danke für die Antwort. Wir hätten die Möglichkeit, irgendwo unter zu kommen. Wohngeld beantragen? Wir zahlen derzeit 1600,00 Euro Warmmiete + am ende des Jahres Zuzahlung für den Hausmeister = knapp 2000,00 Euro. Zusammen war das stemmbar aber mit meinem Jobverlust (hab vorher gut verdient) ist das nicht möglich. und ich glaube, dass Wohngeld nicht so hoch gezahlt wird. Ich könnte eine Wohnung für die Hälfte warm bekommen (hab noch 2 Kinder).
Außdem haben wir kein gutes Verhältnis mit unserem Vermieter. Er hat schon die anderen Hausparteien wegen diversen Dingen verklagt. (ist nicht besonders fair).
Ich würde ja auch einer gesetzlichen Kündigungsfrist zustimmen und einen Nachmieter finden. Aber wenn ich aufgrund dieser Thematik kein Gesetzespunkt habe, auf den ich mich beziehen kann weiss ich auch nicht weiter:-(
Beiträge von blume12
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Hallo zusammen,
ich habe ein großes Anliegen. Wir haben eine Wohnung gemietet und haben für insgesamt 2 Jahre ein Kündigungsausschluss vereinbart, welches jetzt noch 1 Jahr gilt.
Jetzt trenne ich mich von meinem Mann, der auch im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist. Hinzukommt, dass mein Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Jede Mietpartei könnte alleine die Miete überhaupt nicht stemmen. Haben wir nun die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen? Ich habe irgendwo mal gelesen: (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Greift das hierzu?
Freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal -
Kolinum: so würde ich das auch sehen. Aber scheinbar sehr schwieriger Sachverhalt:-)
Schon mal vielen Dank für die vielen Beiträge von euch allen, hilft uns sehr. -
Hallo anitari,
Danke für die Infos. Es ist in der Tat ein neuer Gedanke, dass der Fahrradschuppen nicht gemietet, sondern nur genutzt werden darf. Aber bei der Räumung wäre das ja dann eine Nichteinhaltung des Vertrages. Und würde es dann bedeuten, dass der Mietvertrag, trotz Kündigungsausschuss, vorzeitig gekündigt werden darf?
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Hallo,
Sonderk
Siehe die Infos im Link. Oder geht das doch nicht so einfach, vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen? -
Und was ist mit der Möglichkeit, dass der Vermieter Gebrauch von dem Sonderkündigungsrecht macht? Er würde ja rein theoretisch wirtschaftlich besser da stehen wenn er das Nebengebäude verkauft als uns einen Raum davon an uns vermietet.
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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: wir mieten eine Wohnung und im Mietvertrag steht drin, dass wir in dem vorhandenen Nebengebäude den "Fahrradschuppen" mit benutzen dürfen. Der Mietvertrag sieht außerdem einen 2-jährigen Kündigungsausschluss vor. Jetzt wird dieses Nebengebäude samt Fahrradschuppen verkauft. Der neue Eigentümer benötigt den Raum für seine Zwecke. Jetzt die Frage: Müssen wir überhaupt den Raum leeren? Immerhin gibt es einen Kündigungsausschluß für eine gewisse Zeit. Danke schon mal für die Infos:-)
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