Erfüllt Gebäude Anforderungsniveau Wärmeschutzverordnung 1994?

  • Hallo,

    Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus.

    Wie kann ich herausfinden ob das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?

    Laut aktuell gültigem Energieausweis hat das Gebäude einen einen Energieverbrauchskennwert von 126 kWh/(m²*a)
    Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten.

    ? Oder bedarf dies extra einer aufwändigeren Prüfung durch einen Sachverständigen?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Energiestandard
    Wenn ich den Wikipeda-Artikel richtig verstehe, muss der Energieverbrauchskennwert ≤ 100 kWh/(m²·a) sein um das Anforderungsniveau zu erfüllen. Gilt dieser Wert exklusive Energieverbrauch für Warmwasser?

    Anbei noch ein Screenshot des Energieausweises.

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    Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich am 01.04. der Heizkostenabrechnung zustimmen oder wiedersprechen muss. Dies ist abhängig davon.


    freundliche Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von iensu (27. März 2014 um 18:05)

  • [QUOTE=iensu:

    "Laut aktuell gültigem Energieausweis hat das Gebäude einen einen Energieverbrauchskennwert von 126 kWh/(m²*a)
    Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten."
    - Ist m.E. ein prima Wert. Scheint aber wohl der Verbrauchsausweis zu sein, nicht der Bedarfsausweis. Der VA lässt sich ja viel leichter errechnen, und hier machte man sich noch nicht mal die Mühe, den abartig hohen Verbrauch einer früheren Lustbadenixe (wie ich sie mal als Miterin hatte) abzuziehen.

    "Oder bedarf dies extra einer aufwändigeren Prüfung durch einen Sachverständigen?"
    - Wird wohl eher beim BA der Fall sein, mit Fotografie des Gebäudes etc.

    "Wenn ich den Wikipeda-Artikel richtig verstehe, muss der Energieverbrauchskennwert ≤ 100 kWh/(m²·a) sein um das Anforderungsniveau zu erfüllen."
    - Sehe ich auch so.

    "Gilt dieser Wert exklusive Energieverbrauch für Warmwasser?"
    - Du meinst die WW-Bereitung. Müsste eigentlich der Fall sein.
    Wenn Du von Deinen 126 die ~25% für WW-Bereitung abziehst, kommste ja auf einen Wert von 94,5, bei ~80% auf 100,8.
    Zw. 75% und 80% liegen nach meiner Erfahrung nach die Heizungsanteile an den Gesamtkosten.
    Hast Du denn den exakten Wert Euer Gebäude betreffend?
    Dabei fiel mir jetzt auf und ein, weshalb man die WW-Bereitung nicht von Vornherein ausklammert. Mein EA beinhaltet übrigens ebenfalls die WW-Bereitung... - liegt jedoch bei 152. ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (28. März 2014 um 01:26)

  • [...] da ich am 01.04. der Heizkostenabrechnung zustimmen oder wiedersprechen muss. Dies ist abhängig davon.


    Ich bin neugierig. Erklärst Du das mal bitte? :)

    Dabei fiel mir jetzt auf und ein, weshalb man die WW-Bereitung nicht von Vornherein ausklammert.


    Weil der Energiepass - platt ausgedrückt - den Energieverbrauch des Gebäudes aufzeigen soll, wozu auch die WW-Aufbereitung gehört.

    Im (zugegeben: nahezu undenkbaren) Extremfall verlaufen die WW-Leitungen unisoliert an der Aussenwand. Das vermasselt einem die Energiebilanz des Gebäudes heftigst. Da kann die Hülle noch so gut gedämmt sein ... ;)

  • Wenn Du von Deinen 126 die ~25% für WW-Bereitung abziehst, kommste ja auf einen Wert von 94,5, bei ~80% auf 100,8.
    Zw. 75% und 80% liegen nach meiner Erfahrung nach die Heizungsanteile an den Gesamtkosten.
    Hast Du denn den exakten Wert Euer Gebäude betreffend?


    Was meinst Du? Die Werte stehen doch getrennt für Heizwärme und Warmwasser im Energieausweis drin. Da brauchst Du nicht mehr mit Prozenten den WW-Anteil berechnen.

  • Weil der Energiepass - platt ausgedrückt - den Energieverbrauch des Gebäudes aufzeigen soll, wozu auch die WW-Aufbereitung gehört.


    ... und wenn Du hauptsächlich bums- und badefreudige Studentinnen hast, biste ganz schön in den A*sch gekniffen als Vermieter.

  • ... und wenn Du hauptsächlich bums- und badefreudige Studentinnen hast, biste ganz schön in den A*sch gekniffen als Vermieter.


    Nicht unbedingt. Es steht einem ja jederzeit frei, sich einen bedarfsbasierten (anstelle des hier besprochenen verbrauchsbasierten) Energieausweis ausstellen zu lassen.

  • Es steht einem ja jederzeit frei, sich einen bedarfsbasierten (anstelle des hier besprochenen verbrauchsbasierten) Energieausweis ausstellen zu lassen.


    Klar, der ist ja kostenlos...

  • Klar, der ist ja kostenlos...


    Nein, ist er natürlich nicht. Aber er ist kein Zauberwerk und für viele Gebäude sowieso vorgeschrieben. Aber darum ging es auch gar nicht. Es ging (Dir) darum, dass beim verbrauchsbasierten Energieausweis irgendwelche Badenixen durch den WW-Verbrauch den Energiewert verhageln könnten.

    Ebensogut könnte man Mieter haben, die zuviel Geld haben und bei ständig voll aufgedrehten Heizkörpern die Temperatur ausschließlich mit den Fenstern regeln. Wenn deren Verbrauch in einem verbrauchsbasierten Energiepass auftaucht, dann sieht das Haus auch schlechter aus als es ist.

    Die einzige Abhilfe gegen solche "Risiken" habe ich genannt. Wenn's Dir zu teuer ist, lebe mit den Badenixen ... :p

  • Die einzige Abhilfe gegen solche "Risiken" habe ich genannt. Wenn's Dir zu teuer ist, lebe mit den Badenixen ... :p


    Nee nee, die nixt jetzt woanders herum. Und: Nach der ersten BK-Abr., wo das deutlich wurde, wurden WZ und WMZ eingebaut.

  • Würde es die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen müsste die Heizkostenabrechnung 30% nach Grundkosten und 70% nach Verbrauch berechnet werden.
    -> Klick

    Dies würde mir zugute kommen, da ich im Vergleich zu meinen Hausmitbewohnern einen sehr niedrigen Verbrauch habe.

  • Würde es die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen müsste die Heizkostenabrechnung 30% nach Grundkosten und 70% nach Verbrauch berechnet werden.[/URL]


    Sind denn auch die anderen in der Heizkostenverordnung genannten Voraussetzungen für eine 70%-Pflicht erfüllt?

    Was ist denn das Baujahr des Hauses? Liegt der Neubau weit in 1995 hinein (oder gar weit dahinter), muss es die WärmeschutzV v. 16. August 1994 ja eigentlich eh erfüllen (s. a. §13 der Verordnung). In dem Fall müsste nach §12 Abs. 1 der Verordnung auch ein Wärmebedarfsausweis vorhanden sein. Hast Du da mal nachgefragt?

    Grundsätzlich wage ich mal zu bezweifeln, dass der nackte eine Wert auf einem verbauchsabhängigen Energieausweis für sich alleine genügend Aussagekraft zur Beantwortung Deiner Frage hat.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (30. März 2014 um 13:06)

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