Mir wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Grund für die Kündigung: "Der Bruder trennt sich von seiner Frau und braucht dringend Wohnraum." Bin nun fristgerecht ausgezogen und hatte hohe Ausgaben für die neue Wohnung etc..
Frage: Muss der Bruder nun sofort einziehen, da er ja dringend den Wohnraum brauchte? Was ist, wenn der Bruder nicht einzieht und der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, um mich aus der Wohnung zu haben? Kann ich meine Ausgaben (ca. 1000 Euro Renovierungskosten) als Schadenersatz geltend machen, wenn der Bruder nicht einzieht?