Hallo,
Ich bin Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus.
Wie kann ich herausfinden ob das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) erfüllt?
Laut aktuell gültigem Energieausweis hat das Gebäude einen einen Energieverbrauchskennwert von 126 kWh/(m²*a)
Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten.
? Oder bedarf dies extra einer aufwändigeren Prüfung durch einen Sachverständigen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Energiestandard
Wenn ich den Wikipeda-Artikel richtig verstehe, muss der Energieverbrauchskennwert ≤ 100 kWh/(m²·a) sein um das Anforderungsniveau zu erfüllen. Gilt dieser Wert exklusive Energieverbrauch für Warmwasser?
Anbei noch ein Screenshot des Energieausweises.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, da ich am 01.04. der Heizkostenabrechnung zustimmen oder wiedersprechen muss. Dies ist abhängig davon.
freundliche Grüße