Beiträge von Zippelchen

    Erst einmal danke für die schnelle Antwort. Wie definieren Sie kurz- bis mittelfristig? Ein paar Tage oder 1 -2 Monate?
    Wie wir schon etwas recherchieren konnten, ist das wohl die "Masche" des neuen Eigentümers, da er schon mehrmals Mieter wegen Eigenbedarfs (in einem Mietshaus sogar 2 Mietparteien) gekündigt hat. Wir wissen nur nicht, ob der Grund hier auch "Bruder trennt sich von Frau" war.
    Wenn dort eine fremde Person einziehen "würde", dann ist das doch eigentlich Betrug m.E.! Theoretisch könnte der Bruder ja auch angeben, er hätte sich wieder mit seiner Frau vertragen, dann ist das doch auch Betrug.
    Ich habe die KÜndigung am 31.12.2013 zum 31.03.2014 erhalten. In diesem Zeitrahmen (im Februar 2014) stand eine Wohnung leer in einem der vielen Mietshäuser des neuen Eigentümers. Da hätte der Bruder ja auch reinziehen können und ich nicht ausziehen. Ich habe gelesen, dass der Vermieter mich darüber in Kenntnis hätte setzen müssen bzw. die Kündigung zurückziehen.

    Mir geht es lediglich darum, ob ich die Kosten, die ich jetzt durch den Umzug hatte (wie Renovierungskosten, Fahrkosten, Ummeldekosten, Umzugskosten etc.) mir einklagen kann, wenn der Bruder jetzt nicht in meine alte Wohnung zieht. Da im Kündigungsschreiben angegeben wurde, dass Spannungen zwischen seinem Bruder und seiner Frau auftreten aufgrund der Trennung, gehe ich mal davon aus, dass der Bruder so schnell wie möglich in die Wohnung einziehen will. Ich würde es auf jeden Fall, um zur Ruhe zu kommen. Also sollte der Einzug kurzfristig erfolgen, so denke ich .

    Mir wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Grund für die Kündigung: "Der Bruder trennt sich von seiner Frau und braucht dringend Wohnraum." Bin nun fristgerecht ausgezogen und hatte hohe Ausgaben für die neue Wohnung etc..

    Frage: Muss der Bruder nun sofort einziehen, da er ja dringend den Wohnraum brauchte? Was ist, wenn der Bruder nicht einzieht und der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, um mich aus der Wohnung zu haben? Kann ich meine Ausgaben (ca. 1000 Euro Renovierungskosten) als Schadenersatz geltend machen, wenn der Bruder nicht einzieht?

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