Miete und Nebenkostenerhöhung,

  • Habe heute eine Mieterhöhung für unsere Wohnung von 75,43qm erhalten. Die Miete soll zukünftig um 61,49 Euro angehoben werden.Dies wäre eine Erhöhung um 20%. Soviel mir bekannt ist kann man die Miete nur um 10 % erhöhen.
    Gleichzeitig wurden die Nebenkosten von 87.00 Euro auf 187.- Euro angehoben, was aber in dem Schreiben nicht hervorgehoben wurde.
    das Schreiben bezieht sich hauptsächlich auf die Mieterhöhung mit Begründung der Erhöhung das der örtliche Mietspiegel sich zwischen 5,20 und 5,90 bewegen würde.daher wäre die Mieterhöhung Rechtens, da sie sich mt der qm Betrag von 4,89 noch unter dem örtlichen Mietspiegel befinden würde.

    Die Miete würde um 20 % angehoben und die nebenkosten um 220 %

    Ist das mietrechtlich gesehen in Ordnung?
    Ich soll das Schreiben unterschreiben und zurückschicken, was ich natürlich nicht tun werde.

    Um einige Antworten bezüglich mener Fragen wäre ich sehr dankbar.

    Freundliche Grüße
    Capitano15

    Einen großen Vorsprung im Leben hat,
    wer da schon handelt,
    wo die anderen noch reden.

    (John F. Kennedy)

  • Zitat

    Soviel mir bekannt ist kann man die Miete nur um 10 % erhöhen.

    Falsch bekannt. Die Kaltmiete darf innerhalb von 3 Jahren um 20 % erhöht werden. In bestimmten Regionen nur noch um 15 %.

    Allerdings muß das Mieterhöhungsverlangen formell korrekt sein.

    Wenn möglich bitte als Bild hochladen oder die wesentliche Textpassage wiedergeben.

    Zitat

    Die Miete würde um 20 % angehoben und die nebenkosten um 220 %

    Ist das mietrechtlich gesehen in Ordnung?

    Da Miete und Nebenkosten 2 paar Schuhe sind, sprich das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, ist das mietrechtlich in Ordnung.

  • Hallo Capitano15,

    was die Betriebskosten-Vorauszahlungen betrifft: Hast Du eine Jahresabrechnung erhalten, aufgrund deren die zukünftigen mtl. VZ errechnet worden sind?
    Denn eine Erhöhung um 220% ... *kopfkratz*

  • [QUOTE=Kolinum:

    "Die Betriebskosten können auf der Grundlage der letzten Abrechnung angepasst werden."
    - Wie ich bereits sagte.

    "Besonders bei Neubezug weichen oftmals die Werte erheblich ab."
    - .... weil der Vermeiter mit geringen Betriebskosten locken will...:cool:

  • Hallo Capitano15,

    was die Betriebskosten-Vorauszahlungen betrifft: Hast Du eine Jahresabrechnung erhalten, aufgrund deren die zukünftigen mtl. VZ errechnet worden sind?
    Denn eine Erhöhung um 220% ... *kopfkratz*

    Die letzte Abrechnung von 2012 wurde mit einer Nachzahlung von 143,60 deklariert, das kam abner dadurch weil eine Sonderaktion bezüglich des Garten 2012 erfolgt war. Im jahre 2013 ist dies Aktion nicht durchgeführt worden
    In dem Bescheid steht auch keine zukünftige Nebenkostenzahlung die ich leisten muss, sondern ist bei 87 Euro im Monat geblieben.
    Für 2013 wurde noch keine Nebenkostenaufstellung ausgehändigt, sondern nur mit der Mieterhöhung ein vermerk im Schreiben das ab Juno Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung in Höhe wie im ersten Beitrag zu leisten sind.

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    (John F. Kennedy)

  • Zitat

    Gleichzeitig wurden die Nebenkosten von 87.00 Euro auf 187.- Euro angehoben


    Das ginge theoretisch nur, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung von rund 1.000,- Euro ergeben hätte. Wenn dem nicht so ist, kann der Vermieter die monatliche Vorauszahlung nicht nach Gutsherrenart um diesen Betrag erhöhen.

  • Zitat

    Für 2013 wurde noch keine Nebenkostenaufstellung ausgehändigt, sondern nur mit der Mieterhöhung ein vermerk im Schreiben das ab Juno Mieterhöhung und Nebenkostenerhöhung in Höhe wie im ersten Beitrag zu leisten sind.

    Ich bat darum das Mieterhöhungsverlangen einzuscannen, zumindest aber den exakten Wortlaut einzustellen.

    Ist das so schwer?

    Erhöhung der NK seitens des VM geht nur nach korrekter Abrechnung und wenn diese eine Nachzahlung ergibt.

  • Ich bat darum das Mieterhöhungsverlangen einzuscannen, zumindest aber den exakten Wortlaut einzustellen.

    Ist das so schwer?

    Erhöhung der NK seitens des VM geht nur nach korrekter Abrechnung und wenn diese eine Nachzahlung ergibt.

    Ausgerechnet wenn man ihn mal braucht, ist der Scanner defekt.
    habe ein Foto gemacht und stelle es mal hier ein.

    Hoffe, das es Dir reicht und Du aus dem Foto einen Schluß ziehen kannst.

    Vielen dank im Voraus für Deine beantwortung.

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    (John F. Kennedy)

  • Dabei handelt es sich ausschließlich um eine Mieterhöhung der Kaltmiete gemäß § 558 BGB und sieht auf den 1. Blick OK aus.

    Mit der Erhöhung der Nebenkosten hat das nichts zu tun.

    Das ist eine andere Baustelle.

  • ... und die Betriebskosten-VZ-Erhöhung...?

    Die Betriebskostenerhöhung wurde so aufgeführt ohne Abrechnung und begründung.

    Ihre neue Miete beträgt damit ab 01.06.2014 368,93
    betriebskostenvorauszahlung 187,00
    heizkostenvorauszahlung 0,00
    --------

    Gesamtmiete 555,93Euro

    Ihre Zustimmungserklärung senden sie bitte bis zum 31.05.2014 an uns unterschrieben zurück.

    fazit: Die nebenkostenerhöhung wurde in dem Mieterhöhungsschreiben nur beifällig erwähnt bei der monatlichen zukünftigen Mietzahlung.
    keine Abrechnung und kein weiteres Eingehen weshalb auch die Nebenkosten so trastisch gestiegen sind.

    Apropo heizkosten werden von mir direkt an den versorgungsbetrieb mit einem monatlichen Abschlag extra bezahlt und spielen in der Nebenkostenabrechnug keine Rolle.

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    (John F. Kennedy)

    Einmal editiert, zuletzt von Capitano15 (28. März 2014 um 23:21)

  • Die nebenkostenerhöhung wurde in dem Mieterhöhungsschreiben nur beifällig erwähnt bei der monatlichen zukünftigen Mietzahlung.
    keine Abrechnung und kein weiteres Eingehen weshalb auch die Nebenkosten so trastisch gestiegen sind.


    Die "Rechtfertigung" wird dann sicher ein "Büroversehen" sein...

  • Die "Rechtfertigung" wird dann sicher ein "Büroversehen" sein...

    hallo berny, Guten Morgen.
    das nehme ich auch an das hier ein Versehen vorliegt und eine 1 zusätzlich eingefügt wurde.
    Denn der Betrag von 87,- Euro bestand ja, so das irrtümlich vieleicht eine 1 davorgesetzt wurde. Nur hätte der Zahlendreher auffallen müssen bei der Addierung der Gesamtmietezahlung.
    Na ja, einstweilen vielen Dank an die Expertenrunde hier. werde Montag den Vermieter in einem Formschreiben auffordern mir Unterlagen zur Überprüfung der Betriebskosten zukommen lassen, aus dem ersichtlich würde wie die zukünftige Nebenkostenpauschale
    rechnerisch zu Stande kommen würde.
    Werde Euch von der Antwort des Vermieter in Kenntniss setzen.
    An der eigentlichen Mieterhöhung werde ich wohl nicht vorbeikommen, werde aber in Zukunft mehr Reparaturarbeiten vom Vermieter machen lassen und nicht wie bisher selbst Hand anlegen.Dadurch werde ich wohl einen Ausgleich der Erhöhung schaffen können.

    Wünsche allen ein schönes sonniges Wochenende.

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    (John F. Kennedy)

    Einmal editiert, zuletzt von Capitano15 (29. März 2014 um 09:55)

  • Zitat

    Nebenkostenpauschale

    Wirklich Pauschale oder monatliche Vorauszahlungen?

    Bei Pauschale muß nämlich nicht abgerechnet werden und eine Erhöhung wäre nur möglich wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart ist.

    Über monatliche Vorauszahlungen allerdings muß der VM 1 x jährlich eine korrekte Abrechnung erstellen.

    Nur wenn sich daraus eine Nachzahlung ergibt dürfte er die Vorauszahlungen angemessen erhöhen.


    Zitat

    Ihre neue Miete beträgt damit ab 01.06.2014 368,93
    betriebskostenvorauszahlung 187,00
    heizkostenvorauszahlung 0,00
    --------

    Gesamtmiete 555,93Euro

    Für mich sieht auch nach einem Vertipperli aus. Wird sich am Montag sicher klären.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (29. März 2014 um 11:59)

  • Kein Vertipperli, habe heute eine Nachbaerin gefragt und die hat eine erhöhung von 150.- Euro monatlich.
    habe mir mal die Abrechnungen der letzten Jahre angeschaut.Die Abrechnung von 2012, in der ich 143,95 nachzahlen musste, ist mir zwei neue Posten in der Abrechnung aufgefallen und zwar,wurde zweimal die Gartenpflege mit 170,37 und der Haiusmeisterposten mit 72,96 ebenfalls berechnet.Eine doppelte Anrechnung wird mit dem "Anteil Kosten gemäß &35a Estg. begründet. Ich meine das wäre eine Steuerabschreibung und keine zusätzliche Belastung für den Mieter. werde daraus nicht schlau???

    Durch diese doppelt Beträge des §35aEstg.ist auch die Nachzahlung von 143,95 enstanden.

    Kann mir das mal einer ganz plausibel erklären, warum diese Beträge aufgeführt werden.

    Freundliche Grüße,

    Capitano15

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    (John F. Kennedy)

  • Hallo , keine Vertipperli, habe heute Morgen eine Nachbarin getroffen, die hat ebenfalls eine Betriebskostenvorauszahlung von 150.- Euro bekommen.Also ist es kein vertippen, sondern wirklich der Versuch einer versteckten Mieterhöhung.

    2011 hatte ich 1119.- gesamtnebenkosten
    2012 " 1163.- "
    das war eine Steigerung von 3,9 % und akzeptabel.
    Die jetzige Vorauszahlung würde nach der letzten nebenkostenabrechnung eine Erhöhung von 85,7 % bedeuten.

    Übrigens in den letzten zwei Abrechnungen wurden Doppeltbeträge in der Gartenarbeit und der Hausmeistertätigkeit aufgeführt, die mit dem Hinweis "Anteil Kosten gemäß § 35aEstg begründet wurden.

    Verstehe ich nicht ganz, wo doch auf einer Seite bei der Ista steht"Seit dem 1. Januar 2006 können Mieter und Wohnungseigentümer nach § 35 a EStG nicht nur haushaltsnahe Dienstleistungen oder Beschäftigungsverhältnisse, sondern auch bestimmte Handwerksleistungen in der Einkommensteuererklärung geltend machen.

    Sorry, beirag zweimal eingestellt, hatte geglaubt der erste Beitrag wäre mir abhanen gekommen weil ich ihn nicht abgeschickt hätte.

    Bin ich als Rentner und Nichtsteuerzahler jetzt der Gelackmeierte?

    Kann mir das mal einer plausibel erklären??

    Vielen Dank wie immer im Voraus für Eure Beiträge bezüglich dieses Thema.

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    (John F. Kennedy)

    Einmal editiert, zuletzt von Capitano15 (29. März 2014 um 15:00)

  • Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung hier einstellen, könnten wir weiter sehen. So allerdings nicht!
    Hier ist alles nur Kraut und Rüben, einfach nur ein wildes Durcheinander von wahrheiten und Vermutungen.

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