten die Möglichkeit, irgendwo unter zu kommen. Wohngeld beantragen? Wir zahlen derzeit 1600,00 Euro Warmmiete + am ende des Jahres Zuzahlung für den Hausmeister = knapp 2000,00 Euro. Zusammen war das stemmbar aber mit meinem Jobverlust (hab vorher gut verdient) ist das nicht möglich. und ich glaube, dass Wohngeld nicht so hoch gezahlt wird. Ich könnte eine Wohnung für die Hälfte warm bekommen (hab noch 2 Kinder).
    Außdem haben wir kein gutes Verhältnis mit unserem Vermieter. Er hat schon die anderen Hausparteien wegen diversen Dingen verklagt. (ist nicht besonders fair).
    Ich würde ja auch einer gesetzlichen Kündigungsfrist zustimmen und einen Nachmieter finden. Aber wenn ich aufgrund dieser Thematik kein Gesetzespunkt habe, auf den ich mich beziehen kann weiss ich auch nicht weiter:-(

  • Zitat

    ich glaube, dass Wohngeld nicht so hoch gezahlt wird

    Vorübergehend sicher. Also beantragen.

    Die gesetzliche Kündigungsfrist ändert sich ja nicht. Nur der Zeitpunkt ab oder zu dem das erstmals möglich ist.

    Was genau/wörtlich steht denn in der Kündigungsverzichtsklausel?

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